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BUNDESTAG/6514: Heute im Bundestag Nr. 267 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 267
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 11.32 Uhr

1. Novelle des Europol-Gesetzes gebilligt
2. Linke scheitert mit Mindestlohn-Antrag
3. Rechtsbehelfsgesetz auf den Weg gebracht


1. Novelle des Europol-Gesetzes gebilligt

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Europol-Gesetzes (18/11502) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwochvormittag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung.

Mit dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden. Danach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.

Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel".

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition zu der Novelle an. Damit wird unter anderem die Bitte des Bundesrates nach einem "klarstellenden Hinweis" aufgegriffen, dass bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (18/11163) zur direkten Zusammenarbeit insbesondere der Länder mit Europol unberührt bleiben.

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2. Linke scheitert mit Mindestlohn-Antrag

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke ist mit einem Antrag (18/11599) gescheitert, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Sowohl CDU/CSU, SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Antrag deutlich und lehnten ihn in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag schließlich ab.

Die Linke verlangt in dem Antrag außerdem, dass Sonderzahlungen, Prämien oder Sachleistungen zusätzlich zum Mindestlohn zu leisten sind. Ausnahmen vom Mindestlohn zum Beispiel für Praktikanten und Langzeitarbeitslose sollten nach Ansicht der Linken abgeschafft werden.

In der Sitzung des Ausschusses wies Die Linke darauf hin, dass der derzeit geltende Mindestlohn trotz Vollzeitbeschäftigung nicht vor Armut schütze. Gerade in Ballungszentren müssten Beschäftigte mit Mindestlohnverdienst wegen der hohen Mieten ergänzende Sozialleistungen beantragen. Auch sichere der aktuelle Mindestlohn den Beschäftigten keine ausreichende Rente, so die Fraktion.

Die CDU/CSU betonte, dass über die Höhe des Mindestlohns die dafür eingesetzte Kommission und nicht die Politiker entscheiden. "Wir wollten bei der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes verhindern, dass es zu einem politischen Überbietungswettbewerb kommt." Darüber hinaus habe der Mindestlohn keine sozialpolitische, sondern eine ordnungspolitische Funktion, so der Hinweis aus der Unionsfraktion.

Die Grünen und auch die SPD-Fraktion schlossen sich dieser Interpretation an. "Wir werden mit dem Mindestlohn nicht alle Probleme lösen, die wir in diesem Land haben. Probleme bei der Rente müssen wir rentenpolitisch lösen", so die Grünen. Die SPD verteidigte die Ausnahmeregelungen: "Praktikumsverhältnisse sind keine Arbeitsverhältnisse."

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3. Rechtsbehelfsgesetz auf den Weg gebracht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwoch eine Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526, 18/9909) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage. Der Entwurf steht am Donnerstag zur zweiten und dritten Lesung an.

Ziel des Entwurfes ist es, die deutsche Rechtslage in Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zu bringen. Nachholbedarf gibt es etwa bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention. Folglich sollen Umweltverbände künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Geändert werden sollen unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Wesentliche Änderungen sind laut Entwurf im Anwendungsbereich des UmwRG vorgesehen. Anerkannte Umweltverbände sollen demnach über die bisherigen Möglichkeiten hinaus das Recht erhalten, "Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen" gerichtlich überprüfen zu lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass bei diesen Plänen und Programmen im Sinne des UVPG eine Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung bestehen kann und der Umweltverband zudem die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend macht. Auch die sogenannte Präklusionsklausel im UmwRG soll wegfallen.

Der im Ausschuss beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen führt unter anderem eine zweijährige Klagefrist ein, wenn Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden soll, der keiner öffentlichen Bekanntmachung bedarf. Zudem wird eine zwingende Klagebegründungsfrist von zehn Wochen eingeführt, von der in Einzelfällen abgewichen werden kann.

Ein Vertreter der Unions-Fraktion betonte, es handle sich um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europa- und völkerrechtlichen Vorgaben. Durch die vorgesehenen Änderungen der Koalition am Entwurf sei sichergestellt, dass die Verfahren handhabbar blieben und beschleunigt würden. Wichtig sei etwa die Änderung zur einfacheren Heilung von formalen Verfahrensfehlern. Auch die zweijährige Klagefrist sei von Bedeutung, gebe sie doch Investoren Klarheit und Rechtssicherheit, sagte der Unions-Vertreter.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion bezeichnete den Entwurf und die Änderungen als "kleinsten gemeinsamen Nenner" der Koalition. Die SPD-Fraktion habe sich mehr vorstellen können, was die Einbindung von Verbänden angehe. Zudem drückte der SPD-Vertreter Zweifel daran aus, ob die Neuregelung tatsächlich mit der Aarhus-Konvention konform gehe.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion sagte, dass die "Politik der defizitären Umsetzung" fortgesetzt werde. Der Entwurf reiche nicht aus, um die Vorgaben zu erfüllen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen verschlechtere den Entwurf weiter.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion schloss sich dieser Kritik an. Der Gesetzentwurf "bringt uns auf keine Weise weiter". Der Grünen-Vertreter forderte, den Entwurf zurückzuziehen.

Eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums drückte die Hoffnung aus, dass mit dem Entwurf das Compliance-Verfahren nach der Aarhus-Konvention beendet und die Zahlung von Zwangsgeldern abgewendet werden könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 267 - 26. April 2017 - 11.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2017

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