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BUNDESTAG/6291: Heute im Bundestag Nr. 043 - 25.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 043
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Januar 2017, Redaktionsschluss: 10.11 Uhr

1. Exhibitionistische Handlungen
2. Neuregelung des Fahrlehrerrechts
3. Umsatzanstieg im Eisenbahnmarkt
4. Grüne fragen nach Plänen für eTicketing
5. Förderung von Radschnellwegen


1. Exhibitionistische Handlungen

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Paragraf 183 des Strafgesetzbuches (StGB) (Exhibitionistische Handlungen) geschlechtsneutral zu formulieren. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Zur Begründung ihrer Eingabe führen die Petenten an, die gegenwärtige Beschränkung des aufgeführten Paragrafen auf Männer sei mit dem in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Gleichheitssatzes nicht vereinbar. Im Paragraf 183 StGB heißt es derzeit in Absatz 1: "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Die Petenten schreiben, der Umstand, dass exhibitionistische Handlungen im Sinne des Paragrafen 183 StGB erfahrungsgemäß nur von Männern begangen würden, könne die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen.

In der Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es "unter Berücksichtigung seitens der Bundesregierung aufgeführter Gesichtspunkte", der Grund dafür, dass im Paragraf 183 StGB Absatz 1 weibliche sexuelle Handlungen nicht unter Strafe gestellt würden, sei aus Sicht des Gesetzgebers dem Umstand geschuldet, dass die entsprechenden Handlungen von Frauen nur in sehr seltenen Fällen vorkämen. Zudem hätten sie kaum jemals "die von exhibitionistischen Handlungen eines Mannes typischerweise ausgehenden negativen Auswirkungen".

Weiter heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe diese Bestimmungen nicht beanstandet. Im Übrigen könnten exhibitionistische Handlungen von Frauen insbesondere von den Strafvorschriften des Paragraf 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) sowie im Falle von sexuellen Handlungen vor einem Kind von Paragraf 176 Absatz 4 Nummer 1 StGB (Sexueller Missbrauch von Kinder) strafrechtlich erfasst werden.

Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eine Expertenkommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts eingesetzt habe. Diese bestehe aus Wissenschaftlern und Praktikern und habe im Februar 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In diesem Rahmen werde auch die konkrete Ausgestaltung des Paragraf 183 StGB diskutiert. "Der Petitionsausschuss hält die Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden", heißt es in der Vorlage.

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2. Neuregelung des Fahrlehrerrechts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Fahrlehrerrecht reformieren. Der dazu vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (18/10937) wird am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

Zu den geplanten Änderungen zählt unter anderen der Ausschluss der "freien Mitarbeiterschaft" bei Fahrschulen. Fahrlehrer müssen künftig eine arbeitsvertragliche Anstellung bei der Fahrschule haben. Diese Änderung erfolgt laut Regierung, um die Qualität der Fahrausbildung zu sichern und mögliche soziale Verwerfungen, welche mit einer "freien Mitarbeiterschaft" verbunden sind, zu verhindern. Gleichzeitig soll das Mindestalter von 22 Jahren auf 21 Jahre abgesenkt werden, so dass bereits junge Berufsanfänger früher in den Beruf einsteigen können. Eine weitere Herabsetzung des Mindestalters ist laut Regierung angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Risiko junger Fahrer nicht angezeigt, da die erforderliche Fahr- und Verkehrskompetenz frühestens im Alter von 21 Jahren vorliegen könne.

Was die Ausbildung der Fahrlehrer angeht, so müssen laut dem Entwurf entsprechend der im Rahmen der Neustrukturierung der Ausbildung eingeführten Kompetenzorientierung den Bewerbern die erforderlichen fachlichen sowie pädagogischen Kompetenzen vermittelt werden. Der Begriff pädagogisch umfasse dabei die pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen (fachdidaktische) Kompetenzen, die Fahrlehrer befähigen, sachlich richtig, auf die Ziele der Fahrschülerausbildung bezogen und methodisch überlegt ausbilden zu können. Geregelt werden soll auch, dass die neue Ausbildung künftig einschließlich des Lehrpraktikums mindestens zwölf Monate dauert. Dabei handle es sich um Mindestanforderungen. Die tatsächliche Ausbildung könne auch länger sein, schreibt die Regierung.

Neu ist auch die Prüfung der Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf durch die regelmäßige Vorlage eines Führungszeugnisses. Die entsprechende Behörde solle die Möglichkeit erhalten, auch anlassbezogen tätigt zu werden. Dies soll nicht nur in Fällen fehlender körperlicher oder geistiger Eignung ermöglicht werden, sondern auch wenn Fahrlehrer erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.

Der Entwurf sieht weiter vor, künftig auch Personengesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, eine Fahrschule zu betreiben, "da die Ausbildungsqualität und die Überwachung nicht abhängig ist von der Rechtsform der Fahrschule, sondern von einer Bestellung einer natürlichen Person, die die Qualität der Ausbildung zu verantworten hat". Auch bei Personengesellschaften könne ein verantwortlicher Ausbildungsleiter bestellt werden, heißt es weiter. Eine Ungleichbehandlung zwischen diesen Gesellschaftsformen sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, da mit der Bestellung des Ausbildungsleiters der Zweck der Sicherung der Ausbildungsqualität gewährleistet werde.

