Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 319
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 17. Mai 2017, Redaktionsschluss: 17.10 Uhr
1. Experten für mehr Pflegepersonal
2. Positives Echo auf Hauptstadtvertrag
3. Ausschluss von Parteienfinanzierung
4. Gesetzentwurf zu Grundgesetzänderung
5. Koalition: Athleten in Mittelpunkt stellen
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die geplante Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege wird von Gesundheitsexperten grundsätzlich unterstützt, stößt bei den Krankenhäusern selbst aber auch auf Vorbehalte. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch zu den geplanten Änderungen führte der Krankenhausverband finanzielle und organisatorische Probleme an. Wie auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen hervorgeht, wird die Stärkung des Pflegepersonals indes grundsätzlich sehr befürwortet.
Die Krankenhauspflege soll in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. So werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen sowie die Besetzung des Nachtdienstes mit einbezogen.
Die konkreten Regelungen, die auf Empfehlungen einer Expertenkommission zurückgehen, sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält. Wie sich die Personaluntergrenzen in der Pflege auswirken, soll bis Ende des Jahres 2022 wissenschaftlich überprüft werden.
Um die Reform finanziell abzusichern, sollen zum 1. Januar 2019 die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586) war ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelegt worden. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um Jobs zu schaffen für die "Pflege am Bett". Zugleich wurde als Ersatz für den wegfallenden Versorgungszuschlag ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr beschlossen, der dazu dienen sollte, mehr Personal einzustellen. Nun sollen die Krankenhäuser künftig mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt werden, dauerhaft mehr Pflegepersonal zu beschäftigen.
Die Personaluntergrenzen sollen über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938) eingebunden werden.
Die DKG unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel einer verbesserten Personalausstattung, sieht damit aber praktische und finanzielle Probleme auf die Kliniken zukommen. Allgemeine Personalvorgaben seien keine Lösung und würden strikt abgelehnt, heißt es in der Stellungnahme der DKG. So hänge der Personalbedarf von vielen Faktoren ab. Personaluntergrenzen seien auch nur in nachweislich besonders pflegesensitiven Bereichen zu rechtfertigen. Zu berücksichtigen sei auch die Arbeitsmarktlage. So könnten derzeit bis zu 10.000 Pflegestellen nicht besetzt werden. Die geplanten Vergütungsabschläge seien kontraproduktiv.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe begrüßte die geplanten Änderungen ausdrücklich. Wenn Pflegekräfte zu viele Patienten gleichzeitig versorgen müssten, wachse die Gefahr von Fehlern. Allerdings werde sich die Lage nicht unmittelbar verbessern, weil die dringend benötigten Pflegekräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden. Überdies sollte beispielhaft aufgeführt werden, was als pflegesensitiver Bereich konkret einzustufen ist.
Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind viele Krankenhausmitarbeiter überlastet. In den Kliniken fehlten 162.000 Beschäftigte, allein rund 70.000 in der Pflege. Besonders kritisch sei die Pflege nachts. Im internationalen Vergleich liege Deutschland bei der Ausstattung mit Pflegepersonal ganz hinten. Zur nachhaltigen Verbesserung der Lage seien verbindliche Vorgaben für alle Pflegebereiche im Krankenhaus erforderlich.
Die Bundesärztekammer (BÄK) plädierte dafür, nicht nur bei Pflegekräften, sondern auch bei Medizinern Personaluntergrenzen festzulegen. Personaluntergrenzen dürften aber nicht zur Norm der Personalbesetzung werden. Untergrenzen dienten ausdrücklich dazu, eine Gefährdung der medizinischen Versorgung und der Mitarbeiter zu vermeiden. Zu berücksichtigen sei überdies der erhöhte Pflegebedarf von demenziell erkrankten Menschen und solchen mit Behinderungen.
Der Einzelsachverständige Michael Simon von der Hochschule in Hannover monierte in seiner schriftlichen Stellungnahme, einige Vorschriften seien ungenau formuliert, was zu Fehlsteuerungen führen könnte. So müsse der Begriff Pflegepersonaluntergrenzen eindeutiger definiert werden. Es sei zudem wichtig, die Personalvorgaben pro Schicht zu benennen. Ferner müsse verhindert werden, dass in hohem Maß oder sogar überwiegend Pflegehilfskräfte herangezogen werden, also solche mit niedrigerer Qualifikation. Auch andere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, möglichst präzise Vorgaben zu machen, um eine bestmögliche Wirkung zu erreichen.
