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BUNDESTAG/7764: Heute im Bundestag Nr. 916 - 27.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 916
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. November 2018, Redaktionsschluss: 11.36 Uhr

1. Ausschuss stimmt für Fristverlängerung
2. AfD will Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe
3. Steigende Bedeutung des Carsharing
4. Mittel für Radverkehrsplan aufgestockt
5. Regierung erarbeitet Drohnenstrategie
6. Zielfahrplan Deutschland-Takt
7. FDP fragt nach synthetischen Kraftstoffen


1. Ausschuss stimmt für Fristverlängerung

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Dienstagmorgen für eine Verlängerung der Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen gestimmt. Die Abgeordneten empfahlen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) im Plenum anzunehmen. Ein Antrag der AfD (19/5533), der die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen mithilfe Anästhetikums Lidocain ermöglichen soll, wurde mit der Mehrheit der übrigen Faktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP für mehr Planungssicherheit für Sauenhalter (19/4532), in dem die Einführung einer Methode zur Ferkelkastration gefordert wird, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht werden müsse.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen die Übergangsregelung in Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, um zwei Jahre verlängern. Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht würden, heißt es zur Begründung. Spätestens zum 31. Dezember 2020 soll damit Schluss sein und die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Landwirte in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise sei es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält. Zudem müsse spätestens bis zum 31. Mai 2019 eine Verordnung auf den Weg gebracht werden, die dem geschulten Landwirt die Durchführung der Isoflurannarkose ermöglicht. Die Betriebe sollen nun bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden. Die Unionsfraktion betonte, dass die Fristverlängerung tatsächlich benötigt werde und im Zuge einer öffentlichen Anhörung tags zuvor auf einhellige Zustimmung aller Praktiker unter den Sachverständigen gestoßen sei. Es gelte nun die Technik der Narkosegeräte anzupassen und Schulungen für die Landwirte zu ermöglichen, hieß es aus der Fraktion.

Die FDP stand dem Änderungsvorhaben kritisch gegenüber, denn es sei zu lange zu viel Zeit ohne Ergebnisse vergangen. Die Fristverlängerung könne keine Lösung sein, denn alle Beteiligten würden sich ohnehin auf Isofluran fokussieren. Ob dafür dann noch zwei Jahre Übergangsfrist erforderlich seien, glaubten die Liberalen nicht. Im Hinblick auf die hohen Kosten zur Anschaffung von Narkosegeräten und den gegenüber zu gering bemessenen Fördermitteln, zeigte sich die Fraktion skeptisch. Außerdem seien noch Fragen hinsichtlich der Anwendersicherheit zu klären. Unverständnis wurde auch darüber geäußert, dass die Methode der Lokalanästhesie kaum Berücksichtigung finde. Die Linke kritisierte scharf, dass bereits bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2012 Einvernehmen darüber geherrscht habe, dass die Ferkelkastration beendet werden müsse. Nun sei 2018 und ein Ende erst in zwei Jahren in Sicht. Ziel müsse es aber sein, dass die chirurgische Kastration generell beendet werde. Als geeignete Lösung betrachtete die Fraktion deshalb die Immunokastration. Dass diese Variante durch Teile der Branche abgelehnt würde, dürfe nicht hingenommen werden.

Auch die AfD monierte, dass die schwarz-rote Koalition nicht in der Lage war, das Problem in den vergangenen Jahren zu lösen. Die Abgeordneten forderten, dass es eine Lösung geben müsse, die so schmerzfrei wie möglich ist. Am Lösungsansatz mithilfe einer Isoflurannarkose bemängelte die Fraktion, dass die Ferkel damit nur betäubt würden, aber dabei kein Schmerzmittel verabreicht werde. Die AfD warb deshalb für einen Ansatz auf Grundlage einer Lokalanästhesie, denn was in der Humanmedizin gutgeheißen werde, könne für Tiere nicht schlecht sein. Die Grünen zielten in ihrer Reaktion darauf ab, dass unabhängig von den zur Verfügung stehenden Lösungswegen jegliche Fristverlängerung verfassungswidrig sei und die Gesetzesänderung keinen rechtlichen Bestand haben werde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft müsse für eine Verlängerung einen Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz triftig begründen. Dass eine Kostensteigerung für Agrarunternehmen verhindert und Wettbewerbsnachteile vermieden werden sollen, reiche als Begründung aber nicht aus. Die SPD sprach sich ebenfalls dafür aus, der Immunokastration in Zukunft den Boden zu bereiten. Die Schlachtereien sollten den Markt nicht einseitig gegen diese Methode beeinflussen dürfen. Die Sozialdemokraten kritisierten darüber hinaus das aus ihrer Sicht unzureichende Engagement des Landwirtschaftsministeriums, denn in den vergangenen fünf Jahren seien offensichtlich keine Umsetzungsmöglichkeiten gefunden worden, um allen eine Verlängerung der Frist zu ersparen.

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2. AfD will Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion fordert die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. In einem Antrag (19/6007) verweisen die Abgeordneten darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage. Teilweise dürften elektrische Fahrzeuge darüber hinaus auch Fahrspuren und Parkplätze benutzen, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind.

