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BUNDESTAG/6862: Heute im Bundestag Nr. 010 - 09.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 010
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 9. Januar 2018, Redaktionsschluss: 09.10 Uhr

1. Umsetzung des Nagoya-Protokolls
2. Zuzug von Spätaussiedlern
3. Zahl der Asylverfahren in Thüringen
4. Mieterhöhungen bei Bundeswohnungen
5. Regierung für höhere Haftentschädigung


1. Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/FB) Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) schafft mit Weiterbildung, Stellenaufbau und internationaler Zusammenarbeit die Voraussetzungen für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls. Das geht aus einem Bericht des BfN zum aktuellen Stand der Umsetzung hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/298) vorliegt.

Das Nagoya-Protokoll ist ein seit Oktober 2014 bestehendes internationales Umweltabkommen zur Einhaltung und Umsetzung der Ziele des Übereinkommens der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD). Ziele sind die Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung von Gewinn zwischen Herkunfts- und Verarbeitungsländern.

Nach einer Organisationsänderung im Jahr 2014 ist im BfN das Fachgebiet Vollzug Nagoya-Protokoll entstanden. Bis Juli 2017 wurden laut Bericht neun neue Stellen geschaffen, von denen fünf bereits besetzt sind. Die Aufmerksamkeit liege auf der Fortbildung der Vertreter des BfN und dem Austausch mit europäischen und internationalen Behörden.

Die laut Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 511/2017 zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls vorgeschriebenen Nutzerkontrollen werden derzeit vorbereitet. Bisher liegt laut Bericht der Schwerpunkt allerdings auf Aufklärungsarbeit durch das BfN statt auf Kontrolle.

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2. Zuzug von Spätaussiedlern

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Seit 1988 sind nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes ungefähr drei Millionen Menschen im Rahmen der Aussiedleraufnahme in die Bundesrepublik gekommen. Davon kamen zirka 800.000 aus den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas und zirka 2,2 Millionen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, wie aus dem als Unterrichtung (19/362) vorliegenden "Tätigkeitsbericht Januar bis Oktober 2017" des Ende vergangenen Oktober aus dem Amt geschiedenen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk (CSU), hervorgeht.

Nachdem im Jahr 2016 insgesamt 6.588 Spätaussiedler und deren Angehörige Aufnahme in Deutschland gefunden hatten, dürfte sich dem Bericht zufolge 2017 "der Zuzug in der Größenordnung des letzten Jahres bewegen; Ende Oktober waren bereits 5.547 Aufnahmen zu registrieren". Es spreche einiges dafür, "dass sich die Aufnahmezahlen für die nächsten Jahre in einer Größenordnung von rund 7.000 ankommenden Spätaussiedlern einpendeln".

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3. Zahl der Asylverfahren in Thüringen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Thüringen waren zum 1. November vergangenen Jahres insgesamt 1.945 Asylverfahren anhängig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/358) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/198) hervor. Hauptherkunftsländer der betreffenden Asylbewerber waren danach Afghanistan mit 351 Fällen vor Syrien mit 336 und dem Irak mit 229.

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4. Mieterhöhungen bei Bundeswohnungen

Berlin: (hib/HLE) Über Mieterhöhungen für Mieter von Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entscheiden allein die regional zuständigen Hauptstellen der BImA. Sie würden "objektbezogen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen" entscheiden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/213). Seit 2014 seien im Bestand der BImA 18.012 Mieterhöhungen erfolgt, berichtet die Regierung weiter.

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5. Regierung für höhere Haftentschädigung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung befürwortet eine "deutlich höhere finanzielle Entschädigung" für Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, will aber nicht von sich aus aktiv werden. In ihrer Antwort (19/359) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/287) verweist sie darauf, dass hierdurch entstehende Kosten vor allem von den für die Strafrechtspflege zuständigen Länder zu tragen wären. Sie nehme aber "eine etwaige Initiative der Länder gerne auf und steht Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 010 - 09. Januar 2018 - 09.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2018

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