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Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/fla) Der neue zwischen dem Bund und dem Land Berlin ausgehandelte Hauptstadtvertrag hat im Haushaltsausschuss ein positives Echo gefunden. Dies zeigte sich bei der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Gesine Lötzsch (Die Linke). Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Jens Spahn (CDU), versicherte, der am 8. Mai unterzeichnete Vertrag stehe unter dem Vorbehalt, dass das Parlament den Vereinbarungen bei der Verabschiedung des nächsten Haushaltsplans auch zustimmt.
Er hob hervor, dass der Bund per Grundgesetz zu einem Ausgleich der Berliner Hauptstadtkosten verpflichtet sei. Herausgekommen sei "ein guter Kompromiss und ein ausgewogenes Gesamtkonzept".
"Beträchtlich" sei die Aufstockung der Sicherheitsleistungen von jetzt 60 Millionen Euro jährlich schrittweise auf 120 Millionen Euro jeweils 2023 bis 2027. Diese "ziemlich große finanzielle Leistung" erbringe der Bund pauschal. Es werde nicht im Detail abgerechnet, ob das Geld etwa für die Sicherheit bei Staatsbesuchen oder allein Berlin betreffende Maßnahmen verwandt werde. Wie der Bundeszuschuss eingesetzt werde, sei allein Sache des Senats.
Spahn zeigte sich zufrieden darüber, dass teilweise schon länger konträr erörterte Grundstücksfragen nun geklärt seien. Die nötigen Wertermittlungen würden jetzt anlaufen. So datiere das letzte Gutachten für den großen Komplex des Hauses der Statistik am Alexanderplatz aus dem Jahre 2016. Inzwischen seien die Preise in Berlin deutlich gestiegen. Der Vereinbarung zufolge muss Berlin das Haus der Statistik dem Bund abkaufen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erläuterte, dass die Kulturhoheit zwar bei den Ländern liege, der Bund aber laut Verfassung Verantwortung trage für die Repräsentation der Hauptstadt. Nachdem die Schwerpunkte bei drei früheren gesonderten Hauptstadtkulturverträgen bei Museen und Gedenkstätten gelegen hätten, sei jetzt "ein Akzent in der Musik" gesetzt worden - bei acht Orchestern und drei Opernhäusern. Im Bereich Kultur erhält Berlin pro Jahr 27,5 Millionen Euro mehr vom Bund. Davon gehen an die Berliner Philharmoniker 7,5 Millionen, und an die Opernstiftung zehn Millionen Euro.
Beide Seiten seien sich von vornherein einig gewesen, den Hauptstadtkulturfonds aufzustocken, mit dem die freie Szene unterstützt wird. Die Summe steige um 50 Prozent auf 15 Millionen Euro. Der Bund übernehme auch Kosten beim Betrieb des Humboldtforums, die eigentlich von Berlin im Rahmen der Beteiligung an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz getragen werden müssten. Dadurch bekommt die Hauptstadt laut Gütters mehr Spielraum für den Betrieb der eigenen Etage im Humboldt-Forum.
Im Rahmen der vereinbarten Tauschgeschäfte bei Gebäuden und Grundstücken geht mit dem Komplex des Martin-Gropius-Baus auch der damit verbundene Parkplatz in den Besitz des Bundes über. "Nicht ganz abwegig" sei die Überlegung, ob darauf einmal ein Filmhaus gebaut werden könne, das unter anderem die Berlinale beherbergen könne, meinte Grütters. Das müsse aber natürlich "möglich und finanzierbar" sein.
Neben Haus und Grundstück Gropius-Bau geht auch die Akademie der Künste am Pariser Platz an den Bund über. Dies sei sinnvoll, weil der Bund auch beide Einrichtungen betreibe, meinte Grütters. Der Bund übernimmt auch das Grundstück des Jüdischen Museums an der Lindenstraße, einschließlich des Libeskind-Baus - zudem das Haus der Kulturen der Welt an der John-Foster-Dulles-Allee. Berlin erhält im Gegenzug vom Bund das "Dragoner-Areal". Der umstrittene Kaufvertrag mit einem privaten Investor wurde rückabgewickelt. Darüber droht indes ein Rechtsstreit. Der Bund gibt seine Flächen auf dem Flughafen Tegel an Berlin ab und erhält dafür das Grundstück der Schinkelschen Bauakademie.
