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BUNDESTAG/7260: Heute im Bundestag Nr. 410 - 13.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 410
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2018, Redaktionsschluss: 17.19 Uhr

1. Knotenmaßnahmen des Schienenverkehrs
2. Regierung will Deutschland-Takt
3. Elektronische Mautsysteme in der EU
4. Bezüge der Bahnvorstände für 2017


1. Knotenmaßnahmen des Schienenverkehrs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen des Schienenverkehrs in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) gelten nach Aussage der Bundesregierung dieselben Grundsätze wie für alle übrigen Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung sei ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von eins oder höher, heißt es in der Antwort (19/2312) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2049). Zu den Nutzenfaktoren gehören laut der Antwort insbesondere Reisezeiteffekte, Kosteneinsparungen oder Emissionsreduktionen. Bei den Knotenmaßnahmen besonders bedeutsam seien zudem Effekte aus einer Erhöhung der Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs aufgrund einer Verspätungsreduktion durch die Ausbaumaßnahmen.

Zur Frage, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens für den BVWP ergriffen werden, heißt es in der Antwort, das in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzte Bewertungsverfahren werde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) "kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt". Für den Bereich Schiene gehöre hierzu insbesondere eine Ergänzung der analytischen Verfahren der Kapazitätsbestimmung durch fahrplankonstruktive Verfahren. Die hierfür erforderlichen netzweiten Zielfahrpläne mit Systemtrassen für den Güterverkehr würden erstmals mit dem BVWP 2030 (Zielfahrplan 2030) vorliegen und würden durch die Arbeiten für den Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030plus) weiter verfeinert, schreibt die Regierung.

Der Vorteil dieser fahrplanbasierten Verfahren sei eine einfachere Nachvollziehbarkeit der vorliegenden Engpasssituation, so dass die Definition von Maßnahmen zur Engpassbeseitigung erleichtert werde. Weiterhin könne durch Betriebssimulationen der Einfluss der Infrastrukturkonfiguration auf die Zuverlässigkeit des Betriebsablaufs noch exakter bestimmt werden, um die Pünktlichkeit der Züge und das Baumanagement der Bahn weiter zu optimieren, heißt es in der Vorlage.

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2. Regierung will Deutschland-Takt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Koalitionsvereinbarung enthält nach Aussage der Bundesregierung für den Schienenverkehr das Ziel, "durch Pünktlichkeit, guten Service und hohe Qualität als Markenzeichen für die Eisenbahnen in Deutschland einen Schienenpakt von Politik und Wirtschaft zu schließen und damit bis 2030 die Zahl der Bahnkunden zu verdoppeln und spürbar mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern". Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/2313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2313). Ein Ansatzpunkt sei die Entwicklung eines Integralen Taktfahrplans (Deutschland-Takt), der eine hohe Verfügbarkeit von Systemtrassen im Schienenpersonen- und -güterverkehr ermögliche, heißt es in der Antwort. Dies führe zu Kapazitätsausweitungen und könne zu einem Mehr an Reiseverbindungen, zu einer höheren Reisegeschwindigkeit sowie kürzeren Umstiegen und damit einer Steigerung der Nachfrage führen.

Auf diesem Wege kann nach Ansicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag geforderte Verdopplung der Fahrgastzahlen erreicht werden. Für die Umsetzung des Konzepts eines Integralen Taktfahrplans würden Infrastrukturen benötigt, "die passgenau an den richtigen Stellen kürzere Fahrzeiten ermöglichen und in Engpassbereichen mehr Kapazität schaffen".

Derzeit erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen modellhaften Fahrplan für den Deutschland-Takt, dessen Arbeitstitel "Zielfahrplan 2030 plus" laute, schreibt die Regierung. Dieser umfasse sowohl den Personenverkehr als auch Systemtrassen für den Güterverkehr auf der Schiene in ganz Deutschland. "Die hierfür erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen werden ermittelt und bewertet", heißt es in der Vorlage. Eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) sei nicht erforderlich, urteilt die Bundesregierung.

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3. Elektronische Mautsysteme in der EU

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Es gibt derzeit kein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der aus dem Jahr 2004 stammenden EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (EETS-Richtlinie). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2054). Derzeit befinde sich die Revision der EETS-Richtlinie in Verhandlungen auf EU-Ebene, heißt es in der Antwort.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist das deutsche Lkw-Mautsystem seit Dezember 2016 technisch in der Lage, EETS-Anbieter im System einzubinden und ihnen die Mitwirkung an der Mauterhebung zu ermöglichen. Zur Beantwortung der Frage, welche EETS-Anbieter derzeit in Deutschland registriert sind, verweist die Regierung auf die Internet-Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und das dort veröffentlichte EETS-Register. Danach gibt es mit der tolltickets GmbH und der Toll4Europe GmbH aktuell zwei registrierte EETS-Anbieter in Deutschland.

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4. Bezüge der Bahnvorstände für 2017

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In der Antwort der Bundesregierung (19/2346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1915) zum Vergütungssystem der Vorstände und Führungskräfte der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird auf den Integrierten Bericht des Deutsche Bahn Konzerns 2017 verwiesen. In dem Bericht heißt es unter anderem, die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bestehe aus einer fixen Grundvergütung, einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme und einem langfristigen Bonusprogramm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (Longterm Incentive Plan). Die Gesamtvergütung umfasse daneben auch die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen sowie die Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige Jahrestantieme errechne sich aus dem Erreichen kennzahlenbezogener betriebswirtschaftlicher Ziele (Tantiemefaktor) und der Erfüllung individueller Ziele (Leistungsfaktor). Zwischen Tantiemefaktor und Leistungsfaktor bestehe zudem eine multiplikative Verknüpfung. Die Höhe des Tantiemefaktors sei abhängig vom Grad des Erreichens der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele. Die Bezugsparameter seien zu gleichen Teilen der operative Erfolg und die erzielte Kapitalrendite, heißt es in dem Bericht der Bahn.

Darin werden auch die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der DB AG aufgelistet. Für den Vorstandsvorsitzenden Richard Lutz stehen der Vorlage nach für das Geschäftsjahr 2017 1,91 Millionen Euro zu Buche. Personalvorstand Ulrich Weber erhielt 1,56 Millionen Euro, Infrastruktur-Vorstand Ronald Pofalla 1,35 Millionen Euro, Vorstand Personenverkehr Berthold Huber 1,25 Millionen Euro und die seit dem 10. November 2017 dem Vorstand angehörende Sabine Jeschke 127.000 Euro. Insgesamt summieren sich die Vorstandsbezüge auf 6,19 Millionen Euro. Dazu kommen laut dem Bericht Bezüge in Höhe von 2,33 Millionen Euro für den am 30. Januar 2017 aus dem Amt ausgeschiedenen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 410 - 13. Juni 2018 - 17.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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