Neben den oben aufgeführten Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. So etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten wiesen gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf und hätten zusätzlich den Vorteil, bei der Versorgung der Fahrzeuge auf das vorhandene Tankstellennetz zurückgreifen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, "dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde". Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, "sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können", fordern die Abgeordneten.

Für die Industrienation Deutschland ergebe sich durch die "sukzessive Verschärfung der von der EU vorgegebenen Abgasvorschriften" die Notwendigkeit der Umstellung der Fahrzeugflotten auf geeignete Antriebskonzepte, heißt es in der Begründung des Antrags. Dabei sei bisher immer einseitig die Elektromobilität bevorzugt worden, die allerdings hinsichtlich der Produktionsverfahren der Batterien einerseits und der notwendigen Versorgungsinfrastruktur andererseits erhebliche Aufwendungen induziere. Darüber hinaus würden batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge auch noch eine Reihe von herstellungs- und nutzungsspezifischen Nachteilen aufweisen, wie beispielsweise erhebliche Importabhängigkeiten bei der Bereitstellung der notwendigen Batterien und Elektroantriebe, eingeschränkte Reichweiten und lange Ladezyklen.

Herkömmliche Verbrennungsmotoren können aus Sicht der AfD-Fraktion problemlos auch mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Unter der Voraussetzung, dass der Strom für die Herstellung derartiger Kraftstoffe aus sauberer und nachhaltiger Produktion zur Verfügung stehe, "fällt die Umweltbilanz gegenüber der elektrischen Energie auf der Grundlage des heutigen Strommixes sogar noch günstiger aus". Insofern sei eine Gleichstellung dieser Konzepte mit dem direkten Elektroantrieb dringend geboten.

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3. Steigende Bedeutung des Carsharing

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische Bedeutung des Carsharing ist nach Ansicht der Bundesregierung "unumstritten". Das geht aus der Antwort (19/5795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5328) hervor. Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) würden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um Parkflächen zur Nutzung durch Carsharingfahrzeuge von Carsharinganbietern mit stationsbasierten oder stationsungebundenen Angeboten zur Verfügung zu stellen und dabei Vergünstigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für Carsharingfahrzeuge vorzusehen, schreibt die Regierung. Die Länder würden selbst über die Erhebung solcher Parkgebühren entscheiden.

Da mehrere Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug teilen, könne es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken und damit zu einer qualitativen Verbesserung im Wohnumfeld kommen, heißt es in der Vorlage. Durch die Vorhaltung von speziellen Parkplätzen für Carsharingfahrzeuge könne zudem gleichzeitig der Parksuchverkehr im innerstädtischen Bereich reduziert werden. Ein Entlastungseffekt des öffentlichen Raumes durch eine verminderte Anzahl von Fahrzeugen werde angestrebt, schreibt die Bundesregierung. Dies könne bestenfalls auch dazu führen, Parkraum insgesamt reduzieren zu können, um die frei werdenden Flächen einer anderen städtebaulichen Nutzung zuzuführen.

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4. Mittel für Radverkehrsplan aufgestockt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Mittel zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, mit denen die Bundesregierung den Radverkehr fördert, wurden 2018 von 4,2 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro aufgestockt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/5799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/5382) hervor. In Kürze, so heißt es in der Antwort, werde die Evaluation des Förderprogramms zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans ausgeschrieben, die unter anderem die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes prüft.

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5. Regierung erarbeitet Drohnenstrategie

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage das Ziel, den Betrieb von unbemannten Fluggeräten "mit einfachen Regeln zu regulieren". Das geht aus der Antwort (19/5802) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5385) hervor. Zurzeit werde eine Drohnenstrategie der Bundesregierung erarbeitet, die analog zur Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren als Leitfaden dienen soll, um Deutschlands Position im Bereich der unbemannten Luftfahrt weiter zu stärken, heißt es in der Antwort.

Daraus geht weiterhin hervor, dass im Jahr 2017 2.610 Kenntnisnachweise - sogenannte Drohnen-Führerscheine - durch vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Stellen ausgestellt worden seien. Zudem seien im gleichen Jahr 7.144 Erlaubnisse für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch die Landesluftfahrtbehörden erteilt worden.

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6. Zielfahrplan Deutschland-Takt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Deutschland-Takt und der ihm zugrunde liegende Zielfahrplan treffen laut Bundesregierung keine Aussage darüber, welche Angebote im Fernverkehr durch die DB Fernverkehr AG oder andere Anbieter des Schienenpersonenfernverkehrs erfolgen. Zudem sei aus dem Zielfahrplan Deutschland-Takt "keine Subventionierung des Schienenpersonenfernverkehrs ableitbar". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5803) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5459) hervor.

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7. FDP fragt nach synthetischen Kraftstoffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie und in welchem Ausmaß die Bundesregierung die Erforschung, Erprobung und Herstellung von synthetischen Kraftstoffen fördert, möchte die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/5822) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem, wie die Bundesregierung synthetische Kraftstoffe als Technologie für die CO2-Emissionsvermeidung in Deutschland bewertet und ob aus Sicht der Regierung die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen in Deutschland unter Nutzung der bestehenden Tankstellen- und Speicherinfrastruktur möglich ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 916 - 27. November 2018 - 11.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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