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BUNDESTAG/7738: Heute im Bundestag Nr. 890 - 20.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 890
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. November 2018, Redaktionsschluss: 11.05 Uhr

1. Nachrüst-Richtlinie kommt Ende 2018
2. Regierung: Zahlungen an Sambia gestoppt
3. Hilfen für palästinensische Gebiete
4. Europäische Arbeitslosenversicherung
5. Vorschriften bei Fremdwährungszahlungen
6. EU-Urheberrechtsreform


1. Nachrüst-Richtlinie kommt Ende 2018

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) In einer auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anberaumten Sondersitzung hat sich der Verkehrsausschuss am Dienstagmorgen mit den Ergebnissen des Dieselgipfels mit Vertretern der deutschen Automobilindustrie am 8. November 2018 befasst. Wie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Guido Beermann, sagte, hätten die Hersteller Daimler, VW und BMW "herstellerspezifische Maßnahmen" für nicht umgetauschte Euro5-Diesel angekündigt, mit einem Volumen von bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug. Weiter sagte Beermann, über die Kosten eventueller Nachrüstsysteme könne noch keine Auskunft gegeben werden, da diese Hardware-Nachrüstungen noch nicht auf dem Markt seien. Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lägen derzeit auch noch keine vollständigen Anträge auf Zulassung solcher Abgasreinigungssysteme vor.

Ein weiterer BMVI-Vertreter ergänzte, vollständige Anträge auf Zulassung könnten erst gestellt werden, wenn die entsprechende technische Richtlinie vorliegt, was bis Ende des Jahres der Fall sein solle. Umtauschprämien und Hardware-Nachrüstungen würden gleichwertig behandelt, sagte der Ministeriums-Vertreter. Bei den Nachrüstungen gebe es aber einen zeitlichen Verzug.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMVI, Steffen Bilger (CDU), sagte auf Nachfrage, die Senkung des Stickoxid-Ausstoßes liege bei Software-Updates zwischen 25 und 30 Prozent. Wie hoch die Senkung bei Hardware-Nachrüstungen sein wird, sei derzeit noch nicht zu beantworten. Bilger sagte weiter, er halte es für absurd, wenn selbst Autobahnen mit Fahrverboten belegt werden, wie es im Falle der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Fahrverboten für das Stadtgebiet Essen und dem sich dort befindenden Teil der A40 der Fall sei.

Aus Sicht der Unionsfraktion hätte es die Sondersitzung des Ausschusses nicht gebraucht. Man könne nicht nach jedem Gespräch, welches die Bundesregierung mit einer Branche führe, zu einer Sondersitzung zusammenkommen, sagte der Fraktionsvertreter. Dem hielt die Linksfraktion entgegen, es sei bedauerlich, dass Informationen von der Bundesregierung immer herausgekitzelt werden müssten. Von den Grünen hieß es, bei besserem Regierungshandeln gebe es auch weniger Sondersitzungen. So seien eben noch viele Fragen offen.

Mit Blick auf die Ergebnisse des Treffens der Bundesregierung mit den Autoherstellern, sagte der Vertreter der AfD-Fraktion, er vermisse Aussagen darüber, inwieweit die angedachten Maßnahmen tatsächlich zu einer Reduktion der Stickoxide führen. Unklar sei auch, wie das überprüft werden solle.

Der Vertreter der SPD-Fraktion räumte ein, dass es derzeit "auf dem Markt" noch keine Hardware-Nachrüstungen gebe. Funktionierende Prototypen seien hingegen durchaus schon unterwegs. Kritik von den Sozialdemokraten gab es auch daran, dass zu dem Dieselgipfel keine ausländischen Hersteller geladen worden seien.

Angesichts der fehlenden verbindlichen Zusagen müsse man von einem sehr dünnen Ergebnis sprechen, hieß es von Seiten der FDP-Fraktion. Der Fraktionsvertreter kritisierte außerdem, bei der Zulassung der Nachrüstsysteme durch das KBA sei viel Zeit verloren gegangen. Auch dass ausländische Hersteller zu dem Gespräch nicht eingeladen worden seien, sei zu bemängeln.

Nach Aussage von BMVI-Staatssekretärs Beermann habe das Gespräch dem Ausloten der Zahlungsbereitschaft der Hersteller gedient. Da diese bei den ausländischen Herstellern nicht vorgelegen habe, sei das Gespräch nur mit den deutschen Herstellern geführt worden.

