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BUNDESTAG/7572: Heute im Bundestag Nr. 724 - 04.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 724
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 4. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.02 Uhr

1. Wechsel von Lebenspartnerschaft in Ehe
2. Entwurf des Mietrechtanpassungsgesetzes
3. Weiterentwicklung der Quantentechnologie
4. Hohe Priorität von Bildung und Forschung
5. Sportpolitische Folgen des Brexit erfragt
6. FDP fragt nach Brexit-Folgen für Verkehr


1. Wechsel von Lebenspartnerschaft in Ehe

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

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2. Entwurf des Mietrechtanpassungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG) (19/4672) vorgelegt. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610) eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte Mietpreisbremse) bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt haben. Der Entwurf strebe einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an.

Er sieht unter anderem vor, dass in Zukunft Mieter aufgrund einer neuen vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren werden, ob der Vermieter sich auf eine Ausnahme berufen kann. Eine nach seiner Ansicht zu hohe Miete muss der Mieter dem Vermieter in Zukunft nur noch in einfacher Weise mitteilen ("rügen"). Weiter sieht der Entwurf vor, den Umlagesatz in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (sogenannte Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze) für die Dauer von zunächst fünf Jahren von 11 Prozent auf 8 Prozent abzusenken. Des Weiteren wird zum Schutz der Mieter vor dem sogenannten Herausmodernisieren und zur Eindämmung der (weiteren) Gentrifizierung von Quartieren ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 eingefügt.

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3. Weiterentwicklung der Quantentechnologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Schon heute nutzt fast jeder täglich Quantentechnologien, bei Computern, in Datennetzen oder auch bei einem Großteil der medizinischen Bildgebung. All diese technologischen Errungenschaften wären ohne Quanteneffekte nicht denkbar, denn Bauteile wie Transistoren, Dioden und Laser nutzen Prinzipien der Quantenphysik. Deutschland ist bei diesen "Quantentechnologien der ersten Generation" wissenschaftlich und wirtschaftlich höchst erfolgreich. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (19/4645). In der Grundlagenforschung der Quantenphysik, die lehre, dass die Welt nicht aus Nullen und Einsen, sondern eben aus Quanten bestehe und das diese Träger physikalischer Wechselwirkungen nicht beliebig teilbar seien, sondern in einer bestimmten "Mindestgröße" auftreten würden, besitze Deutschland eine exzellente Ausgangsposition. Die breite Forschung auf diesem Gebiet - bestehend aus föderal strukturierter Hochschullandschaft, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschung und am Markt ausgerichteter Forschung der Unternehmen - bilde für die Quantentechnologien eine gute Ausgangsbasis.

Für die Weiterentwicklung der Quantentechnologien und die dafür erforderlichen strukturellen Voraussetzungen hätten Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft Handlungsbedarf identifiziert, schreibt die Bundesregierung und zitiert aus dem Konzeptpapier der Nationalen Initiative zur Förderung der Quantentechnologie von Grundlagen bis Anwendungen: "An vielen verschiedenen Orten in ganz Deutschland wird Forschung zu Quantentechnologien auf international sichtbarem Niveau betrieben. Diese geographische Diversität ist durchaus als Stärke der deutschen Forschungslandschaft zu betrachten. [...] Gleichzeitig besteht jedoch teilweise ein deutliches Defizit in der Koordinierung: Oftmals werden Synergieeffekte nicht ausreichend genutzt. Mithilfe einer Verbesserung der Strukturen sollte eine engere Vernetzung und eine Bündelung von Kompetenzen angestrebt werden."

In Deutschland seien daher größere, international und stärker auf Anwendungen ausgerichtete Forschungskapazitäten notwendig. Der Rechtsrahmen des Grundgesetzes mit den Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit sowie der föderalen Ordnung gebe dabei vor, dass die notwendigen Entscheidungen im Wettbewerb und auf der Grundlage fachlicher Kriterien erfolgen sollen.

Die Bundesregierung werde die relevanten Trägerorganisationen der Forschung beauftragen, ihrerseits Vorschläge zu einer Neuausrichtung im Hinblick auf eine stärker anwendungsbezogene quantentechnologische Forschung zu entwickeln. Ziel sei es, in der öffentlich grundfinanzierten Forschung verstärkt Themen der Quantenphysik mit hoher Anwendungsrelevanz in Forschung & Entwicklung-Verbundprojekten zu fördern. Die Voraussetzung dafür seien überdurchschnittliche Perspektiven für eine technische Verwendung, ganz besonders dann, wenn der Schritt von der Forschung in die Anwendung erstmalig vollzogen werde. Dies müsse über die Demonstration der technischen Machbarkeit deutlich hinausgehen. Die bislang diskutierten Forschungsthemen der neuen Quantentechnologien wie Quantencomputer, Quantenkommunikation, Quantenbasierte Messtechnik, Basistechnologien für Quantensysteme seien dabei nicht als abschließende Themenliste zu verstehen, sondern würden kontinuierlich ergänzt.

Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Anwendung von Quantentechnologien würden bislang überwiegend im Rahmen der Grundfinanzierung von Forschungsorganisationen sowie auch im Rahmen einzelner Projektfördermaßnahmen finanziert. Aktuell stünden hier in Deutschland quantifizierbare Mittel in einem Umfang von circa 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zusammen mit den in diesem Programm dargestellten zusätzlichen Maßnahmen würden von der Bundesregierung 2018 bis 2022 Mittel in Höhe von circa 650 Millionen Euro eingeplant. Es sei angedacht, das Programm bis 2028 fortzuführen. Über Schwerpunkte, Zuständigkeiten und die finanzielle sowie die inhaltliche Ausgestaltung nach 2022 würden Bundesregierung und Parlament in Abhängigkeit von der weiteren wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet der Quantentechnologie und ihrer Nutzung entscheiden.

