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BUNDESTAG/7763: Heute im Bundestag Nr. 915 - 27.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 915
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. November 2018, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

1. AfD-Fraktion nominiert Harder-Kühnel
2. Chancen der Gentherapie
3. Globaler Rahmen für KI-Entwicklung
4. Windräder in Flugplatznähe
5. AfD fragt nach Breitbandförderprogramm
6. Bundesrat akzeptiert höheren Pflegebeitrag


1. AfD-Fraktion nominiert Harder-Kühnel

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion schlägt ihre Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel als Bundestagsvizepräsidentin vor. Das geht aus einem Wahlvorschlag (19/6015) der Fraktion hervor.

Die 44 Jahre alte Juristin stammt aus Hessen und vertritt im Bundestag den Wahlkreis Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten.

Die AfD-Fraktion war zu Beginn der Legislaturperiode mit ihrem Wahlvorschlag für das Vizepräsidentenamt gescheitert. Der von ihr nominierte Kandidat Albrecht Glaser erhielt in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit.

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2. Chancen der Gentherapie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Neue technologische Verfahren in der Gesundheitsforschung eröffnen gute Möglichkeiten in der Therapie und Heilung zahlreicher Erbguterkrankungen. Das neue, technisch elegante Genmanipulationswerkzeug CRISPR/Cas ermöglicht es beispielsweise, viel zielgenauer und einfacher als zuvor beliebige Partien des Erbguts zu verändern, schreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/5996).

Die Fraktion unterstreicht den Willen, offen sowie ideologiefrei an diese Technologien in der Humangenetik heranzugehen. Dennoch seien spezialisierte bio-ethische Standards für solche Verfahren wichtig, um sensiblen Fragen rund um Veränderungen des Erbguts am Menschen gerecht werden zu können.

Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Chancen vor den Risiken in der Entwicklung der Humangenetik zu sehen und neue, innovative Technologien in der Gesundheitsforschung in ihren positiven Auswirkungen "nicht durch gesetzliche/staatliche (Über)Regulierung einzuschränken". Ferner sollen gentherapeutische Projekte in der Gesundheitsforschung finanziell unterstützt werden, die sich mit der Heilung von heute noch unheilbaren Krankheiten beschäftigen.

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3. Globaler Rahmen für KI-Entwicklung

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, den globalen Rahmen für "die Erforschung, die Entwicklung und den Einsatz von KI" stärker zu nutzen und auszubauen. Die Bundesregierung solle sich daher dafür einsetzen, "dass unter dem Dach der Vereinten Nationen ein Dialog zu globalen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz geschaffen wird". In einem entsprechenden Antrag (19/5667) zur Strategie der Bundesregierung zur künstlichen Intelligenz (KI) spricht sich die Fraktion zudem unter anderem für eine "entschlossene Finanzierung bilateraler und europäischer Kooperationen" aus. Nur so könne Deutschland als KI-Forschungsstandort international wettbewerbsfähig bleiben. Dazu müssten auch attraktive Bedingungen geschaffen werden, um KI-Experten zu gewinnen, betonen die Grünen.

Weitere Forderungen beziehen sich beispielsweise auf die Förderung KI-relevanter Infrastrukturen wie Hoch- und Höchstleistungsrechenzentren. Zudem soll dem Antrag zufolge eine sichere Dateninfrastruktur aufgebaut werden, um insbesondere KI-Anwendungen wie das maschinelle Lernen (Deep Learning) zu fördern. Die Fraktion schlägt dazu unter anderem einen umfassenden Open-Data-Ansatz für die Daten der öffentlichen Verwaltung vor.

Zudem soll Deutschland nach Vorstellung der Grünen den Anspruch haben, "Vorreiter im Bereich transparenter und diskriminierungsfreier Algorithmen zu werden". Auch auf die Einbindung von Bundestag und Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung der KI-Strategie der Bundesregierung sowie die gemeinwohl- und nachhaltigkeitsorientierte KI-Anwendung, etwa im ökologischen Bereich, gehen die Grünen in dem Antrag ein.

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4. Windräder in Flugplatznähe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auffassung der Bundesregierung bieten die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen den Luftfahrtbehörden der Länder eine ausreichende Grundlage dafür, die im Zusammenhang mit flugplatznahen Windenergieanlagen bestehende Hindernissituation vor Ort im Einzelfall zu bewerten und sichere Start- und die Landevorgänge auf den betroffenen Flugplätzen zu gewährleisten. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/5783) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5376) hervor.

Wie die Regierung schreibt, ist der Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen störenden Auswirkungen durch die Errichtung von Bauwerken durch Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz gewährleistet. Danach dürften Bauwerke nicht errichtet werden, wenn hierdurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. "Einschränkungen des Betriebs von Flugsicherungseinrichtungen und damit auf die Flugsicherung sollen somit bereits vor Errichtung unterbunden werden", erläutert die Bundesregierung.

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5. AfD fragt nach Breitbandförderprogramm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Relaunch des Breitbandförderprogramms" betitelt die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/5807). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem, wie viel Zeitersparnis sich die Bundesregierung für bereits bewilligte Projekte durch die Anpassung der Förderrichtlinie erwartet. Wissen will die Fraktion auch, "wie viel Milliarden an Fördermitteln" laut Plan der Bundesregierung für die Beseitigung von grauen Flecken (Gebiete mit einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s) nötig sein werden.

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6. Bundesrat akzeptiert höheren Pflegebeitrag

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat ist mit der geplanten Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung einverstanden. Die Länderkammer erhob keine Einwände gegen den Gesetzentwurf (19/5464), wie aus einer Unterrichtung (19/6013) der Bundesregierung hervorgeht.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

In der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze bereits um 0,5 Prozentpunkte angehoben worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 915 - 27. November 2018 - 10.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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