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2. Regierung: Zahlungen an Sambia gestoppt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung leistet im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit keine weiteren Zahlungen an die sambische Regierung, bis eine mögliche Mittelfehlverwendung in einem Programm zur ländlichen Wasser- und Sanitärversorgung aufgeklärt ist. Darüber hinaus würden zwei geplante Zusagen im Wasserbereich über insgesamt 15 Millionen Euro nicht erfolgen, um die Forderungen nach Transparenz und guter Regierungsführung zu untermauern, schreibt sie in einer Antwort (19/5677) auf eine Kleine Anfrage (19/5214) der AfD-Fraktion.

Im November 2016 sei ein Vorhaben zur städtischen Wasser- und Sanitärversorgung aufgrund einer Belegfälschung Einvernehmen mit dem sambischen Finanzministerium kurzfristig beendet worden, führt die Regierung konkret aus. Restmittel seien verfallen, wodurch Deutschland kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia sei bereits 2016 - und somit früher als die Programme anderer Geber - auf Projektfinanzierungen umgestellt worden, betont die Bundesregierung. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel würden die staatlichen Durchführungsorganisationen KfW Entwicklungsbank und Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) "regelmäßig und eng" kontrollieren. "Im Rahmen der Projektfinanzierungen werden Zahlungen an Auftragnehmer, wie zum Beispiel Baufirmen, direkt von den Durchführungsorganisationen vorgenommen und regelmäßig überprüft." Im Falle von Verdachtsfällen werde unverzüglich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterrichtet.

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3. Hilfen für palästinensische Gebiete

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die entwicklungspolitische Zielsetzung des Engagements der Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/5637) der AfD-Fraktion. Unter anderem will sie erfahren, ob der Aufbau eines palästinensischen Staates im Interesse Deutschlands ist und nach welchen Kriterien die Bundesregierung entscheidet, welches Volk beziehungsweise welche Volksgruppe sie beim Streben nach Selbstbestimmung entwicklungspolitisch mit dem Ziel des Aufbaus eines Staates unterstützt. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche entwicklungspolitischen Projekte seit 1995 in den palästinensischen Gebieten von der Bundesregierung unterstützt wurden.

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4. Europäische Arbeitslosenversicherung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5468). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, unter welchen Bedingungen Kredite im Rahmen der Europäischen Arbeitslosenversicherung an Euroländer gewährt werden könne. Weiterhin wird gefragt, ob für die Einführung der Versicherung europäische Verträge geändert werden müssen.

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5. Vorschriften bei Fremdwährungszahlungen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Konvertierungen bei Fremdwährungszahlungen sind Thema einer KleinenAnfrage (19/5747) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit es aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet ist, dass es stets zu einer kundenfreundlichen Auslegung der Vorschriften bei Fremdwährungsgutschriften kommt. Wie sie schreiben, gibt es offenbar weiterhin unklare Regeln, unter anderem bezüglich der Haftungspflichten von Banken, bei der Konvertierung von Fremdwährungszahlungen. Dadurch seien Bankkunden einem potenziellen Kostenrisiko ausgesetzt. Weiter fragen die Abgeordneten, welche Probleme nach Kenntnis der Bundesregierung bei Fremdwährungszahlungen auftreten können, obwohl ein Fremdwährungskonto existiert oder der Wunsch zum Empfang der Zahlung in Fremdwährung der Bank vorliegt, und welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung angesichts der unklaren Gesetzeslage und offenbar fehlender Haftungspflichten der Banken sieht.

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6. EU-Urheberrechtsreform

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Wie die Bundesregierung den neuen Entwurf der EU-Urheberrechtsreform hinsichtlich Artikel 13 und Artikel 11 b bewertet, fragt die AfD-Fraktion. Mit einer Kleinen Anfrage (19/5691) wollen die Abgeordneten unter anderem in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen die Änderungen der Artikel hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Regierung im EU Ministerrat haben, und wie nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert werden kann, dass die Einstufung filterrelevanter Inhalte mit intransparenten Algorithmen zu einer Gesetzesvollstreckung durch die Betreiber privater Internet-Plattformen führen wird. Nach Ansicht der Fragesteller sind bei zwei wichtigen Bestandteilen des Richtlinienvorschlags - dem Leistungsschutzrecht für Verleger (Artikel 11) und der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen (Artikel 13) - großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern entstanden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 890 - 20. November 2018 - 11.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2018

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