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BUNDESTAG/6238: Heute im Bundestag Nr. 752 - 20.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 752
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 08.11 Uhr

1. Anträge auf Mitgliedschaft bei Interpol
2. BND-Räumlichkeiten auf Flughäfen
3. Kooperation mit Clinton Stiftung
4. Linke fragt nach Palmölfirma Feronia
5. Bericht zur Novelle des Flaggenrechts


1. Anträge auf Mitgliedschaft bei Interpol

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Anträge der palästinensischen sowie der kosovarischen Regierung auf eine Mitgliedschaft in der internationalen Polizeiorganisation Interpol sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10430). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stimmte die vom 7. bis 10. November dieses Jahres tagende 85. Interpol-Generalversammlung nicht über die Mitgliedsanträge der palästinensischen und der kosovarischen Regierung ab. Beschlossen worden sei im Rahmen dieser Versammlung die Bestellung eines Gutachters, der bis Sommer 2017 die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei Interpol konkretisieren solle. Auf Basis des Gutachtens solle die 86. Interpol-Generalversammlung über die Anträge auf Mitgliedschaft abstimmen.

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2. BND-Räumlichkeiten auf Flughäfen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, an welchen deutschen Flughäfen der Bundesnachrichtendienst (BND) eigene Räumlichkeiten unterhält. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/10694) unter anderem danach, worin die Notwendigkeit BND-eigener Räumlichkeiten besteht.

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3. Kooperation mit Clinton Stiftung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Die Kooperation der Bundesregierung mit privaten Stiftungen am Beispiel der Bill, Hillary und Chelsea Clinton Foundation ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/10619) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, ob der Bundesregierung die "zahlreichen Skandale" rund um die Clinton Stiftung bekannt sind, "insbesondere Hinweise darauf, dass gegen Spenden an die Stiftung Termine mit Hillary Clinton vermittelt" worden seien. Außerdem erkundigen sie sich nach konkreten Projekten und deren Evaluation.

Die Linksfraktion sorgt sich über eine "gefährliche Vermischung von öffentlichen Geldern, Unternehmensinteressen und Politik", und verweist darauf, dass die Clinton Stiftung Spenden von Konzernen wie Coca-Cola, Monsanto, Exxon Mobil oder Microsoft sowie von Rüstungskonzernen und Rohstoffhändlern erhalte. Von der Bundesregierung will sie daher erfahren, welche Konsequenzen sie aus dem "Risiko" zieht, "dass private oder Unternehmensstiftungen durch ihre Machtkonzentration im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit demokratische Prozesse konterkarieren könnten".

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4. Linke fragt nach Palmölfirma Feronia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Die Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (PHC, Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) ist erneut Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/10613) der Fraktion Die Linke. In einer Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 18/10413 will sie unter anderem wissen, welche Informationen die Koalition über die genaue, aktuelle Eigentümerstruktur von PHC besitzt. Außerdem fragt sie, wie die Bundesregierung dazu steht, dass die Firma das Agrargesetz der Demokratischen Republik Kongo von 2012 offenbar bewusst ignoriere. Das Gesetz untersagt die Pacht von Agrarflächen durch mehrheitlich ausländische Unternehmen.

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5. Bericht zur Novelle des Flaggenrechts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Anzahl der ausbildenden Reedereien in Deutschland ist im Zeitraum zwischen 2013 bis 2015 von 81 auf 55 gesunken. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit Paragraf 7 des Flaggenrechtsgesetzes" (18/10679) hervor. Die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Paragrafen 7 und 7a des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) regeln laut der Unterrichtung das Ausflaggen von Schiffen, die in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sind. Sowohl Reeder oder Ausrüster, die verpflichtet sind, die Bundesflagge zu führen, als auch solche Reeder oder Ausrüster, die auf Antrag berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, können unter bestimmten Voraussetzungen das vorübergehende Führen einer anderen Nationalflagge - einer sogenannte Billigflagge - beantragen (Ausflaggung).

Mit der Novelle des FlaggRG, so heißt es weiter, soll der für den maritimen Standort Deutschland mit der Ausflaggung von Seeschiffen verbundene Verlust von Schifffahrts-Know-how in Form von hoch qualifizierten Seeleuten kompensiert werden. Die Ausflaggung wird nach Paragraf 7 FlaggRG nur genehmigt, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich besteht in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz (Primärverpflichtung). Ausnahmsweise kann statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden (Sekundärverpflichtung).

Laut der Vorlage waren im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 sechs bis acht Prozent der Ausflaggungsanträge mit der Erbringung der Primärverpflichtung verbunden (Ausbildung). Im gleichen Zeitraum seien insgesamt rund 67 Millionen Euro von deutschen Reedern an Ablösebeträgen an die "Stiftung Schifffahrtstandort Deutschland" gezahlt worden (Sekundärverpflichtung). Die "Stiftung Schifffahrtstandort Deutschland" wiederum hat der Unterrichtung zufolge in den Jahren 2013 bis 2015 rund 54 Millionen Euro ausgezahlt und damit Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung unterstützt.

Die mit der Neuregelung verbundenen höheren Kosten für die Reeder - sowohl durch die Ablösebeträge als auch durch die höheren Ausflaggungsgebühren - sind nach Aussage der Bundesregierung "anscheinend kein Grund, auf die Ausflaggung zu verzichten". Die Ausflaggungsquote sei im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 mit 87 bis 88 Prozent der gesamten deutschen Handelsflotte unverändert geblieben. Im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2016 hätte sich die Anzahl der Schiffe der gesamten deutschen Handelsflotte um rund 20 Prozent verringert.

Die Bundesregierung bewertet die Neuregelung positiv. Das deutsche Flaggenrecht sei durch die Bundesregierung "europäisch wettbewerbsfähig gestaltet", heißt es in der Unterrichtung. Das sei ein starkes Signal, auch für die maritime Ausbildung. Die Reeder hätten erklärt, unter den verbesserten Rahmenbedingungen das Know-how der einheimischen Seeleute für den Standort Deutschland zu sichern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 752 - 20. Dezember 2016 - 08.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2016

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