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BUNDESTAG/6040: Heute im Bundestag Nr. 554 - 28.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. September 2016, Redaktionsschluss: 14.16 Uhr

1. Keine steuerliche Forschungsförderung
2. Für einheitliche EU-Exportpolitik
3. Sicherheitsabkommen mit Serbien
4. Sicherheitsabkommen mit Albanien
5. Sicherheitsabkommen mit Georgien
6. Koalition will wemiger Antibiotika
7. 2015 insgesamt 3.459 Straßenverkehrstote


1. Keine steuerliche Forschungsförderung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Eine steuerliche Förderung der Forschungsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7872) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke ab. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.

Ziel des Vorstoßes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, kleinen und mittleren Unternehmen einen "Forschungsbonus" in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu gewähren. Dieser Forschungsbonus solle in Form einer Steuerermäßigung gewährt werden. Der Forschungsbonus soll allen Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gewährt werden können und zusätzlich zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Die Steuermindereinnahmen durch den neuen Bonus werden von der Fraktion mit 770 Millionen Euro angegeben. Nach Ansicht der Fraktion werden über 60 Prozent der kontinuierlich forschenden KMU durch die bisherige öffentliche Innovationsförderung nicht erreicht. Außerdem wirke der bürokratische Aufwand abschreckend.

Eine steuerliche Forschungsförderung könne möglicherweise zusätzlichen Nutzen bringen, erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Dennoch lehnte er den Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Hinweis auf die durchgeführte öffentliche Anhörung ab, in der es Kritik an der Größenbeschränkung für die Unternehmen und der vorgesehenen Einführung einer Zertifizierungsstelle gegeben habe. Zudem sei die bisherige Projektförderung gut aufgestellt. Die SPD-Fraktion schloss sich den Argumenten der Union an, fand jedoch auch positive Aspekte in dem Entwurf. Die Projektförderung erreiche viele Unternehmen nicht, weil diese zu klein seien. Den Gesetzentwurf lehne die SPD-Fraktion ab, gehe aber davon aus, dass das Thema auf der Tagesordnung bleibe.

Die Fraktion Die Linke bezweifelte, dass innovative und kleine Unternehmen mit der Steuerförderung erreicht würden. Sie sah zudem die Gefahr von "Mitnahmeeffekten". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die Anhörung, in der sich nur ein Sachverständiger gegen die steuerliche Förderung ausgesprochen habe. Die Förderintensität der kleinen und mittleren Unternehmen lasse nach. Die Projektförderung erreiche nur einen ganz kleinen Kreis von Unternehmen.

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2. Für einheitliche EU-Exportpolitik

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Eine "einheitliche europäische Exportpolitik" für Rüstungsgüter hat der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie angemahnt. "Es geht nur noch europäisch", erklärte Vizepräsident Frank Haun in einem Gespräch mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Peter Ramsauer (CSU).

Ob es sich um schärfere oder weichere Vorgaben handle, sei "der Industrie egal". Aber das internationale Geschäft "funktioniert nur, wenn wir die gleichen Regeln haben".

Haun verwies als Beispiel auf ein Zwei-Milliarden-Rüstungsprojekt. Um weniger als die Hälfte gehe es dabei um reine Kriegswaffen. Neun europäische Staaten seien daran beteiligt, bundesdeutsche Unternehmen zur Hälfte. Dennoch würden sich die Entscheidungen der Bundesregierung zu den entsprechenden Anträgen auf die Gesamtsumme beziehen.

Auf solche Konstellationen würden sich andere europäische Nationen immer weniger einlassen, meinte Haun. Frankreich habe bereits einen großen deutschen Konzern von einzelnen Ausschreibungen ausgeschlossen, weil nicht sicher sei, dass der spätere Export wegen fehlender Genehmigungen für Komponenten aus Deutschland unmöglich sei.

Der Verbandsvertreter beklagte überdies einen Antragsstau für Ausfuhrgenehmigungen im Ministerium für Wirtschaft und Energie. Wartezeiten von über einem Jahr seien keine Ausnahme. Das gefährde die Existenz gerade von kleineren und mittleren Unternehmen, die aber andererseits von "besonderer Innovationskraft" seien und dazu beitrügen, dass Deutschland "internationale Spitzentechnologie" anbieten könne.

Durch die großen zeitlichen Verzögerungen bei Ausfuhrgenehmigungen gerate zudem der Ruf der deutschen Rüstungsindustrie als "zuverlässiger Partner in Gefahr", sagte Haun. So sei selbst die Rückführung von Gerät, das lediglich zur Reparatur nach Deutschland gebracht worden sei, betroffen. Den ausländischen Auftraggebern werde damit "Eigentum entzogen".

Dass die deutsche Rüstungsindustrie privat aufgestellt ist, sei einerseits "Triebfeder im internationalen Wettbewerb". Selbst in vielen europäischen Staaten werde Wehrtechnik unter staatlicher Hoheit betrieben. Andererseits gehörten die deutschen Unternehmen zu den Verlierern, wenn der Staat beim Export zu sehr "in die Prozesse eingreift". Dies geschehe in dieser Legislaturperiode "extrem stark". Dadurch werde "einer Schlüsselindustrie die Basis entzogen".

