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BUNDESTAG/6393: Heute im Bundestag Nr. 145 - 08.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 145
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. März 2017, Redaktionsschluss: 17.10 Uhr

1. Merkel: Kein Staatsversagen in VW-Affäre
2. Kartellrecht an Digitalisierung angepasst
3. BOS-Digitalfunk in Bahnhöfen
4. Linke will Datenschutzrechte stärken
5. Novelle des Standortauswahlgesetzes


1. Merkel: Kein Staatsversagen in VW-Affäre

5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/STU) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht kein Versagen deutscher Behörden im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. "Das weise ich auch zurück", sagte Merkel am Mittwoch vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Ich sehe keine strukturelle Veränderungsnotwendigkeit", fügte die Kanzlerin hinzu. Das Fehlverhalten liege nicht beim Staat, sondern bei VW. Merkel war die vorerst letzte Zeugin im Ausschuss.

Von den Vorwürfen der Manipulation der Abgasreinigung durch Volkswagen hat Merkel nach eigener Aussage am 19. September 2015 "aus den Medien" erfahren. Auch den Begriff Abschalteinrichtung habe sie zuvor nicht gekannt. Sie habe dann Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ermuntert, in der von ihm einzuberufenen Untersuchungskommission mit "voller Transparenz" für Aufklärung zu sorgen. Auf die Arbeit der Kommission habe sie keinen Einfluss genommen und auch keinen Grund gesehen, einen Vertreter des Kanzleramtes dorthin zu entsenden. Sie habe sich über die Arbeit der Kommission "immer gut informiert" gefühlt. Mit dem damaligen VW-Chef Martin Winterkorn telefonierte Merkel am 22. September 2015. Dabei habe sie aber nichts erfahren, was sie nicht schon gewusst hätte aus der Presse oder von Dobrindt.

Die Aufdeckung des VW-Skandals fiel auch in die Endphase der Verhandlungen über Grenzwerte für die ab September 2017 geplanten Straßentests (RDE - Real Driving Emissions). Dabei war Merkel auch direkt eingebunden. Die EU-Kommission hatte strenge Pläne, die das Bundesumweltministerium mittragen wollte, die dem Wirtschafts- und dem Verkehrsministerium aber zu weit gingen. Dem Kanzleramt kam daher eine koordinierende Rolle zu, um in Brüssel mit einer Stimme zu sprechen. Verschiedene Ansichten zwischen den Ministerien seien auch nicht ungewöhnlich. "Dafür gibt es ja auch unterschiedliche Ministerien", sagte Merkel. Vor der Festlegung der RDE-Grenzwerte verabredete die Kanzlerin mit Frankreichs Staatspräsident François Hollande eine gemeinsame Position. Die Regeln müssten ambitioniert sein, müssten aber auch praktisch eingehalten werden können. Die Automobilindustrie sei einer der Kernarbeitgeber in Deutschland, an ihr hingen Hunderttausende Arbeitsplätze.

Merkel sprach sich für eine Präzisierung der europäischen Verordnung 715 von 2007 aus. Diese verbietet im Grundsatz Abschalteinrichtungen, lässt aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zu. Merkel sprach von einer Unschärfe und extensiven Auslegung der Ausnahmen durch die Hersteller, die sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei.

Grundsätzlich sprach Merkel im Zusammenhang mit der Dieseltechnologie von einem Zielkonflikt zwischen der Senkung der klimaschädlichen CO2-Emissionen und der gesundheitsgefährdenden Stickoxid-Abgase. Letztere waren VW zum Verhängnis geworden. Für den Klimaschutz sei die Einsparung von CO2 der Maßstab. "Da war der Dieselmotor immer eine sehr gute Möglichkeit". Und dieser Beitrag zum Klimaschutz sei nicht obsolet geworden.

