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BUNDESTAG/6409: Heute im Bundestag Nr. 161 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 161
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 14.49 Uhr

1. Anhörung zum automatisierten Fahren
2. Anhörung zur Pkw-Maut
3. Reform des Gesundheitssystems riskant


1. Anhörung zum automatisierten Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Zum Thema "Automatisiertes Fahren" veranstaltet der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 20. März 2017, eine öffentliche Anhörung. Sieben Sachverständige sollen ab 11.45 Uhr im Raum E.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) Stellung nehmen. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln.

Klargestellt werden soll, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" zulässig ist. Wenn etwa die automatisierte Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, dürfe das Auto nicht zum Verkehr auf anderen Straßen eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Ferner werde geregelt, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann, "wenn der Fahrzeugführer besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet".

Der Gesetzentwurf thematisiert auch die Frage der Haftung. In der Vorlage heißt es dazu, die Möglichkeit der Fahrzeugsteuerung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen dürfe nicht zulasten anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von möglichen Unfallopfern, gehen.

Als Sachverständige geladen sind: Jürgen Bönninger von der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, Peter Büttgen, Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Joachim Damasky vom Verband der Automobilindustrie (VDA), Professor Udo Di Fabio von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Professor Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg, Professor Volker Lüdemann von der Hochschule Osnabrück und Markus Schäpe vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Anhörung zur Pkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Mit der geplanten Pkw-Maut setzt sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 20. März 2017, in einer öffentlichen Anhörung auseinander. Sieben Sachverständige sollen ab 9.30 Uhr im Raum E.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (18/11237) und dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Aufhebung des Infrastrukturabgabengesetzes (18/11012) Stellung nehmen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, die Preise für Kurzzeitvignetten zu ändern. Laut der Vorlage sollen Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Der günstigste Fall sieht nach dem geltenden, derzeit aber nicht angewendeten, Infrastrukturabgabengesetz 5 Euro vor. Eine Zweimonatsmaut soll zwischen 7 Euro und 40 Euro kosten. Hier sieht der günstigste Fall bislang 16 Euro vor.

Die Linksfraktion will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass das Infrastrukturabgabengesetz aufgehoben wird. Zur Begründung wird unter anderem auf die "nicht haltbare" Einnahmeprognose für die geplante Pkw-Maut verwiesen. Während das Bundesverkehrsministerium von etwa 500 Millionen Euro an jährlichen Nettoeinnahmen ausgehe, wiesen Berechnungen unabhängiger Gutachter ein deutlich geringeres Einnahmepotenzial aus, schreibt die Fraktion.

Als Sachverständige eingeladen sind: Henryk Bolik von der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Dieter Dewes von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Professor Christian Hillgruber von der Universität Bonn, Thomas Kiel vom Deutschen Städtetag, Professor Franz Mayer von der Universität Bielefeld, der Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger und Professor Wolfgang H. Schulz von der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Reform des Gesundheitssystems riskant

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das Krankenversicherungssystem in Deutschland könnte nach Ansicht der Monopolkommission deutlich effizienter organisiert werden. Das zweigliedrige System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) beinhalte zahlreiche "ungenutzte wettbewerbliche Potenziale", heißt es in einem Sondergutachten der Kommission, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/11490) hervorgeht.

Die Experten empfehlen in ihrem Gutachten, "die vielfältigen Wettbewerbsprobleme" innerhalb des bestehenden Systems anzugehen. Was mögliche Systemänderungen betrifft, wird darauf hingewiesen, dass damit "sehr umfangreiche und in ihren Wirkungen nur bedingt überschaubare Veränderungen" sowie "nicht unerhebliche Risiken" einhergingen.

Die Monopolkommission beklagt konkret den relativ unbeweglichen Markt an gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Neueintritte nicht begünstige. Sinnvoll wäre zudem eine Stärkung des Leistungswettbewerbs in der GKV durch selektivvertragliche Wahltarife. Ferner sollte der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) effizienter gestaltet werden, unter anderem durch Anreize für Krankenkassen, in präventive Versorgung zu investieren.

In der PKV sollte nach Ansicht der Experten die Wechselmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse verbessert werden. Dazu müssten die jeweils gebildeten Altersrückstellungen verfügbar sein. Die Kommission schlägt in dem Zusammenhang die "Mitgabe einer prospektiven individualisierten Alterungsrückstellung" vor. Damit würden die zu erwartenden Gesundheitskosten für jeden Versicherten berücksichtigt. Einem "überwiegenden Anteil der Versicherten" sollte ein Mal im Jahr eine Wechselmöglichkeit ermöglicht werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 161 - 16. März 2017 - 14.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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