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Inneres/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf "zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12358) vorgelegt, der am Freitag gemeinsam mit einer entsprechenden Vorlage zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit dem Entwurf sollen die gesetzlichen Regelungen der angestrebten Verfassungsrechtslage angepasst werden. Er sieht dazu Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Parteiengesetzes sowie des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, des Körperschaftsteuergesetzes, des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Umsatzsteuergesetzes vor.
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Inneres/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/STO) Verfassungsfeindliche Parteien sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Danach sollen Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten. Im Falle des Ausschlusses sollen auch die steuerlichen Privilegien für die Parteien und für Zuwendungen an diese Parteien entfallen. Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung entscheiden soll der Vorlage zufolge das Bundesverfassungsgericht.
Darin wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückgewiesen und damit kein Parteiverbot ausgesprochen hat. Allerdings habe das Gericht in dem Urteil festgestellt, "dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet . Es fehlten lediglich die "zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots erforderlichen konkreten Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen".
Im Ergebnis sei die Partei somit "nur wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten nicht verboten worden", heißt es in der Vorlage weiter. In dem Urteil habe das Gericht zugleich darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde".
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Sport/Antrag
Berlin: (hib/HAU) Die Athleten müssen in den Mittelpunkt aller Bestrebungen bei der Umsetzung der Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung gestellt werden. Diese Forderung erheben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/12362), der am Donnerstag erstmals im Plenum des Bundestags beraten wird. In der Vorlage wird von der Bundesregierung außerdem gefordert, die Etablierung einer eigenständigen Athletenvertretung zu unterstützen und im weiteren Prozess deren Positionen bei der künftigen Entwicklung des Leistungssports zu berücksichtigen.
Die Abgeordneten thematisieren auch die "Duale Karriere". Gemeinsam mit den Akteuren der Wirtschaft, den Handwerkskammern und den Bildungsträgern müssten weitere Möglichkeiten einer Entlastung der Athleten geprüft werden, um eine bessere Vereinbarkeit von (Aus-)Bildung und Beruf mit der Spitzensportkarriere zu erreichen. Prüfen soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen, ob ein Konzept zur Alterssicherung für Athleten entwickelt werden könne, "mit dem die durch einen verspäteten Einstieg ins Berufsleben verbundenen Einbußen in der Alterssicherung bei Bedarf abgemildert werden".
Was die angestrebte Konzentration der Bundes- und Olympiastützpunktstruktur angeht, so heißt es in der Vorlage, die Anerkennungsvoraussetzungen müssten an leistungsstarken Trainingsgruppen und sportartspezifisch optimalen Umfeldbedingungen ausgerichtet werden. Dabei müsse eine an den Kaderstrukturen und nachgewiesenen Bedarfen ausgerichtete Zahl an Trainerstellen sichergestellt werden.
Mit Blick auf den Anti-Doping Kampf wird die Bundesregierung aufgefordert, auf der Ebene der Weltsportministerkonferenz und des Europarates den internationalen Kampf gegen Doping im Sport voranzutreiben. Hinwirken solle sie zudem auf eine stärkere Unabhängigkeit, eine nachhaltige Finanzierung und ein stärkeres Sanktionspotenzial der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
In der Begründung zu ihrem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass mit der Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung "keine totale Verengung auf Platzierungen" verbunden sei. Auch Sportarten ohne aktuelle Erfolge könnten bei Vorliegen von Potential und Perspektive innerhalb des in der Konzeption determinierten achtjährigen Zeitraums weiter gefördert werden, heißt es in der Vorlage. Die Liste der Bewertungsattribute zeige zudem, dass beispielsweise die weitere Förderung einer Sportart "nicht allein von den prognostizierten Medaillenpotentialen abhängig gemacht wird, zumal künftige Erfolge nur bedingt vorauszusehen sind". Ferner sehe das Konzept vor, die Ergebnisse zu den Förderkriterien objektiv zu erheben und im Einzelnen öffentlich darzulegen. Auch sollen den Planungen nach im Zweifel individuelle, auf einzelne Athleten zugeschnittene Förderentscheidungen möglich sein, wenn dies die Spezifik einer Disziplin oder Sportart erfordere.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 319 - 17. Mai 2017 - 17.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017
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