Merkel nahm auch Stellung zu einem Treffen mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger am 14. April 2010 in Beverly Hills. Daran nahm auch die Chefin der kalifornischen Umweltbehörde Carb, Mary Nichols, teil. Nichols, die am Montag vom Ausschuss befragt wurde, hatte sich verwundert gezeigt, dass Merkel zu Beginn des Gesprächs vor zu strengen Abgasnormen für Dieselautos und einem Schaden für deutsche Hersteller gewarnt hatte. Merkel sagte, sie habe an ihre Aussage keine Erinnerung, halte Nichols aber für eine "ehrenwerte" Frau und glaube der Darstellung. Es sei um Pläne Kaliforniens für die Zeit nach 2014 und ihr darum gegangen, die CO2-Emissionen zu senken und die dafür geeignete Dieseltechnologie nicht auszusperren. Dies sei keine Attacke gegen kalifornische Umweltbemühungen gewesen. Merkel bezeichnete Schwarzenegger als einen der wenigen Gouverneure bei den Republikanern, mit dem man positiv über Fragen des Klimaschutzes reden konnte.

Die Fraktionen von Koalition und Opposition kamen nach der zweistündigen Befragung zu gegensätzlichen Bewertungen. Ulrich Lange (CSU) sagte, es sei klar, dass Merkels Termin in Kalifornien kein Lobbytermin für die Autoindustrie gewesen sei. Zum Abschluss der Beweisaufnahme des Ausschusses sei festzuhalten, dass es kein Staats- oder Regierungsversagen gegeben habe. "Das Ganze ist ein Skandal VW", betonte Lange.

SPD-Ausschussmitglied Kirsten Lühmann nannte es befremdlich, wenn die Opposition staatlichen Institutionen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt die Unabhängigkeit abspreche. Darauf hätten Zeugen und Gutachter keine Hinweise gegeben. Nun müsse man sehen, wie man diese Institutionen in die Lage versetze, dass ein solcher Skandal nicht nochmal passieren könne.

Dagegen betonte der Ausschussvorsitzende Herbert Behrens (Linke), es deute auf einen "Fehler im System" hin, wenn Hinweisen auf ein Fehlverhalten nicht nachgegangen werde. Es bleibe auch der Eindruck, dass die Automobilindustrie einen größeren Einfluss auf die Regierung habe als andere Verbände. Merkel und Ministerien sprächen von einem Vergehen von VW, der Untersuchungsausschuss habe aus seiner Sicht aber etwas anderes belegt.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf Merkel vor, den Skandal in "unverantwortlicher Weise zu bagatellisieren". Es sei auch unverantwortlich, dass die Kanzlerin die Aufklärung Dobrindt überlassen und nicht zur Chefsache gemacht habe. "Damit schadet die Bundeskanzlerin der deutschen Automobilindustrie." Deutschland werde nur ein starker Automobilstandort bleiben, wenn es Weltspitze bei der Einhaltung und Kontrolle von Umweltvorschriften sei.

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2. Kartellrecht an Digitalisierung angepasst

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch umfassende Änderungen am Kartellrecht beschlossen. Mit dem von den Koalitionsfraktionen zuvor mit Änderungsanträgen abgeänderten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207) sollen Konsequenzen aus der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gezogen werden. Außerdem werden mit dem Beschluss Erleichterungen für die Zusammenarbeit der unter wirtschaftlichem Druck stehenden Zeitungsverlage geschaffen. Das sogenannte Ministererlaubnisverfahren bei Unternehmensfusionen soll beschleunigt werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die Bestimmungen für das Wettbewerbsrecht sollen damit auch auf sogenannte Startups ausgeweitet werden. "Das digitale Zeitalter stellt mit seinen rasanten technologischen Entwicklungen neue Herausforderungen auch an die Wettbewerbspolitik", so die Regierung. Zu den Herausforderungen durch das digitale Zeitalter heißt es in dem Entwurf, junge innovative Unternehmen (Startups) könnten durch große etablierte Unternehmen übernommen werden, ohne dass eine Kontrolle durch Kartellbehörden stattfinden könne. Grund sei, dass die Fusionskontrolle nur Zusammenschlüsse von Unternehmen über einem gewissen Schwellenwert bei den Umsätzen erfasse. Viele Startups würden unterhalb dieser Werte bleiben. Dennoch können ihre Geschäftsideen ein hohes Marktpotenzial und eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, verdeutlicht die Bundesregierung, die bei solchen Übernahmen die Gefahr "einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktbeherrschung oder erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs" sieht. Daher soll die Fusionskontrolle ausgeweitet werden und auch Fälle erfassen, in denen der Kaufpreis mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist, obwohl das erworbene Unternehmen keine oder nur geringe Umsätze vorweisen kann.