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4. Hohe Priorität von Bildung und Forschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung sind seit 2008 deutlich um rund 65 Milliarden Euro angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von fast einem Drittel. Aufgrund der erfreulicherweise guten konjunkturellen Entwicklung konnte der Anteil am Bruttoinlandsprodukt nicht gesteigert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4563) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/4078) und zieht damit Bilanz zum Thema "Zehn Jahre Dresdner Bildungsgipfel".

Der Bund habe seine Investitionen in Bildung seit 2008 verdoppelt, alleine in den letzten beiden Jahren sind sie um jeweils knapp eine Milliarde Euro auf 11,1 Milliarde Euro im Jahr 2017 angestiegen. Die Forschungsausgaben seien im gleichen Zeitraum um gut die Hälfte auf über 17 Milliarden Euro (2017) angestiegen. "Dies zeigt die hohe Priorität, die Bildung und Forschung im Bundeshaushalt genießen", schreibt die Bundesregierung.

Das Erreichen der von der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten gemeinsamen Bildungsstandards werde regelmäßig durch Vergleichsarbeiten - die sogenannten Bildungstrends - überprüft. Diese würden in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch und in der ersten Fremdsprache vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) alle drei Jahre für die Sekundarstufe I und alle fünf Jahre für die Primarstufe durchgeführt. Eine nach strengen wissenschaftlichen Kriterien ermittelte Stichprobe von bundesweit mehr als 30.000 Kindern aus allen Ländern nehme an den Tests teil, so dass sich aus den Ergebnissen unmittelbare Vergleiche in Bezug auf das Erreichen der vereinbarten Bildungsstandards zwischen den Ländern ablesen ließen. Die Ergebnisse seien Teil der datenbasierten Qualitätssicherung in der Schulbildung.

Die Zahl der Schüler sei im Zeitraum seit 2008 deutlich gesunken, von rund 9 Millionen im Schuljahr 2008/2009 auf 8,3 Millionen im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen und von 2,8 Millionen auf 2,5 Millionen an beruflichen Schulen. Dies entspreche einem Rückgang von rund 8 Prozent. Im gleichen Zeitraum seien die öffentlichen Ausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen von 52,8 Milliarden Euro auf 64,9 Milliarden Euro angestiegen, dies entspreche einem Zuwachs von 23 Prozent. Entsprechend positiv hätten sich auch die Ausgaben je Schülerin und Schüler entwickelt; diese seien von 5.200 Euro im Jahr 2008 auf 6.900 Euro im Jahr 2015 angestiegen. Die Länder hätten in diesem Zeitraum weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsqualität, etwa in den Bereichen Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung, unternommen.

Die Entwicklung des Anteils der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss sowie der Erwachsenen ohne Berufsabschluss habe in 2008 noch 7,5 Prozent betragen, während es 2017 rund 6,5 Prozent seien. Berlin habe mit 10,5 Prozent die höchste Quote, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 9,9 Prozent und Bremen mit 8,9 Prozent. Die wenigsten Schulabbrecher gebe es in Hessen mit 5,0 Prozent und in Hamburg mit 5,6 Prozent.

Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 25 bis unter 65 ohne beruflichen Bildungsabschluss und Ländern sei in den Jahren zwischen 2008 mit 16,5 Prozent und 2016 mit 16,6 Prozent nahezu gleich geblieben. Die meisten ohne Abschluss gebe es mit fast einem Viertel in Bremen (23,3 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen mit 21,8 Prozent. In Sachsen und Thüringen seien es jeweils nur 6,4 Prozent.

Die Zahl der Anfänger im Übergangsbereich habe sich bundesweit zunächst zwischen 2008 und 2014 von rund 359.000 auf 253.000 reduziert, um dann bis 2016 wieder auf 303.000 anzusteigen. 2017 habe es dann erneut einen leichten Rückgang auf 292.000 Anfänger im Übergangsbereich gegeben.

Im Rahmen des Programms JOBSTARTER CONNECT habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Zeitraum 2009 bis 2015 Ausbildungsbausteine in verschiedenen Maßnahmen des Übergangsbereichs, der außerbetrieblichen Ausbildung und der Nachqualifizierung, erprobt. Insgesamt hätten während der Laufzeit 4.427 Jugendliche und junge Erwachsene an einer Qualifizierung teilgenommen. Von diesen seien im Verlauf der Qualifizierung 1.068 Jugendliche in eine betriebliche Ausbildung übergegangen.

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5. Sportpolitische Folgen des Brexit erfragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die sportpolitischen Folgen des Brexit interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4413). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit aktuell in Großbritannien im Sportbereich beschäftigt sind, die von einer möglichen Änderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit betroffen sein könnten. Gefragt wird auch, welche Auswirkungen der Brexit auf die europäische Kooperation gegen Gewalt und Hooliganismus im Sport hat.

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6. FDP fragt nach Brexit-Folgen für Verkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Welche Folgen der Brexit für Deutschland und Europa im Bereich von Verkehr und digitaler Infrastruktur hat, möchte die Fraktion der FDP von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/4415) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie die Bundesregierung beabsichtigt, mit möglichen Zollschranken, die den maritimen Verkehr beeinflussen, umzugehen. Gefragt wird auch nach Berechnungen, "wie hoch der finanzielle Schaden für den Bereich Transport und Logistik durch gesteigerte Zollformalitäten ausfallen wird".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 724 - 4. Oktober 2018 - 11.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2018

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