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3. Umsatzanstieg im Eisenbahnmarkt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Umsatz im Eisenbahnmarkt ist im Jahr 2014 auf 19 Milliarden Euro gestiegen. Damit setzte sich der Wachstumstrend des Gesamtumsatzes im Eisenbahnmarkt auch im Jahr 2014 fort. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2015 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bericht Eisenbahnen hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/10913) vorgelegt hat. Den stärksten Umsatzanstieg verzeichnete danach der Schienengüterverkehr von 4,8 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro. Eine leichte Steigerung des Umsatzes habe es im Schienenpersonennahverkehr von 9,9 Milliarden Euro auf 10 Milliarden Euro gegeben. Im Schienenpersonenfernverkehr sei der Umsatz bei 4 Milliarden Euro konstant geblieben, heißt es in dem Tätigkeitsbericht.

Aus der Vorlage geht außerdem hervor, dass die Verkehrsleistung gegenüber dem Vorjahreszeitraum weitgehend konstant geblieben sei. Im Nahverkehr sei die Anzahl der Personenkilometer bei 54 Milliarden stagniert. Im Fernverkehr sei die Verkehrsleistung im Vergleich zum Jahr 2014 auf 36 Milliarden Personenkilometern gesunken. Im Güterverkehr hingegen sei ein Wachstum von 113 Milliarden auf 114 Milliarden Tonnenkilometer zu beobachten gewesen.

Was den Umsatz im Eisenbahnmarkt betrifft, so entfielen laut dem Tätigkeitsbericht 19 Prozent auf die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeute dies eine Steigerung um ein Prozent. Im Schienengüterverkehr hätten die Wettbewerber einen weiteren Prozentpunkt an Anteilen hinzugewinnen können. Im Personennahverkehr sei der Anteil der Wettbewerber am Umsatz bei 19 Prozent stagniert. Allein im Personenfernverkehr zeigte sich laut der Vorlage ein unverändertes Bild, mit einem Wettbewerberanteil von weniger als einem Prozent.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gaben die Eisenbahnverkehrsunternehmen 31 Prozent ihres Umsatzes an Eisenbahninfrastrukturunternehmen weiter, in Form von Entgelten, die für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur anfallen. Die Summe der gezahlten Infrastrukturnutzungsentgelte habe sich in 2014 auf insgesamt 5,8 Milliarden Euro belaufen. Davon sei der größte Anteil mit 4,6 Milliarden Euro auf die Trassenentgelte für die Nutzung der Schienenwege entfallen.

Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass die mittleren Trassenentgelte über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegen seien. Im Vergleich zum Jahr 2010 habe das mittlere Trassenentgelt in 2015 im Schienenpersonennahverkehr und im Schienengüterverkehr um 13 Prozent sowie im Schienenpersonenfernverkehr um 14 Prozent höher gelegen. Kontinuierlich erhöht haben sich der Vorlage zufolge auch die Netzentgelte der DB Energie GmbH. Die Steigerung vom Vorjahreszeitraum auf das Jahr 2015 habe 5,5 Prozent betragen.

Leicht verschlechtert gegenüber dem Vorjahr hat sich den Angaben nach die wirtschaftliche Situation der Eisenbahnverkehrsunternehmen. 57 Prozent der Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr hätten 2014 ein positives Betriebsergebnis erzielt, gegenüber 66 Prozent im Geschäftsjahr 2013. Der Anteil der Unternehmen mit einem positiven Betriebsergebnis im Schienengüterverkehr habe im Jahr 2014 bei 75 Prozent gelegen und sei im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent zurückgegangen.

Wie die Bundesnetzagentur in ihrem Tätigkeitsbericht weiter mitteilt, hat sie im Berichtszeitraum die Prüfung der Entgelthöhen der DB Netz AG im Trassenpreissystem 2011 abgeschlossen. Dabei sei festgestellt worden, dass die Entgelte den eisenbahnrechtlichen Vorgaben entsprechen.

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4. Grüne fragen nach Plänen für eTicketing

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach den Plänen der Bundesregierung für ein einheitliches elektronisches Ticketing (eTicketing) in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10915). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche rechtlichen Grundlagen nach Kenntnis der Bundesregierung geändert werden müssen, damit der öffentliche Personennahverkehr gemäß des Aktionsplans von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in allen deutschen Städten ab 2019 mit einer einzigen elektronischen Chipkarte oder einem Handyticket genutzt werden kann. Gleichzeitig fragen sie, welche Kosten durch die vom Bundesverkehrsminister angekündigte Umstellung auf digitale Fahrkarten für die Verkehrsunternehmen sowie den Bundeshaushalt entstehen.

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5. Förderung von Radschnellwegen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Förderung von Radschnellwegen durch den Bund thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10916). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, weshalb die Bundesregierung den Förderungszeitraum für Radschnellwege durch den Bund auf das Jahr 2027 befristen wolle "und nicht im Einklang mit der Laufzeit des aktuellen Bundesverkehrsplans auf das Jahr 2030". Gefragt wird auch, durch welche Maßnahmen das Bundesverkehrsministerium die jährliche Verwendung der Bundesmittel für Radschnellwege überprüfen will.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 043 - 25. Januar 2017 - 10.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017

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