Für Kooperationen von Presseverlagen sollen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen werden. Waren schon mit der 8. GWB-Novelle Fusionen erleichtert worden, so sollen jetzt Kooperationen im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften einfacher möglich werden. "Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind", begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben.

Verbessert werden soll mit der 9. GWB-Novelle die Möglichkeit zu Schadenersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen. Deren Schadenersatzansprüche sollen effektiver durchgesetzt werden können, wenn sie durch einen Kartellverstoß einen Schaden erlitten haben. So wird der Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte erleichtert und Verjährungsfristen werden verlängert.

Zudem soll eine Regelungslücke geschlossen werden. So hatte ein Fall Aufsehen erregt, in dem sich Kartellbeteiligte in einem Wurstkartell durch Umstrukturierungen in Unternehmen der Haftung für ein verhängtes Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe entziehen konnten. Mit dem Gesetzentwurf werden Konsequenzen gezogen. So sollen Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Bei Rechtsnachfolge oder wirtschaftlicher Nachfolge könne das Bußgeld auch gegen die nachfolgenden Unternehmen verhängt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf und den Änderungen werde das Kartellrecht an die Digitalisierung der Wirtschaft angepasst. Zugleich würden Lücken geschlossen, zum Beispiel bei Bußgeldern. Die Kooperation für Presseverlage werde erleichtert, weil diese sich in einer besonderen Lage befänden. Auch für Banken gebe es Erleichterungen bei der Zusammenarbeit im sogenannten "Back-Office"-Bereich. Gestärkt und zugleich transparenter werde das Ministererlaubnisverfahren. Aufgrund des Edeka/Tengelmann-Verfahrens, das eineinhalb Jahre gedauert habe, werde das Verfahren nun beschleunigt und solle nach Möglichkeit vier, höchstens aber sechs Monate dauern. "Wird die Verfügung den antragstellenden Unternehmen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags zugestellt, gilt der Antrag auf die Ministererlaubnis als abgelehnt", heißt es in dem beschlossenen Änderungsantrag der Koalition.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Erleichterungen für Zeitungsverlage als "wichtig für die Erhaltung der Meinungsfreiheit". Der Sprecher der Fraktion begrüßte auch die neu geschaffene Möglichkeit für das Kartellamt, Marktuntersuchungen vornehmen zu dürfen.

Für die Linksfraktion gehen die Änderungen an der Ministererlaubnis immer noch nicht weit genug. Die Zahl der Arbeitsplätze und das Wohl der Arbeitnehmer seien weiterhin keine Kriterien. Die Entscheidung über die Ministererlaubnis müsse vom Parlament getroffen werden, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen. Trotz der Änderungen durch die Novelle bleibe es größeren Unternehmen möglich, sich durch Veränderung gesellschaftsrechtlicher Strukturen Kartellverfahren und Kartellstrafen zu entziehen. Kleine Unternehmen hätten diese Möglichkeit nicht, sagte der Sprecher der Fraktion mit Blick auf das sogenannte Wurstkartell.

Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte fest, der Gesetzentwurf enthalte Verbesserungen. Aber die Vorschriften für die Digitalwirtschaft kämen reichlich spät. Dort gebe es schon starke Konzentrationen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trat für Mitsprecherechte des Bundestags bei einem Ministererlaubnisverfahren ein. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde allerdings ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/10240), die Ministererlaubnis durch eine Parlamentserlaubnis zu ersetzen. Auch mit ihrem Antrag (18/4817) zur Verhinderung von Bußgeldumgehungen bei Kartellstrafen konnte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht durchsetzen. Auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem unter anderem stärkere Verbraucherrechte in digitalen Märkten gefordert wurden, fand keine Mehrheit.

Zur Kenntnis genommen wurden vom Ausschuss zwei Sondergutachten der Monopolkommission (18/5080, 187508).

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3. BOS-Digitalfunk in Bahnhöfen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Deutsche Bahn AG einwirken, um in deren Bahnhöfen einschließlich den angeschlossenen Tunnelanlagen eine flächendeckende Versorgung mit Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sicherzustellen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (18/11409) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die Abgeordneten in der Begründung ausführen, sollte die Umstellung von BOS-Analogfunk auf BOS-Digitalfunk "bereits seit Jahren abgeschlossen sein". Dennoch gebe es Berichte, "dass in vielen Liegenschaften der Deutschen Bahn AG (insbesondere Bahnhöfe und Tunnel) keine oder keine ausreichende Netzabdeckung" besteht. "Eine mangelhafte Indoor-Versorgung erschwert polizeiliche Einsätze und gefährdet nicht zuletzt das Leben und die Unversehrtheit der Beamtinnen und Beamten im Einsatz", schreibt die Fraktion weiter.

Zugleich warnt sie vor der Gefahr, dass beispielsweise bei Einsätzen infolge eines Terroranschlags "solche Lagen aufgrund mangelnder Kommunikationsmöglichkeiten unter erschwerten Bedingungen bewältigt werden müssten". Es sei daher gerade "mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage dringend nötig, die flächendeckende Netzabdeckung umgehend zu gewährleisten und den Einsatz von BOS-Digitalfunkgeräten lückenlos und jederzeit zu ermöglichen".

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4. Linke will Datenschutzrechte stärken

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die Datenschutzrechte der Bürger zu stärken. In einem Antrag (18/11401) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem "auf Beschränkungen der Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen - so weit im europarechtlichen Rahmen möglich - verzichtet wird und die Möglichkeiten ausgeweitet werden, personenbezogene Daten löschen zu lassen". Damit sollen der Vorlage zufolge die Betroffenenrechte im Bereich des Datenschutzes gestärkt werden.

Auch sollen nach dem Willen der Fraktion der Beschäftigtendatenschutz in einer eigenen gesetzlichen Regelung "deutlich verbessert" sowie die Kompetenzen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden. Ferner plädieren die Abgeordneten in dem Antrag unter anderem dafür, die "unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle der Nachrichtendienste sowie Kontrollbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden" auszubauen.

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5. Novelle des Standortauswahlgesetzes

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll soll gesetzlich auf neue Beine gestellt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/11398) basiert auf den Empfehlungen der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. Diese hatte vergangenen Sommer nach knapp zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht vorgestellt. Aufgabe der Kommission war es, gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien für die Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe zu erarbeiten.

Vorgesehen sind vor allem umfangreiche Änderungen im Standortauswahlgesetz (StandAG). Festgeschrieben werden sollen unter anderem die konkreten Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, die Gremien der Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere in den betroffenen Regionen sowie der Zugang zu Informationen. Der Ablauf der Suchphasen und die Such-Kriterien (Ausschluss-, Mindest-, und Abwägungskriterien) sollen ebenso wie Vorgaben zu Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in dem Gesetz festgeschrieben werden. Der Entwurf sieht zudem vor, dass grundsätzlich alle in Deutschland diskutieren Wirtsgesteine - Salz, Ton und Granit - für die Suche in Frage kommen. Mögliche Endlagerstandorte sollen durch Vorgaben zur Standortsicherung für das Verfahren gesichert werden.

Der Entwurf wurde am Mittwoch ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Eine Anhörung fand ebenfalls am Mittwoch statt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 145 - 8. März 2017 - 17.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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