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BUNDESTAG/6359: Heute im Bundestag Nr. 111 - 23.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 111
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. Februar 2017, Redaktionsschluss: 13.33 Uhr

1. Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte
2. Bahnstrecke Salzburg - Kufstein
3. Bahnstrecke Gochsheim - Kitzingen
4. Kindergeldzahlungen an EU-Bürger
5. Linke thematisiert Kormoranbestand
6. Innovationspolitik auf gutem Weg


1. Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der unlängst im Bundestag beschlossene Verzicht auf die Sozialversicherungspflicht von Honorarnotärzten trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rettungsdienste insbesondere in ländlichen Räumen bei. Es habe sich gezeigt, dass im Rettungsdienst die Versorgung nicht mehr ausreichend über festangestellte Ärzte erbracht werden könne, sodass viele Träger auf Honorarärzte zurückgriffen, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Träger hätten zugleich beklagt, dass die Rentenversicherung davon ausgehe, dass die Honorarnotärzte sozialversicherungspflichtig seien. Die meisten Honorarnotärzte lehnten es jedoch ab, die bisher auf selbstständiger Basis erbrachten Rettungsdienste in einer Festanstellung zu leisten, denn die meisten dieser Ärzte seien hauptberuflich bereits anderweitig beschäftigt, entweder sozialversicherungspflichtig in einem Krankenhaus oder freiberuflich als niedergelassener Arzt.

Nur wenige Notärzte seien ausschließlich als Honorarärzte im Einsatz. Die Honorarnotärzte lehnten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, weil dies mehr Aufwand und weniger Flexibilität mit sich bringe, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe zu der Ausnahmeregelung geführt, die mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (18/11205) beschlossen wurde.

Die jetzt gefundene Lösung sehe vor, dass Einnahmen aus einer notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen seien, wenn die Mediziner daneben noch als Beschäftigte oder niedergelassene Ärzte tätig sind.

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2. Bahnstrecke Salzburg - Kufstein

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der DB Netz AG werden Untersuchungen für ein Ertüchtigungsprogramm der Bahnstrecke Salzburg - Kufstein über deutsches Staatsgebiet durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11190) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11055) hervor. Laut Regierung führt die DB Netz AG Gespräche mit der ÖBB-Infrastruktur AG. "Ergebnisse sollen dem Bund nach Abschluss der Untersuchung vorgestellt werden", heißt es in der Antwort. Gefragt nach dem Stand der Planungen zur nördlichen Zulaufstrecke zur Unterinntaltrasse auf deutschem Staatsgebiet teilt die Bundesregierung mit, ein gemeinsames Planungsteam aus DB Netz AG und ÖBB Infrastruktur AG führe gegenwärtig ein "dialogorientiertes Trassenauswahlverfahren" durch. Dieses habe zum Ziel, eine mögliche Trassenempfehlung den zuständigen Entscheidern in Deutschland und Österreich vorzulegen.

Nach Vorlage der Trassenempfehlung und Ermittlung der Kosten sei entsprechend des Hinweises im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) für zwei zusätzliche Gleise Brannenburg - Kiefersfelden - Grenze Deutschland/Österreich die gesamtwirtschaftliche Bewertung durchzuführen. Davon abhängig sei die Durchführung der weiteren Planungsschritte bis zur Erlangung des Baurechts, schreibt die Regierung. Zugleich macht sie darauf aufmerksam, dass die bestehende nördliche Zulaufstrecke "mittelfristig über ausreichend Kapazitäten verfügt, um absehbar das Verkehrsaufkommen nach Eröffnung des Brennerbasistunnels in hoher Betriebsqualität abwickeln zu können".

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3. Bahnstrecke Gochsheim - Kitzingen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu etwaigen Mängeln auf der Bahnstrecke Gochsheim - Kitzingen-Etwashausen während der Pachtzeit durch die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH vor. Das geht aus der Antwort (18/11189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11054) hervor. "Die Eisenbahnaufsicht über die Bayerische Regionaleisenbahn hinsichtlich der Strecke Kitzingen-Etwashausen - Gochsheim oblag bis zur Einstellung des Betriebes im Jahr 2016 dem Freistaat Bayern", schreibt die Regierung. Zur Frage der Grünen, ob die DB Netz-AG als Verpächterin der Strecke nachgeprüft habe, inwieweit der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt, heißt es in der Antwort: "Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Beteiligten."

