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BUNDESTAG/6816: Heute im Bundestag Nr. 570 - 22.11.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 570
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. November 2017, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Friedrich leitet Wahlprüfungs-Ausschuss
2. AfD will Löschpflicht-Gesetz aufheben


1. Friedrich leitet Wahlprüfungs-Ausschuss

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) leitet vorerst den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsführung. Der am Mittwoch konstituierte Ausschuss hat insgesamt neun Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder. Die Unionsfraktion stellt drei Mitglieder, die SPD-Fraktion zwei Mitglieder. Die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen jeweils ein Mitglied.

CDU/CSU: Michael Frieser, Stephan Harbarth, Johann Wadephul (Obmann)

SPD: Matthias Bartke, Sonja Steffen (Obfrau)

AfD: Thomas Seitz

FDP: Marco Buschmann

Die Linke: Jan Korte

Bündnis 90/Die Grünen: Britta Haßelmann

Während der konstituierenden Sitzung, die von Friedrich geleitet wurde, betonte der Bundestagsvizepräsident die herausragende Bedeutung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsführung. Dieser werde zurecht "erster Ausschuss" genannt, da er für die Geschäftsordnung zuständig sei und damit "für die Grundlage unserer Arbeit", sagte Friedrich.

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2. AfD will Löschpflicht-Gesetz aufheben

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/81) vor, den sie jetzt im Bundestag eingebracht hat. Das Gesetz stelle "einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar", schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund "nicht legaldefinierter Begriffe" wie "Hasskriminalität" oder "strafbare Falschnachrichten" bestehe "eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung".

Die Fraktion beklagt zudem "eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung", wodurch "dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird". Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die "regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden", seien "die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen". Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten "die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 570 - 22. November 2017 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2017

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