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BUNDESTAG/6694: Heute im Bundestag Nr. 447 - 28.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 447
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 28. Juli 2017, Redaktionsschluss: 11.23 Uhr

1. Regierung lehnt Bargeldverbot strikt ab
2. Kaum Beschwerden über Zinsberechnungen
3. Illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige
4. Uran-Lieferungen in die USA
5. Mediation wird wenig genutzt


1. Regierung lehnt Bargeldverbot strikt ab

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung spricht sich gegen ein Bargeldverbot aus. "Jeglicher Idee, das Bargeld abzuschaffen, werden wir entschieden entgegentreten", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/13154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12873). Weiter heißt es: "Die erhebliche Bedeutung des Bargelds für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere als anonym und damit ihre Privatsphäre schützendes Zahlungsmittel ist der Bundesregierung bewusst. Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sind für die Bundesregierung ein hohes Gut, das es zu schützen gilt." Die Bundesregierung will sich auch nicht für die Abschaffung der beiden kleinsten Münzen zu einem und zu zwei Cent einsetzen.

Auf Fragen nach den Auswirkungen der Schließung zahlreicher Bankfilialen in ländlichen Gebieten auf die Bargeldversorgung heißt es, es gebe bisher keinen Anlass zur Sorge, dass künftig eine angemessene Bargeldversorgung im ländlichen Raum nicht sichergestellt werden könne. Auch sei eine flächendeckende Verteuerung der Bargeldversorgung durch die Gebührenpolitik der Banken nicht erkennbar. Im Angebot von "Cash-Back-Funktionen" des Einzelhandels und bei Tankstellen sieht die Bundesregierung eine Ergänzung der Bargeldversorgung über klassische Bankkanäle. Zusätzlich zum ausgeprägten Filialnetz der Kreditwirtschaft würden sich weitere Leistungsanbieter im Münzbereich etablieren, die eine flächendeckende Versorgung mit Münzgeld gewährleisten würden, wird berichtet.

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2. Kaum Beschwerden über Zinsberechnungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für systematisches Fehlverhalten von Banken bei Zinsberechnungen für Guthaben oder Kredite. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/13167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13038) mit. Nach Angaben der Regierung gab es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von 2012 bis Ende Juni 2017 insgesamt 165 Beschwerden über Zinsberechnungen im Einlagengeschäft. Davon seien 14 begründet gewesen. Über Zinsberechnungen im Kreditgeschäft wurden in diesem Zeitraum 174 Beschwerden gezählt, von denen nach Angaben der Regierung zwölf Beschwerden begründet waren. Angesichts der niedrigen Zahlen sieht die Bundesregierung auch "keinen Bedarf für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht, weil es keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten gibt".

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3. Illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Rechte illegal beschäftigter Drittstaatsangehöriger in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/13148). Wie die Fraktion darin ausführt, geht eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Europäischen Migrationsnetzwerkes auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie "über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen", ein. Laut Vorlage fehlen Angaben etwa zur Umsetzung von Artikel 6, wonach die Mitgliedstaaten "sicherstellen müssen, dass Arbeitgeber ausstehende Zahlungen (Vergütungen u. ä.) an illegal beschäftige Drittstaatsangehörige leisten müssen". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob nach Auffassung der Bundesregierung Mechanismen eingerichtet wurden, "um sicherzustellen, dass illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige einen Anspruch gegen den Arbeitgeber für alle ausstehenden Vergütungen geltend machen und eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung vollstrecken lassen können, oder sich an die zuständige Behörde wenden können, um ein Verfahren einzuleiten, um ausstehende Vergütungen einzuziehen. "

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4. Uran-Lieferungen in die USA

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Eventuelle Uran-Lieferungen des Urananreicherers URENCO in die USA stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13129). In diesem Zusammenhang interessiert die Abgeordneten, welches Ressort der Bundesregierung federführend URENCO-Angelegenheiten verantwortet. Auch möchten sie wissen, ob die Bundesregierung von einem Rechtsgutachten der URENCO weiß, in dem es um Lieferungen von angereichertem Uran gehen soll. Konkret dreht sich das Gutachten der Fraktion zufolge um die Möglichkeit von Lieferungen in die USA, selbst wenn damit Atomwaffen erzeugt werden. An URENCO sind Großbritannien, die Niederlande sowie die Konzerne E.ON und RWE beteiligt. Die Anfrage der Fraktion Die Linke gründet auf einem Medienbericht, in dem von einem Vertrag zwischen einem US-Atomkraftwerksbetreiber und URENCO die Rede ist.

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5. Mediation wird wenig genutzt

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Das Instrument der Mediation, also der außergerichtlichen Streitbeilegung, wird nur wenig genutzt. Dies stellt die Bundesregierung in ihrem "Bericht über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren" (18/13178) fest. Die Bundesregierung ist mit diese Bericht an das Parlament einer Verpflichtung nach dem Mediationsgesetz nachgekommen.

Grundlage ist eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erarbeitete Evaluierung des Mediationsgesetzes. Sie ist, wie die Bundesregierung feststellt, "die erste flächendeckende empirische Untersuchung über die Nutzung von Mediation in Deutschland". Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Mediationen seit 2014 anhaltend niedrig ist und je nach Gerichtsart im niedrigen einstelligen Bereich oder sogar im Promillebereich der Verfahren liegt.

Die Bundesregierung schlussfolgert aus der Evaluation: "Ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren, ergibt sich aus dem Bericht nicht." Gleichwohl sagt sie zu, "im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 447 - 28. Juli 2017 - 11.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2017

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