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BUNDESTAG/6477: Heute im Bundestag Nr. 229 - 07.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 229
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 07. April 2017, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Rechtsdurchsetzung im Internet
2. Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken
3. Zwang in Kinder- und Jugendheimen
4. Umstrittener Gastvortrag
5. Rückwurfverbot von Beifängen


1. Rechtsdurchsetzung im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Verbindliche Verfahren zur Meldung und Beseitigung rechtswidriger Inhalte im Internet fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/11856). Die Abgeordneten verlangen Maßnahmen gegen "Hass-Kommentare", "Fake News" und Missbrauch von "Social Bots". In einem Gesetz solle für "Diensteanbieter von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung" ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Informationen vorgeschrieben werden. Dabei sollten sie auch zu Maßnahmen zur Gewährleistung effektiver Strafverfolgung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche verpflichtet werden. Auch müssten die Diensteanbieter dafür sorgen, dass Social Bots, also Computerprogramme, die menschliche Kommunikation vortäuschen, als solche erkannt werden oder ihr missbräuchlicher Einsatz abgestellt werden kann. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sollen "effektive Sanktionen" verhängt werden, verlangen die Grünen.

Der Antrag fordert außerdem unter anderem Maßnahmen für eine effektivere Strafverfolgung, Angebote zur Verbesserung der Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie die Förderung unabhängiger und kostenfreier Informations- und Beratungsstellen zum Umgang mit Hate-Speech, Fake News, Cybermobbing, Cyberstalking und ähnlichen Phänomenen. Zusammen mit den Ländern solle der Bund für eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz sorgen, um "Strafrechtverstöße im Netz adäquat und in angemessener Zeit bearbeiten" zu können.

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2. Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat drei Kleine Anfragen der Grünen zum "Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken" beantwortet. Die Fragesteller hatten sich auf das im Oktober 2013 beziehungsweise November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bezogen, in dem ein "deutlich verbesserter Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken" angekündigt worden war. Da dem aus ihrer Sicht "aber die Realität vielfach nicht gerecht geworden" sei, wollten die Grünen von der Regierung wissen, was sie gegen fortgesetzt unseriöse Geschäftspraktiken zu unternehmen gedenkt.

In der ersten der drei Kleinen Anfragen (18/11478) ging es um das Inkassowesen. Hier habe sich die Wirkung des Gesetzes als sehr begrenzt erwiesen, schrieben die Fragesteller unter Berufung unter anderem auf Verbraucherzentralen. Mit verschiedenen Tricks könne "aus einer Forderung von gut 30 Euro auch mal eine Endforderung von 2.500 Euro" werden.

In ihrer Antwort (18/11714) verweist die Bundesregierung darauf, dass sie gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag eine Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken veranlasst habe. Da die meisten inkassorechtlichen Vorschriften zum 1. November 2014 in Kraft getreten seien, habe sie den Auftrag zur Evaluierung im November 2016 erteilt. Zur Beantwortung der Frage der Grünen, "ob und gegebenenfalls welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen im Inkassobereich angezeigt erscheinen, soll daher das Ergebnis der Evaluierung abgewartet werden", schreibt die Regierung. Dieses werde frühestens Mitte 2017 vorliegen. Auch in Beantwortung einer Reihe weiterer Fragen verweist sie auf die anstehende Evaluierung sowie teilweise auf die Zuständigkeit der Länderjustiz für die Umsetzung des Gesetzes.

Die zweite Kleine Anfrage (18/11479) bezog sich auf unerlaubte Telefonwerbung. Darin stellten die Grünen fest, dass noch immer "lästige Werbeanrufe, mit denen Verträge untergeschoben werden sollen, gängige Praxis" seien. Die seit Ende 2013 deutlich höheren Bußgelder von bis zu 300.000 Euro hätten nicht zur erhofften Abschreckung geführt.

In ihrer Antwort (18/11713) verweist die Bundesregierung auf den Evaluierungsbericht zu den verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, der dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz "jüngst übermittelt" worden sei und der auf der Webseite des Bundesjustizministeriums stehe. Diesen Bericht werde die Bundesregierung nun "im Rahmen einer konstruktiven Dialogphase mit den betroffenen Kreisen erörtern". Dabei werde es auch darum gehen, "wie der Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung weiter verbessert werden kann", da die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur weiterhin hoch sei. Geprüft würden unter anderem Änderungen der Regelungen über die Gewinnabschöpfung, damit "ein entstandener Unrechtsgewinn den geschädigten Verbrauchern zu Gute kommen könnte". Auch der Vorschlag, das Bußgeld an unternehmerischen Größen wie dem Umsatz des Unternehmens zu orientieren, werde erörtert.

