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BUNDESTAG/7277: Heute im Bundestag Nr. 427 - 20.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 427
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Juni 2018, Redaktionsschluss: 10.49 Uhr

1. Akademische Ausbildung von Hebammen
2. Senkung der Krankenkassenbeiträge
3. Hausärzte mit weniger Hausbesuchen
4. Ausbildungsverordnung für Pflegeberufe
5. Wirkung der Musterfeststellungsklage
6. Mikroplastik in deutschen Gewässern


1. Akademische Ausbildung von Hebammen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

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2. Senkung der Krankenkassenbeiträge

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der geplante Abbau hoher Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen kommt auch den Arbeitgebern zugute. Die Rückführung ermögliche über einen Zeitraum von drei Jahren Beitragssenkungen im Volumen von jährlich rund 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort (19/2681) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2277) der Fraktion Die Linke. Das führe über drei Jahre rechnerisch zu einer Entlastung der Arbeitgeber von jährlich rund einer Viertelmilliarde bis einer halben Milliarde Euro.

Von dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz profitierten jedoch ganz überwiegend die Versicherten. Sie würden durch die paritätische Finanzierung der Beiträge ab 2019 jedes Jahr um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet. Einschließlich der Entlastung aus dem Abbau überschüssiger Reserven in Höhe von jährlich rund einer halben Milliarde Euro bis einer Dreiviertelmilliarde Euro und der Entlastung der Selbstständigen liege das jährliche Entlastungsvolumen für die Versicherten bei rund acht Milliarden Euro.

Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge vor, dass die zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen auf maximal das 1,0-fache der durchschnittlichen Monatsausgabe gesenkt wird. Um Beitragssatzsprünge zu vermeiden, wird den Krankenkassen ein schrittweises Abschmelzen auf die neue Obergrenze innerhalb von drei Haushaltsjahren ermöglicht. Ferner soll eine Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 50 Prozent einer Monatsausgabe eingeführt werden.

Zum Jahresende 2017 verfügten die Krankenkassen über Rücklagen in Höhe von insgesamt rund 19,2 Milliarden Euro. Die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds lagen Mitte Januar 2018 bei rund 9,1 Milliarden Euro.

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3. Hausärzte mit weniger Hausbesuchen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der ärztlichen Hausbesuche ist seit 2009 stark zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/2683) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2158) der Fraktion Die Linke hervorgeht, wurden 2009 bundesweit rund 30,3 Millionen Hausbesuche von Hausärzten registriert, 2016 waren es noch rund 25,2 Millionen.

Für 2017 wird nach einer Hochrechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von rund 24,6 Millionen ärztlichen Hausbesuchen ausgegangen.

Als ein Grund für die rückläufigen Zahlen wird von Experten die Sorge der Hausärzte vor Honorarrückzahlungsforderungen genannt, die bei einem unwirtschaftlichen Verhalten der Mediziner drohen.

Insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten auf angemessene und sachgerechte Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu achten, die einen Ausgleich zwischen Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und wirtschaftlicher Leistungserbringung ermöglichten, heißt es in der Antwort weiter.

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4. Ausbildungsverordnung für Pflegeberufe

Gesundheit/Verordnung

Berlin: (hib/PK) Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847) im Juni 2017 liegt dem Bundestag nun die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (19/2707) zur Beratung vor. Mit dem Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung modernisiert und an neue Anforderungen angepasst werden. Zudem soll der Beruf attraktiver gestaltet werden.

Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung. Das neue Ausbildungskonzept soll die drei bisherigen Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammenführen und den Pflegefachkräften so auch flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen.

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus einem theoretischen und praktischen Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung.

Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die neue akademische Pflegeausbildung.

Die Verordnung regelt außerdem die Errichtung und Zusammensetzung einer Fachkommission, die sich mit den Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Deren Vorschläge bilden die Basis für die späteren Stunden- und Ausbildungspläne der Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.

Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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5. Wirkung der Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Käufer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen seit 2015 von einer Verjährung betroffen waren und wie viele ihre Ansprüche bislang gerichtlich geltend gemacht haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2294) zu Wirkungen und Nutzen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und für den kollektiven Rechtsschutz hervor. Auch über die Zahl der von einer Verjährung Ende dieses Jahres betroffenen Käufer gebe es keine Erkenntnisse. Es sei nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die betroffenen Käufer zu ermitteln. Durch eine wirksame Anmeldung des geschädigten Verbrauchers sei sichergestellt, dass die Musterfeststellungsklage verjährungshemmend wirkt. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten, um eine Verjährung von Ansprüchen Ende 2018 zu verhindern.

Weiter heißt es in der Antwort unter anderem, durch die Anmeldung des Anspruchs entstünden dem Anmelder keine Kosten. Der Gesetzentwurf gewährleiste, dass sich aus der Musterfeststellungsklage kein attraktives Geschäftsmodell machen lasse. Ferner wird in der Antwort die Trennung von Feststellungs- und Leistungsklage begründet und die Bindungswirkung des Feststellungsurteils präzisiert. Der Bundestag stimmte am14. Juni 2018 für die Einführung von Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht.

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6. Mikroplastik in deutschen Gewässern

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/2627) die Mikroplastik-Belastung deutscher Gewässer. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, welche Daten sie zur Belastung sowie zu den Quellen des Mikroplastik-Eintrags in die Gewässer hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 427 - 20. Juni 2018 - 10.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018

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