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BUNDESTAG/7053: Heute im Bundestag Nr. 201 - 03.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 201
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. April 2018, Redaktionsschluss: 09.00 Uhr

1. Linke fordert Nachrüstung von Diesel-Pkw
2. Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung
3. Keine Erkenntnisse über Flugausfälle
4. Regierung sieht Zuwanderung positiv
5. Verbot des Schächtens nicht zulässig
6. Entwicklung der Agrarstruktur


1. Linke fordert Nachrüstung von Diesel-Pkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Um Fahrverbote zu vermeiden, müssen aus Sicht der Fraktion Die Linke Autohersteller zur wirksamen technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw verpflichtet werden. In einem Antrag (19/1360) wird die Bundesregierung daher aufgefordert, anzuordnen, dass die Dieselfahrzeughersteller "auf ihre Kosten" innerhalb eines Jahres bei allen Diesel-Pkw mit den Schadstoffklassen Euro 4, 5 und 6 bis 6c, die in Deutschland zugelassen sind, Hardwarenachrüstungen durchzuführen haben, so dass die im RDE-Verfahren (Real Driving Emissions) gemessenen Stickoxidemissionen den Wert von 200 mg/km nicht überschreiten. Im Falle von Diesel-Fahrzeugtypen ab Euro 4, bei denen sich eine Hardware-Nachrüstung bis Ende 2018 als technisch nicht möglich erweist oder unverhältnismäßig ist, müsse gewährleistet werden, dass die Besitzer finanziell entschädigt werden, verlangt die Linksfraktion.

Weiter wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Messergebnisse der Untersuchungskommission "Volkswagen" unter Offenlegung der angewendeten Messverfahren zu veröffentlichen und alle noch nicht gemessenen Diesel-Pkw ab Emissionsklasse Euro 4 bis Euro 6c ebenfalls im RDE-Verfahren zu messen und die Ergebnisse umgehend zu veröffentlichen. Im Falle, dass sich örtliche Fahrverbote trotz Hardwarenachrüstung nicht vermeiden lassen, müsse eine bundeseinheitliche Regelung für Diesel-Pkw auf Basis der oben genannten Messergebnisse im realen Betrieb erlassen werden. Ziel sei es, den betroffenen Kommunen ein einheitliches rechtssicheres Instrument zur Verfügung zu stellen und unterschiedliche Regelungen in den Städten zu vermeiden, heißt es in dem Antrag.

Die Linksfraktion vertritt die Auffassung, dass die Bundesregierung "viel zu wenig gegen die Abgasmanipulationen der Autoindustrie unternimmt". Seit Jahren ignoriere sie die Feststellungen von Verbraucher- und Umweltverbänden sowie der Fachöffentlichkeit, dass Dieselautos "auf der Straße erheblich höhere Emissionen haben als im Labor".

Wie die Abgeordneten schreiben, bildeten die Emissionen von Dieselfahrzeugen mit einem Anteil von 68 Prozent den Hauptgrund für die hohen Stickoxidwerte in den Innenstädten. Ein schlechtes Abgasverhalten zeigten fast alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffnorm Euro 6d-Temp, "unabhängig vom Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen". Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 seien derzeit von Fahrverboten besonders Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 bedroht, da diese älter sind und somit als schadstoffreicher gelten, heißt es in dem Antrag. Das schlechteste Abgasverhalten zeigten jedoch Euro 5- und zum Teil Euro 6-Fahrzeuge, die zudem in hoher Zahl auf der Straße vertreten seien. Maßgeblicher Grund hierfür seien die im realen Betrieb durch herstellerseitige Manipulation genutzten sogenannten Abschalteinrichtungen.

Software-Updates sind aus Sicht der Linksfraktion aber nicht ausreichend. Die bei VW angeordneten und von anderen Herstellern "freiwillig" durchgeführten Softwareupdates dienten ausschließlich der Beseitigung unzulässiger Abschalteinrichtungen, schreiben die Abgeordneten. Auch nach dem Update überstiegen aber die Stickoxid-Realemissionen die Grenzwerte um ein Vielfaches. Demgegenüber verringere sich der Stickoxid-Ausstoß durch eine Hardwarenachrüstung um Werte zwischen 70 und 95 Prozent. Zudem sei die Nachrüstung "bei den meisten Fahrzeugen technisch möglich". Nach Einschätzung der Abgeordneten ist somit eine Hardwarenachrüstung - neben Fahrverboten - "die einzige Möglichkeit, die Emissionen von Dieselfahrzeugen auf das für die Einhaltung von städtischen Grenzwerten für die Luftqualität nötige Maß zu reduzieren".