Zu der Frage der Grünen, ob Beschwerden über Bundesunternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung wegen unerlaubter Telefonwerbung vorliegen, hat die Bundesregierung ihrer Antwort zufolge keine Erkenntnisse. Auf eine Frage nach unerlaubter E-Mail-, SMS- und Faxwerbung hin räumte die Regierung Probleme ein. Beim Versand von SMS-Spam von Rufnummern aus, die keiner Person zugeordnet werden können, habe die Bundesnetzagentur Ermittlungsschwierigkeiten. Gleiches gelte bei aus dem oder über das Ausland versendeter E-Mail-Werbung.

Auch in ihrer Antwort (18/11711) auf die dritte Kleine Anfrage (18/11480) zum Abmahnwesen im Urheberrecht verweist die Bundesregierung auf den vorliegenden Evaluierungsbericht. Diesen werde sie "im konstruktiven Dialog im Sommer 2017 mit den betroffenen Kreisen erörtern". Der Evaluierungsbericht gehe "davon aus, dass die Gesamtzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken deutlich zurückgegangen ist". Auch werde die Deckelung der Anwaltskosten im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken "in der Regel eingehalten". Eine in der Anfrage angeführte Analyse der Verbraucherzentralen, wonach die Vergleichsforderungen bei Urheberrechtsverstößen "entgegen der Intention des Gesetzes sogar gestiegen" sei, will die Regierung im Rahmen des angekündigten Dialogs erörtern.

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3. Zwang in Kinder- und Jugendheimen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Auf eine Kleine Anfrage (18/11487) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Anwendung von Zwang bei Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen" hat die Bundesregierung eine Antwort (18/11741) vorgelegt. Zu vielen der detaillierten Fragen konnte sie nur Angaben einzelner Bundesländer aufführen. Die Grünen hatten für die Jahre 2006 bis 2016 Zahlen über die freiheitsentziehende Unterbringungen von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe, über ärztliche Zwangsmaßnahmen und über freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen, aufgeschlüsselt jeweils nach Alter und Geschlecht der Betroffenen, nach Bundesländern, nach Dauer der Maßnahmen und einer Reihe weiterer Kriterien verlangt.

In Beantwortung weiterer Fragen zur Beurteilung der Rechtslage kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Belange des Kindeswohls in der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter gut berücksichtigt seinen. Den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention werde "nach Ansicht der Bundesregierung Rechnung getragen". In einzelnen Fragen wie den Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen bei untergebrachten Kindern und Jugendlichen sieht die Bundesregierung aber auch "im Interesse des Kindesschutzes Prüfbedarf".

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4. Umstrittener Gastvortrag

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Weder die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) noch das Max-Planck-Institut (MPI) für ethnologische Forschung machen sich die Positionen des Politikwissenschaftlers Norman Finkelstein zu eigen. Finkelsteins Arbeiten und politische Äußerungen sind umstritten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11720) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11459).

Die Grünen hatten darauf hingewiesen, dass auf Einladung des Max-Plank-Instituts für ethnologische Forschungen in Halle Finkelstein am 16. Januar 2017 einen Vortrag und am 23. Januar 2017 einen Workshop abgehalten habe. Aufgrund seiner bisherigen Veröffentlichungen sei dies von zivilgesellschaftlichen Akteuren im In- und Ausland, von der Jüdischen Gemeinde und von Politikern kritisiert worden. Dabei spiele die Infragestellung der wissenschaftlichen Haltbarkeit seiner Publikationen eine zentrale Rolle. In der Vergangenheit habe sich Finkelstein antizionistisch geäußert und habe Terroraktionen gegen israelische Zivilisten relativiert. Die Grünen hatten kritisiert, dass es bei der Kommunikation über die Veranstaltung mit Finkelstein eine Reihe von Ungereimtheiten und Widersprüche gegeben habe.

In ihrer Antwort vertritt die Bundesregierung die Position, dass sich ein Institut für ethnologische Forschung, das die Konfliktforschung zu seinem Themenspektrum zähle, auch mit umstrittenen Positionen befassen müsse. Das liege in der Natur der Sache. Die genannten Veranstaltungen hätten aber von einer deutlichen forschungspolitischen Einordnung durch das Institut begleitet werden sollen.

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5. Rückwurfverbot von Beifängen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Wirksamkeit der Kontrollen zur Umsetzung des Rückwurfverbots unerwünschter Beifänge in der Fischerei steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11730). Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem eine Einschätzung über das Risiko, dass deutsche Fischer die festgelegten Fangmengenbegrenzungen nicht einhalten und das Anlandegebot missachten. Seit dem Jahr 2013 gilt in EU-Gewässern die reformierte Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Das zuvor praktizierte Rückwurfgebot von Beifängen war im Zuge der Reform in eine Anlandeverpflichtung umgewandelt worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 229 - 7. April 2017 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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tlicht im Schattenblick zum 11. April 2017

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