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BUNDESTAG/6985: Heute im Bundestag Nr. 133 - 08.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 133
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. März 2018, Redaktionsschluss: 10.24 Uhr

1. Kontrolle des Arbeitsschutzes
2. Ausgaben der Rentenversicherung
3. Anstieg von Open Access-Publikationen
4. Studienplatzvergabe in der Humanmedizin
5. Ausschreibungsverfahren für Cannabis


1. Kontrolle des Arbeitsschutzes

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Aufsichtsbehörden der Länder zur Kontrolle des Arbeitsschutzes in Betrieben haben im Jahr 2016 rund 200.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Das geht aus der Antwort (19/1011) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/529) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass von den Behörden 9.688 Anordnungen, 1.188 Verwarnungen, 2.471 Bußgeldbescheide und 245 Strafanzeigen ausgesprochen wurden.

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2. Ausgaben der Rentenversicherung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich nicht exakt beziffern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/940) auf eine Kleine Anfrage (19/714) der AfD-Fraktion. Grund sei, dass es "in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen" gebe und lediglich "Abschätzungen von Orientierungsgrößen" existierten, so die Bundesregierung zur Begründung.

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3. Anstieg von Open Access-Publikationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Es gibt eine Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen, die unterschiedliche Zahlen zur Entwicklung von Open Access-Publikationen in Deutschland liefern. Belastbare einheitliche Zahlen liegen nicht vor, auch wenn das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) diese Veröffentlichungen beobachtet. Schon aufgrund der hohen Zahl von geförderten Projekten ist es kaum möglich, den Anteil an Open Access-Veröffentlichungen aus BMBF-geförderten Projekten zentral zu erfassen.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1014) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/704). Die Fraktion hatte die Entwicklung des Anteils von Open-Access-Dokumenten wissenschaftlicher Publikationen in Deutschland seit 2012 thematisiert. Unter dem Begriff "Open Access" wird der freie Zugang und die freie Nutzbarkeit wissenschaftlicher Dokumente bei Onlinepublikationen verstanden.

Laut Bundesregierung habe nach dem Monitoringbericht 2017 zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI) die Fraunhofer-Gesellschaft im Jahr 2015 einen Anteil von 20,3 Prozent Open Access-Veröffentlichungen gehabt. Die Helmholtz-Gemeinschaft sei im Jahr 2015 auf einen Open Access-Anteil von knapp 40 Prozent gekommen. Von den weiteren Einrichtungen seien keine Zahlen bekannt. Seit November 2016 enthielten die Förderbekanntmachungen und die Bescheide der Projektförderung des BMBF regelmäßig eine Open Access-Klausel. In dieser werde festgelegt, dass Beiträge aus geförderten Vorhaben in wissenschaftlichen Zeitschriften so veröffentlicht werden sollen, dass der unentgeltliche elektronische Zugriff möglich sei. Sofern im Einzelfall keine Open Access-Veröffentlichung erfolge, soll gegebenenfalls nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten der Beitrag kostenlos elektronisch zugänglich gemacht werden.

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4. Studienplatzvergabe in der Humanmedizin

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 landesgesetzliche Vorschriften sowie einzelne Normen im Hochschulrahmengesetz (HRG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz (GG) erklärt und insoweit eine Neuregelung bis Ende 2019 angeordnet, Soweit Normen des HRG betroffen sind, muss der Bundesgesetzgeber tätig werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/938) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/650).

Die Grünen hatten gefragt, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht, das die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte.

Die Bundesregierung betont, dass die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit verschiedene Einzelaspekte der Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin innerhalb der Auswahlverfahren der Hochschulen, der Abiturbestenquote sowie der Wartezeitquote (sogenannte Hauptquoten) betreffe. Das Bundesverfassungsgericht fordere allerdings keine vollständige Neugestaltung des Vergabesystems. Die Bildung der Hauptquoten als solche seien verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden.

Dennoch sehe das Gericht in jeder der Quoten Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung. Hinsichtlich der Neuregelung der bemängelten Aspekte habe das Gericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers betont.

Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richte sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder. Dementsprechend beabsichtigten die Länder, ihren Staatsvertrag, in dem die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge geregelt sei, anzupassen.

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5. Ausschreibungsverfahren für Cannabis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und das Ausschreibungsverfahren für den Anbau der Substanz in Deutschland sind Themen einer Kleinen Anfrage (19/1051) der Fraktion Die Linke. Das Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum 2019 bis 2022 sei bereits beendet. In der Zwischenzeit solle der Bedarf durch Importe gedeckt werden.

Gegen das Ausschreibungsverfahren sei jedoch ein gerichtliches Verfahren anhängig, das den Zeitplan in Gefahr bringen könnte. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Importlage aussieht und wie die Bundesregierung die Folgen des Rechtsstreits einschätzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 133 - 8. März 2018 - 10.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2018

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