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BUNDESTAG/6161: Heute im Bundestag Nr. 675 - 16.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 675
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. November 2016, Redaktionsschluss: 13.50 Uhr

1. Lastenverteilung in der Unfallversicherung
2. Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende
3. Chancen der digitalen Arbeitswelt
4. Mehr Mitbestimmung in Betrieben
5. Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps
6. Krankenkassen dürfen Aktien kaufen


1. Lastenverteilung in der Unfallversicherung

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Das seit 2008 geltende System der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Tragung der Rentenlast hat sich bewährt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem aktuellen "Bericht über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung", der nun als Unterrichtung (18/10306) vorliegt. Darin heißt es, dass die Lastenverteilung zur einer spürbaren finanziellen Entlastung traditioneller Gewerbezweige mit rückläufiger Tendenz oder besonders hohen Rentenlasten aus früheren Jahrzehnten wie Bergbau, Bau, Stahl oder Steinbruch führe. Wachsende Wirtschaftsbereiche wie die Dienstleistungsbranchen, der Energiebereich oder die Gesundheitsbereiche würden demgegenüber stärker zu einer solidarischen Lastenverteilung herangezogen.

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2. Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.

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3. Chancen der digitalen Arbeitswelt

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Chancen der digitalen Arbeitswelt müssen allen Menschen zugute kommen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10254). Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, in dem sie die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" berücksichtigt. Unter anderem geht es den Grünen darum, dass Arbeitszeiten und Arbeitsorte stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtet werden. Arbeitsschutz und betriebliche Mitbestimmung sollen so weiterentwickelt werden, dass sie gesundheitlichen Risiken der Digitalisierung wirkungsvoll begegnen können. Der Beschäftigtendatenschutz soll gestärkt und die informationelle Selbstbestimmung sichergestellt werden. Ferner schlagen die Grünen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung vor und fordern, dass Werk- und Dienstverträge nicht zum Lohndumping genutzt werden können.

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4. Mehr Mitbestimmung in Betrieben

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Unternehmensmitbestimmung stärken. Das fordert sie in einem Antrag (18/10253), in dem sie auf die Vorteile einer solchen Mitbestimmung für die Produktivität, die Rentabilität und die Kapitalmarktbewertung von Unternehmen hinweist. Die Grünen fordern von der Bundesregierung, Gesetzeslücken zu schließen. So sollen unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 soll auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Außerdem fordern die Grünen Sanktionen, wenn Unternehmen das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz nicht anwenden.

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5. Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für mobile Gesundheitsanwendungen (Apps) gelten gesetzliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die Programme unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie je nach Ausgestaltung auch dem Telemediengesetz, dem Medizinproduktegesetz und den Vorschriften zur Produktsicherheit und Produkthaftung, heißt es in der Antwort (18/10259) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10108) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auch für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen von Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen mittels Wearables, Fitness- und Gesundheits-Apps gälten die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde durch die Aufsichtsbehörden gewährleistet.

Auf europäischer Ebene stehe eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ("Code of Conduct") kurz vor dem Abschluss. Ebenfalls auf Initiative der EU-Kommission würden derzeit Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt, die bis 2017 vorliegen sollten. Die vom Bundesgesundheitsministerium gegründete E-Health-Initiative befasse sich mit der Frage, ob darüber hinaus bestimmte Standards benötigt würden.

Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie "Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps" habe drei wesentliche Handlungsfelder aufgezeigt. So sollte mehr Transparenz und Qualität am Markt geschaffen, mehr Orientierung für die verschiedenen Nutzergruppen geboten und eine schnelle Integration nutzbringender Innovationen in die Versorgung ermöglicht werden.

Dabei könnten erfolgreiche Initiativen nur gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren entwickelt werden. In der E-Health-Initiative seien unter anderem Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Industrieverbände und Datenschützer vertreten. Das Ziel sei, die allgemeinen Empfehlungen aus der Studie zu konkretisieren und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Dabei werde auch die Patienten- und Verbraucherperspektive berücksichtigt.

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6. Krankenkassen dürfen Aktien kaufen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen künftig einen Teil ihrer Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien investieren. Wie aus der Antwort (18/10258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10125) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, darf der Aktienanteil maximal zehn Prozent der Deckungssumme betragen.

Die Krankenkassen und ihre Verbände seien seit 2010 dazu verpflichtet, für ihre Altersversorgungszusagen bis spätestens 2049 ein zur Ausfinanzierung ausreichendes Deckungskapital und entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Die konkrete Anlageentscheidung liege sei Sache der einzelnen Krankenkassen. Sie könnten dabei auch ethische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen, soweit dadurch die Anlagegrundsätze - Sicherheit, Liquidität und angemessener Ertrag - nicht beeinträchtigt würden.

Was den Gesundheitsfonds betreffe, sei die maximale Anlagezeit derzeit auf rund zwei Wochen begrenzt, sodass für den Großteil der Mittel nur kurzfristige Termineinlagen möglich seien. Ausnahmen bestünden für einen Teil der Liquiditätsreserve. Positive Erträge seien bei der kurzfristigen und zugleich sicheren Anlage aufgrund der Niedrigzinsen kaum zu erwirtschaften.

Auch Negativzinsen sind den Angaben zufolge derzeit nicht vermeidbar, fallen jedoch angesichts des gesamten Fondsvolumens relativ gering aus. So stünden für 2015 Negativzinsen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro Einnahmen des Gesundheitsfonds von 206 Milliarden Euro gegenüber.

Die zuständigen Behörden hätten auf das Niedrigzinsumfeld bereits reagiert und seit März 2016 Mittel aus der Liquiditätsreserve des Fonds "in kleinen Teilen" in zinsgünstigere mehrmonatige Geldanlagen investiert. So könne die Zinsproblematik abgemildert werden, ohne die Liquidität der Krankenkassen zu gefährden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 675 - 16. November 2016 - 13.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2016

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