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2. Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht das Instrument der 24-Stunden-Baustelle als geeignet an, um die Bauzeit bei Bundesfernstraßen zu verkürzen, "sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind". Das geht aus der Antwort (19/1263) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1018) hervor. Der Bund habe für die Bundesfernstraßen bundeseinheitliche Vorgaben und Regelungen für ein wirksames Baustellen- beziehungsweise Arbeitsstellenmanagement getroffen, heißt es in der Antwort, in der auch darauf hingewiesen wird, dass derzeit auf 41 Autobahnbaustellen zumindest zeitweise "rund um die Uhr" gearbeitet werde.

Prämienzahlungen für Bauunternehmen, die schneller als vereinbart mit einer Baumaßnahme fertig werden, sieht die Bundesregierung der Vorlage zufolge ebenfalls als geeignet an. Als Instrument zur Bauzeitverkürzung auf Bundesautobahnen könne eine Beschleunigungsvergütung nach den für EU-weite Vergaben geltenden Rechtsvorschriften vereinbart werden, "wenn die Fertigstellung der Baumaßnahme vor Ablauf der Vertragsfristen erhebliche Vorteile bringt", schreibt die Regierung.

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3. Keine Erkenntnisse über Flugausfälle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die Anzahl verspäteter und ausgefallener Flüge von deutschen Flughäfen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Das geht aus der Antwort (19/1264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1023) hervor. In der Antwort schreibt die Regierung, beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seien in den Jahren 2017 und 2018 (Stand 28. Februar 2018) 2.998 Fluggastanzeigen wegen der Verspätung oder Annullierung von Flügen eingegangen. Im selben Zeitraum habe das LBA 168 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Zudem seien 367 Bußgeldbescheide erlassen worden. Die Höhe des durchschnittlich verhängten Bußgeldes habe im Jahr 2017 7.183 Euro und im Jahr 2018 2.532 Euro betragen, heißt es in der Antwort.

Bei der Frage, ob die Möglichkeit einer nationalen Regelung besteht, nach der Fluggesellschaften Insolvenzschutz für Fluggäste als Option anbieten müssen, verweist die Regierung auf eine Antwort aus der vergangenen Legislaturperiode (18/13597). Darin heißt es, die Bundesregierung teile zur Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung grundsätzlich die von der Europäischen Kommission dargestellte Haltung, dass der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise sei, verbessert werden könne.

Die Lösung sehe die Kommission allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung. Vielmehr habe sie sich dafür ausgesprochen, zunächst die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anzuwenden, schreibt die Regierung. Hintergrund sei, dass Fluggäste im Gegensatz zu Pauschalreisenden vor Insolvenzen bereits nach geltendem Recht dadurch besser geschützt seien, dass die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliege, weil die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen von ihr abhänge.

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4. Regierung sieht Zuwanderung positiv

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auf mögliche positive Effekte einer erhöhten Einwanderung nach Deutschland verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1271) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/697). Wie die Regierung schreibt, habe die erhöhte Einwanderung Auswirkungen auf die Entwicklung ländlicher, schrumpfender und strukturschwacher Regionen. Diese Auswirkungen hingen nicht nur vom Umfang der internationalen Zuwanderung ab, sondern auch vom Binnenwanderungsverhalten der Zugewanderten nach ihrer Ankunft in Deutschland, heißt es in der Vorlage. "Durch internationale Zuwanderung können regionale Schrumpfungsprozesse abgeschwächt und Wachstumsprozesse in wirtschaftlich starken Regionen verstärkt werden", urteilt die Bundesregierung.

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5. Verbot des Schächtens nicht zulässig

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Ein Verbot des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung) ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1171) hin. Das Tierschutzgesetz schreibe vor, dass Tiere nur nach einer Betäubung getötet werden dürfen. Allerdings gebe es eine Ausnahmeregelung. Damit solle bestimmten religiösen Überzeugungen Rechnung getragen werden, erläutert die Regierung. "Für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft die Anwendung nur solcher Betäubungsverfahren untersagen, die zum Tod des Tieres führen, kann die zuständige Behörde nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 3 der Tierschutz-Schlachtverordnung eine Elektrokurzzeitbetäubung, unter anderem mit einer Mindeststromflusszeit von zwei Sekunden, zulassen", heißt es in der Antwort weiter.

Über die Zahl der gestellten Anträge liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Von zahlreichen Gruppen innerhalb der jeweiligen Glaubensgemeinschaft in Deutschland werde bei rituellen Schlachtungen eine Elektrokurzzeitbetäubung vor Durchführung des Entblutungsschnittes akzeptiert und angewandt, heißt es in der Antwort weiter.

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6. Entwicklung der Agrarstruktur

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der Weiterentwicklung der "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1368). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob im Bundeshaushalt 2018 eine Reduktion der GAK-Bundesmittel vorgesehen ist. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Mittel in den letzten Jahren nicht abgerufen wurden und wie die Förderung effektiver werden könnte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 201 - 03. April 2018 - 09.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2018

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