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BUNDESTAG/7289: Heute im Bundestag Nr. 439 - 22.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 439
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. Juni 2018, Redaktionsschluss: 13.00 Uhr

1. Sand- und Kiesgruben in Deutschland
2. Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
3. Wirkung der Buchpreisbindung unklar
4. Überwachung im Grenzvorbereich
5. Drittmittel für Hochschulen
6. Investitionen in Schiffscontainer
7. FDP-Fraktion fragt nach Kindergeld


1. Sand- und Kiesgruben in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesregierung mit Stand 2016 etwa 3.900 Steinbrüche, Ton-, Kies- und Sandgruben. Weiter geht aus der Antwort (19/2678) auf eine Kleine Anfrage (19/2288) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, dass etwa 30 Bergwerke zur Gewinnung dieser Baustoffe unterhalten werden. Die Kies- und Sandgruben nehmen mit 9,15 Quadratkilometern 0,0025 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ein, Steinbrüche mit 3,55 Quadratkilometern 0,001 Prozent.

Grundsätzlich seien die Länder für Genehmigung und Aufsicht von Bodenschatz-Vorhaben zuständig, erklärt die Bundesregierung. Auch Prognosen sowie Monitoring lägen somit in deren Kompetenzbereich. Die Bundesregierung selbst erfasst weder den genauen Bedarf noch die genaue jährlich Entnahme von Natursteinen, Kies oder Sand. In der Antwort führt sie vielmehr detaillierte Daten hierzu von Branchenverbänden und dem Statistischen Bundesamt an. Sie liefert darüber hinaus kleinteilig Zahlenmaterial zum Ex- und Import verschiedener Rohstoffe.

Die Abgeordneten hatten sich nach dem Bedarf auch mit Verweis auf die steigende Bautätigkeit erkundigt. Die drohenden Versorgungsschwierigkeiten bei den Baustoffen könnten letztlich dazu führen, dass Bauen teurer werde, heißt es unter Verweis auf eine Studie. Die Bundesregierung erklärt nun, ressourcenschonendes Bauen mit verschiedenen Förder- und Forschungsprogrammen in den kommenden Jahren verstärkt in den Blick nehmen zu wollen.

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2. Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MTR) Der Großteil der seit 2016 gestellten Förderanträge für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ist bearbeitet worden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2679) auf die Kleine Anfrage (19/2287) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Die Fraktion hatte sich nach einem Bearbeitungsstau bei Förderanträgen erkundigt.

Von 8.277 seit 2016 gestellten Anträgen sei bisher über einen kleineren Teil nicht entschieden worden, nämlich 212 Anträge auf Zulassung für neue oder modernisierte KWK-Anlagen und acht Anträge auf Vorbescheid. Bei den Fällen, die den größten zeitlichen Verzug haben, handelt es sich um Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 elektrische Megawatt.

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3. Wirkung der Buchpreisbindung unklar

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MTR) Die Monopolkommission spricht sich für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus. "Die nationalen Vorschriften zur Buchpreisbindung greifen erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein und stellen zudem einen schwerwiegenden Markteingriff dar", schreibt die Monopolkommission in einem als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (19/2444) mit dem Titel "Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld".

Das eigentliche Ziel der Buchpreisbindung, der Schutz des Buches als Kulturgut, sei weder klar definiert noch könne ein klarer Wirkungszusammenhang zwischen diesem Ziel und dem Gesetz zur Buchpreisbindung hergestellt werden, so die Kommission. Zwar könne die Buchpreisbindung etwa den Strukturwandel zulasten des stationären Buchhandels abbremsen, jedoch nicht aufhalten. Auch hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung sei es fraglich, ob die durch die Buchpreisbindung geschützte Infrastruktur überhaupt relevant bleiben wird.

Anlass des Gutachtens war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit. Die Monopolkommission erwartet, dass der EuGH auch die Buchpreisbindung in einem Vorabentscheidungsverfahren als unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit erklären wird. Sie empfiehlt daher, das kulturpolitische Ziel zum Schutz des Buches erst einmal klar zu definieren, die Schutzdefizite zu prüfen und dann zu entscheiden, mit welchen Instrumenten diese Defizite behoben werden könnten.

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4. Überwachung im Grenzvorbereich

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Grenzüberwachung in der Mittelmeerregion geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2362). Wie die Bundesregierung darin ausführt, betrifft die "unter anderem luftgestützte Überwachung von Küstenregionen im Grenzvorbereich" gemäß der Eurosur-Verordnung der EU zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems die Küstenregionen Algeriens, Tunesiens und Libyens. Die EU- Grenzschutzagentur Frontex überwache im Rahmen ihres Mandats den vorgelagerten Grenzbereich und erstelle auf Basis der Eurosur-Verordnung ein entsprechendes Lagebild.

