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BUNDESTAG/6334: Heute im Bundestag Nr. 086 - 14.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 086
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Februar 2017, Redaktionsschluss: 10.58 Uhr

1. Neuordnung der Finanzbeziehungen
2. Forschung zu Thorium
3. Zahl der Ausweisungen seit 2012 erfragt


1. Neuordnung der Finanzbeziehungen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches ab 2020 plant die Bundesregierung Änderungen im Grundgesetz. Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfes (18/11131) ist es zudem, verfassungsrechtliche Grundlagen für die Umsetzung weiterer Vereinbarungen vom 14. Oktober 2016 zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern zu schaffen. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit einem weiteren Entwurf (18/11135), der Änderungen auf einzelgesetzlicher Ebene vorsieht, in erster Lesung beraten.

Im bundesstaatlichen Finanzausgleich soll laut Gesetzentwurf künftig der Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinne wegfallen. Stattdessen soll die Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung der Umsatzsteuer "angemessen" ausgeglichen werden. Dazu soll Artikel 107 Grundgesetz entsprechend geändert werden, der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich entfällt. Der neu gefasste Artikel sieht zudem unter anderem vor, dass der Bund weiterhin Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder leisten kann. Einzelheiten werden einfachgesetzlich geregelt. Im Artikel 109a Grundgesetz soll durch eine Änderung dem sogenannten Stabilitätsrat stärkere Kontrollrechte eingeräumt werden.

In Bezug auf die Finanzbeziehungen ist außerdem vorgesehen, in Artikel 143d Grundgesetz zu regeln, dass der Bund den Ländern Saarland und Bremen weiterhin Sanierungshilfen aufgrund "ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation" gewähren kann. Zudem soll die Fortführung der Unterstützung des Bundes für Seehäfen in Norddeutschland sowie für besondere Programme nach Paragraph 6 Absatz 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über das Jahr 2019 hinaus durch Änderungen im Artikel 125c Grundgesetz festgeschrieben werden.

In einem neuen Artikel 143f Grundgesetz soll geregelt werden, unter welchen Bedingungen der Artikel 143d Grundgesetz und einfachgesetzliche Regelung zum Finanzausgleich außer Kraft treten. Demnach können die Bundesregierung oder mindestens drei Länder gemeinsam nach dem 31. Dezember 2030 Neuverhandlungen verlangen. Sollte dann innerhalb von fünf Jahren keine Neuregelung erfolgen, treten die Regelungen außer Kraft.

Änderungen, die sich auf den sogenannten Teil B der Einigung vom 14. Oktober 2016 beziehen, stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bundesfinanzausgleich. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen im Artikel 90 Grundgesetz, um die Verwaltung der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes zu legen. Der Bund soll dazu eine Gesellschaft privaten Rechts einsetzen können. Festgeschrieben werden soll zudem, dass Autobahnen und Gesellschaft im unveräußerlichen Bundeseigentum bleiben.

Durch eine Änderung im Artikel 104b Grundgesetz soll der Bund die Möglichkeit erhalten, mehr Einfluss auf die Verwendung von Bundesfinanzhilfen an die Länder zu nehmen. Ein neuer Artikel 104c Grundgesetz sieht zudem vor, dass der Bund Finanzhilfen für die Sanierung kommunaler Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Gemeinden gewähren kann.

Weitere Änderungen im Grundgesetz zielen auf die Steuerverwaltung (Artikel 108 GG) und die Einrichtung eines verbindlichen Portalverbundes der öffentlichen Verwaltung (Artikel 91c GG) ab.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass der "zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern gefundene Kompromiss in den Vorlagen nicht in allen Punkten präzise umgesetzt wird". Die Länderkammer bemängelt unter anderem, dass der Begründungsteil der Entwurfes Änderungen im Gesetzestext im Vergleich zum Referentenentwurf nicht nachvollziehe. Ergänzungsbedarf sieht der Bundesrat beispielsweise bei der grundgesetzlichen Regelung des Eigentums an der Bundesautobahn. So soll nach Willen der Länderkammer eine Beteiligung Privater an der Gesellschaft unmittelbar und mittelbar ausgeschlossen werden.

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2. Forschung zu Thorium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen wollen in ihrer Kleinen Anfrage (18/11092) wissen, welche am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) durchgeführte Forschungen im Zusammenhang mit Thorium stehen. Thorium ist ein radioaktives Element, das natürlicherweise auf der Erde vorkommt. Thorium ist zwar nicht direkt spaltbar, durch Neutroneneinfang lasse sich jedoch aus ihm das leicht spaltbare und waffenfähige Uran-233 gewinnen, schreiben die Grünen. Im Rahmen des EU-Projektes SAMOFAR (Safety Assessment of the Molten Salt Fast Reactor), an dem unter anderem auch das KIT und das Joint Research Center (JRC) beteiligt seien, soll die Sicherheit von mit Thorium betriebenen Flüssigsalz-Reaktoren erforscht werden.

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3. Zahl der Ausweisungen seit 2012 erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will wissen, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bestands- beziehungsweise rechtskräftig ausgewiesen worden sind und wie viele davon anschließend das Bundesgebiet verlassen haben. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11108) danach, wie viele Aufenthalts- und Einreiseverbote nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 1. August 2015 festgestellt oder angeordnet wurden. Auch fragt sie unter anderem, in wie vielen Fällen seitdem Menschen in Ausreisegewahrsam genommen und wie viele von ihnen aus dem Ausreisegewahrsam abgeschoben wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 086 - 14. Februar 2017 - 10.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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