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BUNDESTAG/6771: Heute im Bundestag Nr. 525 - 22.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 525
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. September 2017, Redaktionsschluss: 13.22 Uhr

1. Gesundheitsleistungen für EU-Bürger
2. Entschädigung polnischer Staatsbürger
3. Anerkennung von Berufskrankheiten
4. Geringe Verdienste in Hotels
5. Altersarmut in Nordrhein-Westfalen
6. Anrechnung von Mietkaution


1. Gesundheitsleistungen für EU-Bürger

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Auch EU-Bürger, die in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, haben im Einzelfall Zugang zu Gesundheitsleistungen, zum Beispiel im Hinblick auf Infektionskrankheiten. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13576) auf eine Kleine Anfrage (18/13430) der Fraktion Die Linke klar. "Dort, wo es geboten ist, können demnach Leistungen erbracht werden, die über die Behandlung akuter Krankheiten und zeitlich über einen Monat hinausgehen", heißt es in der Antwort.

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2. Entschädigung polnischer Staatsbürger

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Ehemals zwangsgermanisierte polnische Staatsbürger, die aus formellen Gründen keine gesetzlichen Entschädigungsleistungen erhalten, können, sofern sie durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Gesundheitsschäden erlitten haben, dennoch eine Entschädigung beantragen. Grundlage dafür ist eine Richtlinie der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung vom 26. August 1981. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13571) auf eine Kleine Anfrage (18/13435) der Fraktion Die Linke klar.

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3. Anerkennung von Berufskrankheiten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die strengen Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis einer Berufskrankheit. Das geht aus ihrer Antwort (18/13543) auf eine Kleine Anfrage (18/13374) der Fraktion Die Linke hervor. Würde man auf den Nachweis der allgemeinen und individuellen Tatsachen und Ursachenzusammenhänge verzichten, wäre eine Abgrenzung zwischen beruflich und privat erworbenen Erkrankungen nicht mehr möglich, schreibt die Bundesregierung.

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4. Geringe Verdienste in Hotels

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe verdienen deutlich weniger als im produzierenden Gewerbe oder im Dienstleistungsbereich. Das geht aus einer Antwort (18/13488) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13182) der Fraktion Die Linke hervor, in der sie sich nach den Arbeitsbedingungen in diesem Berufsfeld erkundigt hatte. Demnach lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn im Jahr 2016 bei 12,71 Euro und der Vergleichswert der anderen Branchen dagegen bei 22,98 Euro. Knapp 90 Prozent der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe waren unbefristet beschäftigt, der Anteil befristeter Neueinstellungen lag 2016 bei 60 Prozent.

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5. Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) 267.000 Menschen haben im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Davon waren rund 146.000 im Rentenalter und rund 89.000 Frauen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13561) auf eine Kleine Anfrage (18/13420) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der diese nach der Altersarmut in Nordrhein-Westfalen gefragt hatte. Insgesamt lag die Quote derjenigen, die im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen, im Jahr 2015 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) bei 4,1 Prozent. Im Jahr 2004 lag die Quote bei 2,4 Prozent.

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6. Anrechnung von Mietkaution

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - ALG II). Das geht aus ihrer Antwort (18/13570) auf eine Kleine Anfrage (18/13429) der Fraktion Die Linke hervor. Sie sehe keine rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit der Aufrechnung. Der Leistungsberechtigte habe es "selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern", schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 525 - 22. September 2017 - 13.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2017

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