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4. Kindergeldzahlungen an EU-Bürger

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

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5. Linke thematisiert Kormoranbestand

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NAR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/11147) nach den Kormoranbeständen in Deutschland und Europa. Vor dem Hintergrund der gescheiterten Erstellung eines Kormoran-Managementplans für den Schutz von Fischbeständen und Fischerei fragen die Abgeordneten die Bundesregierung zudem, inwiefern Zuständigkeitsaspekte für die Erstellung des Plans hinderlich waren.

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6. Innovationspolitik auf gutem Weg

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Deutschland kann auf wichtige Erfolge in seiner Forschungs- und Innovationspolitik blicken. Seit 2005 sind beachtliche Verbesserungen in den Bereichen der öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE), bei der Positionierung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen hinsichtlich Attraktivität und Exzellenz sowie bei der Modernisierung der deutschen Wirtschaft gelungen. Das schreibt die Expertenkommission Forschung und Innovation (18/11270), die in ihrem Gutachten auch auf die letzten zehn Jahre bundesdeutscher Forschungs- und Innovationspolitik insgesamt zurückblickt. Die Gutachten werden seit 2008 im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgelegt und durch eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler verfasst und verantwortet.

Das Erreichen des Drei-Prozent-Ziels stelle laut Expertenkommission eine außergewöhnliche Leistung dar, an der Staat, Wissenschaft und Unternehmen mitgewirkt hätten. Mit der Exzellenzinitiative und verschiedenen "Pakten" sei die Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems erheblich gestärkt worden. Positiv streicht die Kommission auch die in den letzten Monaten angestoßenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und Wagniskapital, etwa bei der Verbesserung der Verlustverrechnung, der Weiterführung des High-Tech Gründerfonds (HTGF), beim INVEST-Zuschuss für Business Angels sowie der geplanten Einrichtung eines neuen Börsensegments für junge Unternehmen heraus.

Die positive Entwicklung sei auch der Tatsache geschuldet, dass die F&I-Politik in den letzten zehn Jahren hohe Aufmerksamkeit genossen habe und erhebliche Mittel in die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Innovation gelenkt worden seien. Dem Ziel, eine führende Rolle als Innovationsstandort zu spielen, sei Deutschland erheblich näher gekommen.

Gleichwohl mahnt die Expertenkommission weitere Innovationen an und stellt für das Jahr 2025 konkrete Ziele auf. Danach soll die Steigerung der FuE-Ausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (3,5-Prozent-Ziel) ansteigen, es soll eine deutlich verbesserte internationale Sichtbarkeit deutscher Universitäten und die Verdoppelung des in Deutschland verfügbaren Wagniskapitals durchgesetzt werden. Ferner mahnen die Wissenschaftler eine international führende Position im Bereich der digitalen Infrastruktur, die Verdoppelung des Anteils der Fördermittel für Forschung und Wissenstransfer im Bereich des digitalen Wandels sowie eine Führungsposition in Europa im Bereich des E-Government an.

Zudem legt die Expertenkommission Vorschläge für die Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Förderung vor. Steuerliche FuE-Förderung sei - bei entsprechender Ausgestaltung - effektiv und führe zu einer Erhöhung der FuE-Aufwendungen der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Expertenkommission hatte im Jahresgutachten 2016 deutliche Kritik an der Leistungsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit von E-Government-Angeboten in Deutschland geübt. Inzwischen seien auch hier wichtige gesetzgeberische Schritte beschlossen worden, um die Mängel zu beseitigen. Gleichwohl stellten viele der in die Wege geleiteten Maßnahmen noch keine endgültigen Erfolge dar. Nun müsse auch ihre Umsetzung gelingen.

Neben den Erfolgen sei unübersehbar, dass Deutschland vor allem im Bereich der digitalen Technologien und Geschäftsmodelle erheblichen Nachholbedarf habe. Trotz einzelner positiver Entwicklungen gäbe es hier noch keinen Durchbruch. Es bedürfe auf der politischen Seite zudem dringend einer stärkeren Bündelung der Zuständigkeiten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 111 - 23. Februar 2017 - 13.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2017

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