Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6208: Heute im Bundestag Nr. 722 - 07.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 722
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 07. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 12.47 Uhr

1. Elfenbein öffentlichkeitswirksam zerstören
2. Novelle der Gewerbeabfallverordnung
3. Deutschland besteht auf IWF-Teilnahme
4. Keine Schallschutzwand für Malgarten
5. Sondertribunal in Bangladesch
6. Patienten profitieren von Telemonitoring


1. Elfenbein öffentlichkeitswirksam zerstören

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen den illegalen Elfenbeinhandel. In einem Antrag (18/10494) schlägt die Fraktion unter anderem vor, "alle in Deutschland durch Beschlagnahmung gelagerten Wildtierprodukte öffentlichkeitswirksam zu zerstören".

Die Fraktion begründet ihre Vorschläge mit Verweis auf die jüngste Weltnaturschutzkonferenz auf Hawaii. Diese habe die "akute Bedrohungslage vor allem des afrikanischen Elefanten" deutlich gemacht. Die Bundesregierung soll nach Willen der Linken daher etwa die Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Herkunftsstaaten und asiatischen Abnehmerländern fördern, um die Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels zu unterstützen. In Deutschland soll laut Antrag verstärkt in Häfen, auf Flughäfen und in den Grenzgebieten kontrolliert werden, um Schmuggelei aufzudecken.

Die Linken fordern die Bundesregierung zudem auf, sich künftig für die Übernahme des afrikanischen Elefanten von Anhang II in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) einzusetzen. Bei der vergangenen Vertragsstaatenkonferenz hatte die Bundesregierung dies noch abgelehnt.

*

2. Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Gewerbeabfallverordnung wird neu gefasst. Mit dem Entwurf einer Novelle (18/10345) will die Bundesregierung die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen anpassen. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraph 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Ziel ist dabei laut Begründung insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen anzuwenden. Die Abfallhierarchie ist in der EU-Richtlinie 2008/98/EG sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Bisher gehe die Gewerbeabfallverordnung und ihr Regelungssystem noch von einem "grundsätzlichen Gleichrang" von stofflicher und energetischer Verwertung aus, schreibt die Bundesregierung.

*

3. Deutschland besteht auf IWF-Teilnahme

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Eurogruppe hält es für unabdingbar, dass sich der Internationale Währungsfonds (IWF) am dritten Finanzhilfeprogramm für Griechenland beteiligt. "Die Bundesregierung ist Teil der Eurogruppe", heißt es in der Antwort der Regierung (18/10538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10334). Die Eurogruppe gehe davon aus, dass eine Beteiligung des IWF den Finanzierungsrahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entsprechend verringern werde.

*

4. Keine Schallschutzwand für Malgarten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen auf das Kloster Malgarten als touristische Attraktion und Kulturstandort durch den im Bundesverkehrswegeplan 2030 geplanten Ausbau der Bundesautobahn A1 im Abschnitt Neuenkirchen-Vörden bis Bramsche. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10481) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10327) hervor. Es werde mit keiner Steigerung der Schallimmissionen im Ortsteil Malgarten und am Kloster Malgarten gerechnet, "weil die Verkehrszahlen für den Prognoseplanfall 2030 zwar gegenüber dem Prognoseplanfall 2025 geringfügig steigen, die LKW-Anteile dagegen abnehmen", heißt es in der Vorlage. Eine zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahme (Schallschutzwand) für das Wohngebiet im Bereich der Klosterstraße würde nach Aussage der Bundesregierung Kosten in Höhe von mindestens 600.000 Euro verursachen. "Eine solche Lärmschutzmaßnahme wurde als außer Verhältnis zum Schutzzweck gemäß Paragraf 41 Absatz 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingestuft", heißt es in der Antwort.

*

5. Sondertribunal in Bangladesch

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Auskunft die heutige juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Bangladesch während des Unabhängigkeitskrieges im Jahr 1971. Wie sie in ihrer Antwort (18/10381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9864) schreibt, teile sie jedoch auch die Sorge vieler Beobachter, die Zweifel an der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei den Prozessen des Sondergerichtes "International Crime Tribunal" (ICT) geltend machen würden.

Bislang seien sechs Todesurteile vollstreckt worden, weitere Todesurteile seien ergangen. Die Verfahren gegen die führenden Verantwortlichen seien abgeschlossen, allerdings werde noch immer nach Gehilfen und Unterstützern gefahndet, regelmäßig erfolgten weitere Festnahmen, würden weitere Prozesse aufgenommen. "Auf internationale Proteste, auch der Bundesregierung, gegen die Vollstreckung von Todesstrafen des ICT reagiert die bangladeschische Seite stets mit dem Verweis auf die große Akzeptanz in der bangladeschischen Bevölkerung."

In der Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf Medienberichte, nach denen allein im Juni 2016 mehr als 11.000 Menschen von bangladeschischen Sicherheitskräften verhaftet worden seien. Nach den Statistiken des zuständigen "Prison Directorate Bangladesh" werde für den Zeitraum ein Anstieg von etwa 10.000 Inhaftierten verzeichnet. "Während die Regierung die Verhaftungswelle als Maßnahme der Terrorabwehr darstellte, wurden neben mutmaßlichen Terroristen auch zahlreiche Kleinkriminelle, Oppositionelle und Unschuldige verhaftet. Es gab zahlreiche Medienberichte über Korruption, die vielen Inhaftierten eine Freilassung auf Kaution ermöglicht haben soll."

Die Bundesregierung nutze bilaterale Gespräche mit Vertretern der bangladeschischen Regierung, um auf die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards hinzuwirken. Deutschland stehe im engen Kontakt mit der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten, um der öffentlichen Kritik durch ein gemeinsames Vorgehen ein größeres Gewicht zu verleihen.

*

6. Patienten profitieren von Telemonitoring

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das sogenannte Telemonitoring kann dazu beitragen, die Lebensqualität von schwer erkrankten Patienten zu verbessern. Das geht aus einem Bericht des Bewertungsausschusses zur Überprüfung telemedizinischer Leistungen hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/10566) vorgelegt hat.

Demnach ergaben Studien zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nachgewiesene Vorteile bezüglich der Lebensqualität der Patienten. Vorteile des Telemonitoring hinsichtlich "Mortalität und Hospitalisierung" seien hingegen nicht nachweisbar. Hier seien Standardtherapie und Telemonitoring als gleichwertig anzusehen, wobei im Fall des Telemonitoring der Ressourceneinsatz höher ausfalle.

Der Bewertungsausschuss befasst sich auch mit anderen telemedizinischen Neuerungen, wie etwa dem elektronischen Arztbrief, internetbasierten Fallkonferenzen, Funktionsanalysen bei implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren (CRT/ICD) und Videosprechstunden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 722 - 7. Dezember 2016 - 12.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang