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BUNDESTAG/7150: Heute im Bundestag Nr. 299 - 09.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 299
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 9. Mai 2018, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Ansiedlung internationaler Einrichtungen
2. Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien
3. UN-Migrationspakt nicht bindend
4. Zweifel am Atomwaffenverbotsvertrag
5. Übergriffe auf Farmer in Südafrika
6. Studie zu politisch Verlassenen


1. Ansiedlung internationaler Einrichtungen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesrat sieht Defizite beim rechtlichen Rahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland und hat deshalb den Entwurf eines Gaststaatsgesetzes vorgelegt (19/1719). Mit einem "Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen" soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland geschaffen werden. Das Gesetz solle bei Ansiedlungsentscheidungen fehlende Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem sollen Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und insbesondere neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt werden.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates, sieht aber unter europa- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Prüf- und gegebenenfalls Änderungsbedarf. So bestünden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der getroffenen gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen. Auch einreise- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des Gesetzentwurfes "bedürfen einer eingehenden fachlichen Überprüfung und können in dem vorgesehenen Umfang voraussichtlich nicht für alle von dem Gesetzentwurf erfassten Einrichtungen mitgetragen werden".

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2. Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass "keines der in Syrien begangenen Kriegsverbrechen, keines der dort begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bislang geahndet worden sei. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (19/1876) schreiben, sei auf internationaler Ebene der Weg zu einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten de facto versperrt. "Da Syrien kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, kann sich der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) oder aber ein zu gründendes Ad-hoc-Sondertribunal nur mit der dortigen Situation befassen, wenn ihm der Sicherheitsrat den Fall zur Bearbeitung überweist." Der Versuch einer solchen - auch von Deutschland unterstützten - Überweisung an den ICC sei am Veto von Russland und China gescheitert. In der momentanen politischen Gemengelage sei mit einer Aufhebung dieser Blockade nicht zu rechnen, allerdings gebe es einen durch die UN-Generalversammlung beschlossenen Beweismittelmechanismus für Syrien. Die Abgeordneten fordern mit ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, dessen Arbeit für 2018 durch das Schließen einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar zu sichern. Außerdem soll die Ahndung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland intensiviert und beschleunigt werden, unter anderem durch "die signifikante Aufstockung von Personal und finanziellen Ressourcen" der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) und des Völkerstrafrechtsreferats beim Generalbundesanwalt.

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3. UN-Migrationspakt nicht bindend

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Globale Migrationspakt der Vereinten Nationen soll rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1751) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1499). Nationale Hoheitsrechte würden durch den Pakt weder eingeschränkt noch übertragen und rechtliche Verpflichtungen nicht begründet. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. "Gleichwohl hat die Bundesregierung die Fraktionen des Bundestages jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Migrationspakts an bisher stattgefundenen Konsultationen maßgeblicher Interessensträger in Genf und New York teilzunehmen."

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4. Zweifel am Atomwaffenverbotsvertrag

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält den Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen für nicht geeignet, "das von ihr angestrebte Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt tatsächlich und in nachprüfbarer Weise zu erreichen". Keiner der Nuklearwaffenstaaten, auf deren Mitwirkung es bei einer an echtem Fortschritt orientierten nuklearen Abrüstung in erster Linie ankomme, habe sich an den Verhandlungen beteiligt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1549).

Der Vertrag drohe zudem dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und den mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferation nachhaltigen Schaden zuzufügen, sowie das globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden. "Die Besorgnis der Bundesregierung gilt insbesondere der wichtigen Frage der Verifikation der Umsetzung eines sogenannten Atomwaffenverbots, deren Regelung im Verbotsvertrag aus ihrer Sicht hinter die geltenden Verifikationsstandards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der NVV-Vertragsstaaten zurückfällt." Nukleare Abrüstung und das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen könnten und dürften zudem nicht losgelöst von der sicherheitspolitischen Realität sowie den bündnispolitischen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der Nato, zu denen die Bundesregierung uneingeschränkt stehe, betrachtet werden.

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5. Übergriffe auf Farmer in Südafrika

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft Kenntnis von Berichten über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika. "Die Fragen der Menschenrechte und einer möglichen Landreform sind zuletzt im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und der Regierung Südafrikas am 27. März 2018 thematisiert worden, an dem auch ein Vertreter der deutschen Botschaft Pretoria teilnahm", heißt es in der Antwort (19/1759) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1497).

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6. Studie zu politisch Verlassenen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat die Studie mit dem Titel "Rückkehr zu den politisch Verlassenen - Gespräche in rechtspopulistischen Hochburgen in Deutschland und Frankreich" nicht in Auftrag gegeben. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1778) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1482). Das Auswärtige Amt stelle Mittel für ein mehrjähriges Projekt des Vereins "Das Progressive Zentrum e. V." zur Verfügung, um das grenzüberschreitende Verständnis innerhalb Europas zu fördern. "In diesem Rahmen hat 'Das Progressive Zentrum e. V.' die genannte Studie gemeinsam mit dem französischen Meinungsforschungsinstitut 'Liegey Muller Pons' erstellen lassen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 299 - 9. Mai 2018 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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