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BUNDESTAG/6426: Heute im Bundestag Nr. 178 - 22.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 178
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. März 2017, Redaktionsschluss: 10.21 Uhr

1. DWD soll künftig Daten entgeltfrei abgeben
2. Änderungen bei Radschnellwegen verlangt
3. Bundesrat sieht Änderungsbedarf
4. Länder unterstützen Lizenzen-Plan
5. Bundesrat begrüßt Messverfahren
6. Jugendarbeitslosigkeit in Europa gesunken


1. DWD soll künftig Daten entgeltfrei abgeben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Nutzung von meteorologischen Daten für Bürger, Verwaltung sowie privatwirtschaftliche Nutzer vereinfachen. Dazu hat sie den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (18/11533) vorgelegt. Mit den darin enthaltenen neuen gesetzlichen Regelungen solle dem Deutschen Wetterdienst (DWD) "im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage" eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und Leistungen im Kernbereich Meteorologie, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, sowie auf dem Feld umwelt- und klimaschutzrelevanter Informationen ermöglicht werden, heißt es in dem Entwurf.

Zukünftig sollen Leistungen des DWD zur Unterstützung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden für die öffentliche Verbreitung über moderne Kommunikationsmittel sowie die Bereitstellung von Geodaten über Geodatendienste im Rahmen der nationalen Geodateninfrastruktur entgeltfrei sein. Mit einer solchen entgeltfreien Abgabe der Geodaten und Leistungen an die Allgemeinheit erfülle der DWD seine Aufgabe der Versorgung der Allgemeinheit im Sinne der Daseinsvorsorge, schreibt die Bundesregierung. Dies gelte insbesondere für seine Kernaufgabe, die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können oder die in Bezug zu drohenden Wetter- und Witterungsereignissen mit hohem Schadenspotential stehen sowie bei der Unterstützung der Behörden des Katastrophenschutzes.

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2. Änderungen bei Radschnellwegen verlangt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat fordert, die Mindestlänge von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, für die der Bund Finanzhilfen gewähren möchte, von zehn auf fünf Kilometer abzusenken. Dies sei aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur in den Ländern erforderlich und werde auch von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in ihrem Papier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen" empfohlen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (18/11535) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes" (18/11236). Mit dem Gesetz soll geregelt werden, unter welchen Bedingungen der Bund Radschnellwege in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zu fördern bereit ist.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. In ihrer Gegenäußerung schreibt sie, die Gesetzesbegründung nenne Kriterien, die spezifische Radschnellwege von sonstigen Radwegen unterscheiden. Dort werde unter anderem ausgeführt, dass Radschnellwege alleiniger oder Mitbestandteil einer Radschnellwegverbindung mit einer Mindestlänge von in der Regel zehn Kilometern sind. Dieser Ansatz weiche insofern von dem der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege ab, da er vorrangig darauf abziele, größere Nutzerpotentiale zu erschließen und mehr Pendlerverkehr auch auf längeren Strecken mit dem Fahrrad abzuwickeln, heißt es in der Vorlage.

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3. Bundesrat sieht Änderungsbedarf

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) für erforderlich, mit dem die Grundlagen für das automatisierte Fahren geschaffen werden sollen. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (18/11534) vorliegt. Darin heißt es, der Gesetzentwurf lasse die notwendigen klaren Regelungen vermissen. Kritisch bewerten die Länder zudem, "dass die noch bestehenden Risiken in hohem Maß auf den Fahrzeugführer abgewälzt werden". Änderungen fordert der Bundesrat der Vorlage zufolge auch beim Datenschutz und bei Haftungsfragen.

Die überwiegende Zahl der vom Bundesrat gemachten Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Zudem verweist sie darauf, dass es nicht Zweck des Gesetzentwurfs sei, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Fragen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu behandeln. Gleichzeitig geht aus der Vorlage hervor, dass die Bundesregierung das allgemeine gesetzliche Haftungsregime als ausreichend ansieht.

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4. Länder unterstützen Lizenzen-Plan

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Lizenzen zu bekämpfen. Dies schreiben die Länder in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11531) vorgelegten Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233). Der Vorschlag der Bundesregierung, den Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an bestimmte Patentboxen im Ausland zu beschränken, löse das Problem nur zum Teil. Daher müssten die Wirkungen der Regelung evaluiert werden, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Zudem macht der Bundesrat eine Reihe von konkreten Änderungsvorschlägen, deren Prüfung die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zusichert.