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5. Drittmittel für Hochschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Drittmitteleinnahmen der deutschen Hochschulen lagen im Jahr 2014 bei 7,3 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2096) und konstatiert, dass die Höhe der Drittmittel annähernd den für Forschung aufgewendeten Grundmitteln entsprechen würden. Die Bundesregierung macht deutlich, dass Drittmittel kein Ersatz für unzureichende Grundfinanzierung seien. Die Grundfinanzierung falle aber in den Zuständigkeitsbereich der Länder.

Die Abgeordneten hatten bemängelt, dass zu beobachten sei, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt, wie auch der Anteil für die Forschung seit mehr als einem Jahrzehnt insgesamt hinter dem Wachstum der Drittmittel zurück bleibe. Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 erneut der größte Drittmittelgeber der deutschen Hochschulen sei.

Die Bundesregeriung unterstreicht, dass das große Engagement des Bundes für die Hochschulen eine stabile und ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder nur ergänzen, aber nicht ersetzen könnte. Gleichwohl seien Drittmittel neben einer ausreichenden Grundfinanzierung von großer Bedeutung für Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie seien ein unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wissenschaftssystem. Drittmittel trügen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems bei.

Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung im Einzelnen sinnvoll sei, richte sich nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Forschung an Hochschulen werde in Deutschland über Grundmittel wie auch über Drittmittel finanziert. Im Allgemeinen könne die Finanzierungsquelle eines Forschungsanliegens deshalb allein keine Aussagekraft über dessen Qualität besitzen. Innerhalb eines wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahrens dagegen sei die Einwerbung von Drittmitteln selbstverständlich einer von mehreren Indikatoren für die Beurteilung von Forschungsleistungen.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass sie ihr Engagement zugunsten der Hochschulen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut habe. Seit 2005 habe der Bund seine Mittel für die Hochschulen mehr als verdreifacht - zum Beispiel für die Finanzierung zusätzlicher Studienplätze und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die Verbesserung der Lehre oder die Unterstützung von Spitzenforschung an Hochschulen. Und auch in dieser Legislaturperiode werde die Bundesregierung diesen Weg weiter gehen und die Hochschulen stärken.

Die Bundesregierung stellt zudem klar, die Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) durch Bund und Länder müsse von der Projektförderung des Bundes an Hochschulen unterschieden werden. Die DFG sei die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und sei, wie die Projektförderung des Bundes, der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtet. Die Finanzierung von DFG-Projekten erfolge im Rahmen der jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätze.

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6. Investitionen in Schiffscontainer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit 2017 sind noch 882 Millionen Euro von Anlegern in die inzwischen insolvente P&R Gruppe investiert worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1788) mit. Seit Anfang 2017 mussten die Prospekte der Gruppe, die auf Direktinvestments in Schiffscontainer spezialisiert war, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt und von dieser gebilligt werden. Diese Prospekte hätten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Außerdem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Transparenzpflichten für den "grauen" Kapitalmarkt, besonders für Direktinvestments in Sachgüter, durch das Kleinanlegerschutzgesetz erheblich gestärkt worden seien. Indem öffentliche Angebote von Direktinvestments grundsätzlich prospektpflichtig geworden seien und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt mit den wesentlichen Informationen veröffentlicht werden müsse, sollte es Anlegern ermöglicht werden, "sich ein zutreffendes Bild über das Angebot zu machen und auf dieser Grundlage ihre Investitionsentscheidung eigenverantwortlich zu treffen", führt die Regierung aus.

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7. FDP-Fraktion fragt nach Kindergeld

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung seit 2014 ergriffen hat, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen zu bekämpfen und wie der Erfolg dieser Maßnahmen bewertet wird, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/2641) erfahren. Die Abgeordneten fragen auch nach Dokumentations- und Nachweispflichten für die Bezieher von Kindergeld und wiederkehrenden Prüfungen von Kindergeldkassen und anderen Ämtern und insbesondere nach der Echtheitsüberprüfung von Geburtsurkunden aus dem EU-Ausland. Gefragt wird auch, ob es einen Abgleich zwischen der Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen und dem Einhalten der Schulpflicht gibt. Weiter werden Fragen zu Indexierung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder gestellt. Die Höhe des Kindergeldes würde sich bei einer Indexierung an den jeweiligen Lebenshaltungskosten ausrichten. Nach Ansicht der FDP-Fraktion gibt es in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und die Rechtssicherheit einer solchen Lösung noch unbeantwortete Fragen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 439 - 22. Juni 2018 - 13.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2018

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