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BUNDESTAG/7200: Heute im Bundestag Nr. 350 - 30.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 350
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Mai 2018, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Länder forschen an Herdenschutzsystemen
2. Auswertung technischer Asservate
3. Vergütungsanpassung für Betreuer
4. Stalleinbrüche in Deutschland
5. Musterfeststellungsklage und Dieselskandal
6. FDP fragt nach Luftreinhalteprogramm
7. Vermüllung öffentlicher Räume im Fokus
8. Linke fragen nach Klimaprogrammen


1. Länder forschen an Herdenschutzsystemen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die derzeit bestehenden Herdenschutzsysteme sind in den allermeisten Regionen Deutschlands anwendbar. Mithilfe von Forschungsvorhaben der Bundesländer werden zudem geeignete Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen in Steilhanglagen sowie auf Deichen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/2331) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe (19/1741) hervor. Dazu wird weiter ausgeführt, dass präventiver Herdenschutz Weidetiere vor Übergriffen von Wölfen schützen und damit die Verletzung sowie den Verlust von Weidetieren verhindern soll. Dafür zuständig seien die Bundesländer. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern würden belegen, dass durch die Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen die Häufigkeit von Wolfsübergriffen reduziert werden kann. Die meisten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gebe es dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren. Deshalb sei es entscheidend, die Nutztiere von Anfang an gut zu schützen. Darüber hinaus wird in der Antwort festgestellt, dass in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zwei Wolf-Hund-Hybridisierungs-Ereignisse im Jahr 2003 in Sachen und im Jahr 2017 in Thüringen nachgewiesen worden seien. In beiden Fällen habe es sich um weibliche Wölfe gehandelt, die sich mangels Wolfsrüden mit Haushunden gepaart hätten. Aus Artenschutzgesichtspunkten empfiehlt die Bundesregierung die Entnahme von Hybriden.

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2. Auswertung technischer Asservate

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) In den vergangenen drei Jahren wurde keine bei Beschuldigten sichergestellten technischen Endgeräte, Datenträger und Daten im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zur Auswertung an Dritte gegeben. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1971). Thema der Kleinen Anfrage war eine mögliche Datenauswertung beschlagnahmter Endgeräte im Auftrag der GBA. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, in wie vielen Fällen auf Endgeräten, Datenträgern oder in sonstiger Weise gespeicherte Daten an welche Dritte weitergegeben wurden und auf welche Rechtsgrundlage sich dies gestützt habe. Es erscheine fraglich, ob Bundesbehörden wie die GBA selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern, die nicht selten auch verschlüsselt seien, auswerten können oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.

Wie es in der Antwort unter anderem weiter heißt, wurden 2017 in zwei Fällen mobile Endgeräte durch die mit den Ermittlungen beauftragten Polizeidienststellen an eine Privatfirma übergeben, um die verschlüsselten Verwendungssperren der Geräte zu überwinden. Die Mobiltelefone seien dort unter Aufsicht der verantwortlichen Polizeibeamten entsperrt und unmittelbar nach der Entsperrung an die jeweils mit der Ermittlung beauftragten Polizeidienststellen zurückgegeben worden. In beiden Fällen sei die Auswertung der entsperrten Geräte ausschließlich durch die jeweils zuständige Polizeidienststelle erfolgt. Eine Auswertung bei der Privatfirma sei nicht erfolgt. Beide Verfahren hätten den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung betroffen.

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3. Vergütungsanpassung für Betreuer

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung steht Änderungen im Betreuungsrecht aufgeschlossen gegenüber. Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in einer Antwort (19/2305) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1974) schreibt, plant es im Nachgang zu zwei Forschungsvorhaben zum Thema Qualität in der rechtlichen Betreuung in einen breit und partizipativ angelegten Diskussionsprozess darüber einzutreten, welche Änderungen im Betreuungsrecht zur Verbesserung der Qualität und insbesondere zur weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention geplant sind. Im aktuellen Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ebenfalls zeitnah Sorge getragen werden soll, heißt es weiter in der Antwort.

Die FDP-Fraktion hatte nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern gefragt. Sie wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

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4. Stalleinbrüche in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Stalleinbrüche in den vergangenen drei Jahren den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt haben. Wie das Bundesjustizministerium in einer Antwort (19/2326) namens der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2033) schreibt, haben die Koalitionspartner gleichwohl im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie "Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden" wollen. Vor diesem Hintergrund plane die Bundesregierung etwaigen Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie viele Stalleinbrüche in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach Paragraf 123 Strafgesetzbuch erfüllt haben, und ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um Ermittlungsbehörden die Verfolgung von Stalleinbrüchen zu vereinfachen. Hintergrund sei, dass die landwirtschaftliche Nutztierhaltung "im Fokus ideologischer Debatten" stehe und militante Tierrechtler unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Tierschutzes Straftaten begehen und aufgenommenes Bild- und Videomaterial teilweise kommerziell verwerten.

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5. Musterfeststellungsklage und Dieselskandal

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund der wegen des Dieselskandals von der Bundesregierung angestrebten Musterfeststellungsklage will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen, wie viele der von der Abgasmanipulation betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 ihre Ansprüche aus Kaufvertrag und Schadenersatz nicht mehr geltend machen konnten, da sie inzwischen verjährt sind. Gleichzeitig fragen sie, wie viele der betroffenen Käufer bislang ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht und wie viele warum davon abgesehen haben, und wie vielen betroffenen Käufern Ende 2018 die Verjährung ihrer Ansprüche drohe. Des weiteren wollen die Abgeordneten Auskunft darüber, wie nach Ansicht der Bundesregierung durch den Gesetzentwurf sichergestellt ist, dass bei dem geplanten Inkrafttreten erst am 1. November 2018 in den verbleibenden zwei Monaten des Jahres betroffene Käufer die Verjährung ihrer Ansprüche rechtzeitig wirksam hemmen können.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Kleinen Anfrage (19/2294) mit einem Katalog von 59 Fragen. Die Fraktion nimmt Bezug auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine zivilprozessuale Musterfeststellungsklage, der die Verjährung der Ansprüche der von Abgasmanipulation beetroffenen Käufer von Dieselfahrzeuge verhindern soll.

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6. FDP fragt nach Luftreinhalteprogramm

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Das Nationale Luftreinhalteprogramm ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/2249). Die Liberalen wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Zeitplan der Erstellung gestaltet und die Öffentlichkeit eingebunden wird. Laut Fraktion ist das Programm bis Ende März 2019 zu erstellen.

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7. Vermüllung öffentlicher Räume im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Der Vermüllung öffentlicher Flächen und Räume ("Littering") ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2261). Von der Bundesregierung wollen die Grünen unter anderem Auskunft über die Entwicklung der Straßenreinigungskosten der vergangenen 20 Jahre, die Kosten für die Reinigung öffentlicher Anlagen sowie eventuelle Gegenmaßnahmen.

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8. Linke fragen nach Klimaprogrammen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Wirkung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz thematisiert eine Kleiner Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2298). Die Linken wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Treibhausgasreduktionen durch die einzelnen Maßnahmen der Programme erzielt wurden. Die Programme wurden von der Bundesregierung Ende 2014 beschlossen, um das Klimaziel 2020 zu erreichen. Bis dahin soll die Bundesrepublik 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausstoßen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 350 - 30. Mai 2018 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2018

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