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5. Bundesrat begrüßt Messverfahren

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat begrüßt das neue Messverfahren nach dem WLTP-Prinzip zur Feststellung der Kohlendioxidemissionen von Kraftfahrzeugen. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11532) vorgelegten Stellungnahme der Bundesländer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234) hervor. Angesichts der hohen Schadstoffbelastungen fordert der Bundesrat die Regierung auf, ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Reduktion des Schadstoffausstoßes in den durch Stickoxide belasteten Innenstädten aufzulegen. "Der Bund darf die Kommunen bei der Lösung dieser Probleme nicht im Stich lassen", appellieren die Länder.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass Bestandsfahrzeuge von der Umstellung des Messverfahrens nicht betroffen seien. Betroffen seien Personenkraftwagen mit Erstzulassung ab 1. September 2018. Auf die Forderung nach einem Förderprogramm für Kommunen antwortet die Bundesregierung, dass sie bereits das Carsharing unterstütze. Außerdem werde die Anschaffung von Elektrobussen gefördert.

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6. Jugendarbeitslosigkeit in Europa gesunken

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Seit Einführung der EU-Jugendgarantie im Jahr 2013 ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union deutlich gesunken. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatten vor allem junge Menschen in den süd- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU hart getroffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11563) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11346) hervor.

Lag die Jugendarbeitslosigkeit den Angaben zufolge im Jahr 2013 im Durchschnitt bei 23,17 Prozent, ist sie 2016 auf 18,7 Prozent gesunken. So waren im Jahr 2013 in Griechenland und Spanien 58,3 beziehungsweise 55,5 der 15- bis 24-Jährigen ohne Beschäftigung. In Italien, der drittgrößten Volkswirtschaft der Europäischen Union, war zur gleichen Zeit mit 40 Prozent mehr als jeder dritte junge Mensch arbeitslos.

Mit der Jugendgarantie soll in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten.

Nicht zuletzt aufgrund der Einführung der Jugendgarantie habe sich der Arbeitsmarkt für Jugendliche besser entwickelt als der für die Gesamtbevölkerung, heißt es in der Antwort. Dies deute darauf hin, dass neben konjunkturellen Einflüssen auch die spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung Wirkung zeigten. Nach Angaben der Europäischen Kommission hätten rund neun Millionen junge Menschen ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote. Hinsichtlich der "Hochwertigkeit" der Angebote lege die Ratsempfehlung der Europäischen Kommission hingegen keine expliziten Qualitätskriterien fest. Die Jugendgarantie habe in vielen Mitgliedstaaten Reformen wie etwa bei den Arbeitsverwaltungen angestoßen und dadurch Prozesse zur Vorbereitung und Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigt und verbessert.

Insgesamt stellt die Europäische Union im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der mit 6,4 Milliarden Euro ausgestatteten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Mittel aus dem EU-Haushalt bereit. Von denen seien durchschnittlich rund 50 Prozent abgerufen worden. Belgien liege mit 99,93 ganz vorne, Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wie Griechenland kommen auf 55,85, Spanien kommt auf 14,35 Prozent und Italien auf 37,06 Prozent.

Die Europäische Kommission unterscheidet hinsichtlich der Implementierung der Jugendgarantie drei Gruppen: beschleunigte Reformen, Verstärkung der Rahmenbedingungen und eingeschränkte Reformen. In den Mitgliedstaaten mit "eingeschränkten Reformen" habe die Implementierung der Jugendgarantie nur schwache Veränderungen bei der Erhöhung der Erwerbsquote junger Menschen erzielt. Als Grund führt die Europäische Kommission Verzögerungen bei der Umsetzung sowie anderweitige politische Prioritäten der Mitgliedstaaten an. Zu den Ländern die lediglich eingeschränkte Reformen umgesetzt haben, zählt die Europäische Kommission Zypern, Tschechien, Spanien, Rumänien und die Slowakei. Die Bundesregierung nennt als Ursache für die Verzögerungen in der Umsetzung den Umstand, besonders weitreichende Reformen angehen zu müssen. Dies gelte besonders dann, wenn Strukturen ganz neu geschaffen werden müssten und noch nicht fest etabliert oder eingespielt seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 178 - 22. März 2017 - 10.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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