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BUNDESTAG/7001: Heute im Bundestag Nr. 149 - 14.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 149
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. März 2018, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Genehmigungen für Rüstungsgüter
2. Zur Definition von Marktwirtschaft
3. Regierung: Eurokrise ist überwunden
4. Kindesentführungen ins Ausland


1. Genehmigungen für Rüstungsgüter

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um die Rüstungsindustrie und ihre Verteilung auf Bundesländer geht es in der Antwort (19/984) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/533) der Fraktion Die Linke. Darin bestätigt die Bundesregierung die Zahl von 350 Unternehmen, die zuletzt im Verteidigungsbereich tätig waren. Zu weiteren Kennzahlen der Branche liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Zahlen vor. In der Regel nehme die Regierung keine umfassenden und fortlaufenden Branchenerhebungen zu einzelnen Wirtschaftsbereichen vor, heißt es zur Begründung. Detailliert und auf etwa 70 Seiten listet die Bundesregierung indes Einzel- und Sammelgenehmigungen für unterschiedliche Waffenarten und weitere Rüstungsgüter aus einzelnen Bundesländern auf.

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2. Zur Definition von Marktwirtschaft

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat sich ausdrücklich zu den Prinzipien einer Sozialen Marktwirtschaft bekannt. In der Antwort (19/1107) auf eine Kleine Anfrage (19/780) der Fraktion der AfD erklärt sie, wesentliche Elemente dieser Politik seien individuelle Entscheidungsfreiheit und Verantwortlichkeit einschließlich der Sicherstellung privater Haftung, Tarifautonomie und privates Eigentum. Auch das Spannungsfeld zwischen freier Preisbildung und der institutionellen Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs zählten zu den Kernkriterien.

Mit dem Begriff einer Sozialen Marktwirtschaft 4.0 wiederum nehme die Bundesregierung Herausforderungen auf, die sich aus dem digitalen Wandel ergeben. Diese Transformationen erforderten einen entsprechend angepassten wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen, der einen wirksamen Wettbewerb sichere und zugleich ermögliche, dass Menschen gleichberechtigt an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben können, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Regierung: Eurokrise ist überwunden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die "Eurokrise" wurde durch gemeinsame Bemühungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union überwunden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/793). Die "Eurokrise" habe vielfältige Gründe gehabt. Die Globalisierung zur Ursache der Krise zu erklären, würde der damaligen Entwicklung nicht gerecht. Der Ursprung der globalen Finanzkrise von 2008 habe in dem überhitzten US-Hypothekenmarkt gelegen und in der zunehmenden Kreditvergabe an Kreditnehmer mit zumeist geringer Bonität (sogenannte Subprime-Kredite). Danach sei es zu Kreditausfällen gekommen, und die Krise habe sich auf die globalen Finanzmärkte ausgeweitet. Eine Vertrauenskrise unter Banken sei hinzugekommen. "In Reaktion auf die globale Finanzkrise hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern neue Regularien auf den Weg gebracht, um das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herzustellen", heißt es in der Antwort weiter.

Die These, dass die Existenz des Euro als gemeinsame Währung der Erholung nach der Finanzkrise abträglich gewesen sei, wird von der Regierung bestritten. Die Erholung sei in den einzelnen Ländern der Wirtschafts- und Währungsunion unterschiedlich verlaufen. Im Rahmen der europäischen und internationalen Stabilisierungsprogramme hätten Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern ehrgeizige Reformen unternommen. "Bis auf Griechenland haben alle Staaten ihre Programme mittlerweile abgeschlossen und sind zur Marktfinanzierung zurückgekehrt. Es ist erkennbar, dass sich diese Reformmaßnahmen ausgezahlt haben", lobt die Regierung. Ehemalige Programmländer seien in den letzten Jahren Spitzenreiter beim Wachstum in der Eurozone gewesen. Auch die Eurozone insgesamt entwickle sich gut. Das Wachstum sei seit 19 Quartalen positiv.

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4. Kindesentführungen ins Ausland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Chancen für eine erfolgreiche Rückführung von ins Ausland entführten Kindern sind einzelfallabhängig. Das schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz namens der Bundesregierung in der Antwort (19/1131) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/843). Zudem stehe die Entscheidung hierüber im konkreten Fall ausschließlich den zuständigen Gerichten beziehungsweise Behörden des jeweiligen Staates zu, in dem sich das Kind befindet, weil die konkrete Umsetzung des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) den jeweiligen Vertragsstaaten obliege. Eine generelle Erfolgseinschätzung von Rückführungsverfahren könne durch die Bundesregierung daher nicht abgegeben werden. In der Antwort wird auf eine Studie verwiesen, der zufolge global etwa 50 Prozent aller HKÜ-Anträge mit der Rückführung der Kinder abgeschlossen werden können. Indes seien der Bundesregierung auch Fälle bekannt, in denen entführte deutsche Kinder im Ausland verschwunden sind oder in denen die Behörden des Entführungszielstaates die Suche und Zugänglichmachung des entführten Kindes für den zu rückgelassenen Elternteil verweigern.

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (19/329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (19/200) zu diesem Thema, in der die Bundesregierung in einigen Punkten aus Sicht der Fragesteller einer konkreten Beantwortung ausweiche.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 149 - 14. März 2018 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2018

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