Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 248
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Donnerstag, 20. April 2017, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr
1. Anhörung zur Geldwäscherichtlinie
2. Anhörung zur Zahlungsdiensterichtlinie
3. Situation der Tierheime in Deutschland
4. Gefährdung des Wohles der Fische
5. Haltung von Wildtieren in Zirkussen
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Um die von der Bundesregierung geplanten schärferen Maßnahmen gegen die Geldwäsche geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 24. April. Grundlage der um 12.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses stattfindenden Anhörung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928). Danach müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden. Außerdem soll der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert werden.
Als Sachverständige sind geladen: Sebastian Fiedler (Bund Deutscher Kriminalbeamter), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Cash Payment Solutions, Deutscher Lotto- und Totoblock, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Europäische Kommission, Andreas Frank, Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), Markus Meinzer (Tax Justice Netzwerk, Steuergerechtigkeit Deutschland), Hartwig Gehrhartinger und Jonny Natelberg (Prepaid Verband Deutschland), Caspar von Hauenschild (Transparency International Deutschland) und Ralf Scheibach (Verband der Automobilindustrie).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 26. April, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Sitzungsaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Mit dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495) will die Bundesregierung den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit werden die Rechte der Verbraucher verbessert. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.
Mit dem Entwurf will die Regierung sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem "aufsichtsrechtlichen Graubereich" angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Außerdem geht es in der Anhörung um den "Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagengesetzes".
Als Sachverständige sind geladen: Bitkom, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt, Bundesverband Crowdfunding, Bundesverband der Zahlungsinstitute, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Markus Escher (Interessengemeinschaft Kreditkartengeschäft), Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen), SOFORT, Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/EIS) In Deutschland gibt es rund 1.400 Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen, Wildtierauffangstationen, Pflegestellen und Gnadenhöfe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11611) zum Tierschutz hervor, die sich auf eine Abfrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die Bundesländer aus dem Jahr 2016 stützt. Weiter heißt es, dass die Aufnahmekapazität der Tierheime für Hunde bei rund 13.300 Plätzen und die für Katzen bei rund 24.000 Plätzen liege. Allerdings sei bei der Abfrage nicht für alle Tierheime die Aufnahmekapazität angegeben worden, sodass die tatsächliche Kapazität höher ausfallen könne. Bei den untergebrachten Tierarten handele es sich laut der Länderabfrage überwiegend um Hunde und Katzen. Danach würden Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen sowie Vögel folgen. Seltener seien Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Geflügel untergebracht. Auch Wildtiere und exotische Tiere wie nicht heimische Schlangen und Schildkröten würden zum Teil aufgenommen. In Pflege genommene Wildtieren seien Igel, Greifvögel, Fledermäuse und Waschbären. Besondere Probleme würden den Tierheimen die Überfüllung und die unzureichende Kostenerstattung für die Unterbringung bereiten. Das führe unter anderem zu einer kritischen Finanzlage vieler Heime und bereite Schwierigkeiten bei notwendigen Investitionen zur Erweiterung, Reparatur, Sanierung oder Modernisierung der Einrichtungen.
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Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert den Tierschutz in Aquakulturen. Die Abgeordneten stellen in einer Kleinen Anfrage (18/11872) fest, dass weltweit immer mehr Fische in entsprechenden Systemen gehalten würden. Damit gehe eine steigende Belastung der Umwelt einher und das Wohl der Fische werde gefährdet, heißt es weiter. Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem Bilanz zur Produktion und zu Importen sowie zum Konsum von Fischen aus Aquakulturen in den letzten zehn Jahren in Deutschland ziehen. Außerdem soll darüber Auskunft gegeben werden, ob durch Aquakulturen eine Entlastung der Wildfischpopulationen erreicht werden kann. Zudem soll eine Einschätzung über die Haltungsbedingungen importierter Fische abgegeben werden.
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Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/EIS) Das Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11836). Nachdem im vergangenen Jahr im Bundesrat eine Entschließung für ein entsprechendes Verbot gefasst worden sei, soll die Bundesregierung erklären, warum bis jetzt keine Gegenäußerung dazu vorgelegt wurde. Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, wann eine Äußerung zum Beschluss der Länderkammer erfolgen soll.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 248 - 20. April 2017 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017
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