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BUNDESTAG/6574: Heute im Bundestag Nr. 327 - 23.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 327
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Third-Party-Rule erläutert
2. Folgen bei Verstoß gegen Wahrheitspflicht
3. Illegale Einfuhr von Waffen im Jahr 2015
4. Zahl festgestellter Schleuser
5. Bedarf an Satellitenkommunikation


1. Third-Party-Rule erläutert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Third-Party-Rule" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12035). Danach ist die "Third-Party-Rule" eine "allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich ihrer Auffassung nach bei der "Third-Party-Rule" nicht um ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen, sondern um ein "Verbot mit Zustimmungsvorbehalt". Dabei behalte sich "die eine Information übermittelnde Stelle in der Sache das Informationsbeherrschungsrecht vor". Vor einer Weitergabe sei daher das Einverständnis der die Information übermittelnden Stelle einzuholen, das die Weitergabe legitimieren könne. Die Einhaltung der "Third-Party-Rule" und des Verwendungs- und Weitergabevorbehalts sei "Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten in der internationalen Zusammenarbeit".

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2. Folgen bei Verstoß gegen Wahrheitspflicht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bei der Bundespolizei wird das Disziplinarrecht angewendet, wenn dem Grundsatz der Wahrheitspflicht als Zeuge durch Beamte nicht Folge geleistet wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12293) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12958) hervor.

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3. Illegale Einfuhr von Waffen im Jahr 2015

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das Jahr 2015 sind nach Angaben der Bundesregierung "100 Fälle von illegaler Einfuhr von Waffen" mit insgesamt 1.338 sichergestellten Waffen gemeldet worden. Dabei handele es sich "um Sicherstellungsfälle im Zusammenhang mit Aufgriffen an deutschen Außengrenzen, Flughäfen oder Häfen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12071).

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4. Zahl festgestellter Schleuser

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von Anfang 2015 bis einschließlich März 2017 sind laut Bundesregierung 4.595 Schleuser festgestellt worden, davon 3.370 im Jahr 2015, 1.008 im Jahr 2016 und 217 im laufenden Jahr. Zugleich wurden in diesem Zeitraum 23.666 "geschleuste Personen" festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/12317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12113) hervorgeht, nämlich 16.725 im Jahr 2015, 5.937 im vergangenen Jahr und 1.004 im ersten Quartal dieses Jahres.

Hauptherkunftsländer dieser "geschleusten Personen" waren den Angaben zufolge im Jahr 2015 Syrien mit 7.560 vor Afghanistan mit 2.329 und dem Irak mit 2.289, im Jahr 2016 Afghanistan mit 1.206 vor dem Irak mit 955 und Syrien mit 930 und im laufenden Jahr Syrien mit 210 vor dem Irak mit 115 und Russland mit 78.

Ferner wurden in den Jahren 2015 und 2016 sowie dem ersten Quartal dieses Jahres laut Vorlage insgesamt 318.598 "unerlaubt eingereiste Personen ohne Verbindung zu einer Schleusungshandlung festgestellt". Davon entfielen 200.512 auf das Jahr 2015, 105.906 auf das Jahr 2016 und 12.180 auf die ersten drei Monate des laufenden Jahres.

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5. Bedarf an Satellitenkommunikation

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Fragen der Satellitenkommunikation geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11934). Wie die Regierung darin ausführt, erlaubt Satellitenkommunikation eine schnelle und großflächige Verteilung von Informationen. Dabei unterstütze die Technologie der Satellitenkommunikation die terrestrische Informationsübertragung beispielsweise in Krisensituationen, in infrastrukturell schwachen Gebieten oder bei einem Ausfall der bestehenden terrestrischen Kommunikationsnetze und -infrastrukturen.

Für den Bereich der Notfallkommunikation wird der Vorlage zufolge "im Inland ein aufwachsender Bedarf an Satellitenkommunikation zur Umsetzung behördlicher Kommunikationsmindestbedarfe, zum Beispiel bei Ausfall oder Angriffen auf eigene, mitgenutzte behördliche oder kommerzielle Kommunikationsnetze gesehen". Weitere Einsatzszenarien im Inland könnten laut Antwort Großlagen in infrastrukturell unterversorgten Bereichen sein. Im Ausland dienten sie primär zur Anbindung von dortigen deutschen Außenstellen oder Einrichtungen an Kommunikationsnetze in Deutschland.

"Die im Rahmen der geplanten Govsatcom-Initiative (Governmental Satellite Communications) der Europäischen Kommission angedachten Lösungswege reichen von der Bündelung der Nachfrage gegenüber privaten Satelliten-Anbietern über die Bündelung national vorhandener Kapazitäten bis zur Schaffung einer (EU-)eigenen Satelliteninfrastruktur", heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 327 - 23. Mai 2017 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2017

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