Haun sprach insgesamt von einem Rückgang der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen - von einmal 16.000 bis 17.000 pro Jahr auf zuletzt jährlich 12.000. Die Nachfrage, ob nicht 2015 sogar ein Rekordjahr beim Export zu verzeichnen gewesen sei, konterte er mit dem Hinweis, es komme nicht darauf an, um wie viele Anträge es gehe, sondern um wie viele Euros.

Mit dem Verweis auf "Gewehre, die ihr Ziel nicht treffen" ging es um das Ansehen der deutschen Rüstungsindustrie. Hauns erste Reaktion: "Einer der größten Imageschäden ist der Berliner Flughafen." Er gestand dann aber ein, dass zu Mängeln komme könne, weil etwa Fahrzeuge in ganz kleiner Stückzahl produziert würden. In der Automobilindustrie würden erst einmal 1000 Wagen hergestellt und erprobt, bevor es in die Serienfertigung gehe.

Mit vermehrt einheitlichem europäischem Gerät könne nicht nur das Stückzahl-Problem angegangen werden. Auch die Kosten für Herstellung und Wartung ließen sich deutlich vermindern: "Mehr Europa spart Steuergelder."

Nach Hauns Angaben gibt es in der deutschen Rüstungsindustrie unmittelbar 136.000 Arbeitsplätze, indirekt kämen 173.000 hinzu.

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3. Sicherheitsabkommen mit Serbien

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 22. März 2016 mit der serbischen Regierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/9754) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Abkommen vor. Dessen Ziel ist es laut Vorlage, die Wirksamkeit der deutsch-serbischen Zusammenarbeit bei der Verhütung, der Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der organisierten und schweren Kriminalität zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.

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4. Sicherheitsabkommen mit Albanien

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 31. Mai 2013 mit dem albanischen Ministerrat über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/9755) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Abkommen vor. Dessen Ziel ist es laut Vorlage, die Wirksamkeit der deutsch-albanischen Zusammenarbeit bei der Verhütung, der Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der organisierten und schweren Kriminalität sowie des Terrorismus zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.

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5. Sicherheitsabkommen mit Georgien

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 9. Juli 2014 mit der georgischen Regierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/9756) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Abkommen vor. Dessen Ziel ist es laut Vorlage, die Wirksamkeit der deutsch-georgischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.

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6. Koalition will wemiger Antibiotika

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Maßnahmen gegen die fortschreitende Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika ergreifen. In einem gemeinsamen Antrag zur Antibiotikaminimierung in der Human- und Tiermedizin (18/9789) fordern die Fraktionen von der Bundesregierung unter anderem den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern sowie in den Beratungen zur EU-Tierarzneimittelnovelle ein Verbot für den Internethandel von Antibiotika zu erwirken. Darüber hinaus soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART 2020" weiter umgesetzt werden. In diesem Sinne sollen zudem die Überwachungssysteme zum Antibiotikaverbrauch sowie zur Antibiotikaabgabe und zu Antibiotika-Resistenzen in der Human- wie auch der Tiermedizin gestärkt und ausgebaut werden. Auch die Aufklärungsbemühungen sollen intensiviert werden, indem die Bevölkerung für das Thema weiter sensibilisiert werden müsse. In der Praxis der Humanmedizin soll die Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten nach dem Krankenhausstrukturgesetz geprüft werden. Im Fokus steht unter anderem die Stärkung der Weiterbildung im Bereich Krankenhaushygiene, Mikrobiologie und Infektiologie und die Beschäftigung entsprechenden Personals von den Krankenhäusern. In der Veterinärmedizin soll im Sinne des sogenannten One-Health-Ansatzes ein einheitlicher Rechtsrahmen für ein umfassendes Hygiene-, Gesundheits- und Haltungsmanagement in der Tierhaltung entwickelt werden. Des Weiteren wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für Menschen im Rahmen der Umwidmung für den Gebrauch bei Tieren nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden und grundsätzlich vorab Antibiogramme erstellt werden. Für die Zukunft soll die Einrichtung eines ständigen veterinär- und humanmedizinischen Fachgremiums geprüft werden, das regelmäßig die Resistenzlage der Antibiotika evaluiert, bewertet und eine Empfehlung zum Einsatz von Antibiotika abgeben soll. Ökonomische Fehlanreize bei Tierarzneimitteln sollen abgeschafft werden, indem bei Beibehaltung des Dispensierrechts für Veterinäre die Rabattgewährung seitens der Hersteller von antimikrobiell wirksamen Mitteln auf den Prüfstand gestellt wird. Auch die Preisgestaltung für antimikrobiell wirksame Mittel soll in diesem Zuge überarbeitet werden, um bestehende Fehlanreize zu beseitigen.

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7. 2015 insgesamt 3.459 Straßenverkehrstote

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/VT) Im Jahr 2015 wurden im Straßenverkehr insgesamt 3.459 Menschen getötet. Im Vergleich zum Jahr 2011 ist somit ein Rückgang um etwa 14 Prozent zu verzeichnen, im Vergleich zum Jahr 2001 um etwa 50 Prozent. Dies geht aus dem Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2014 und 2015 (18/9640), den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.

In dem Bericht heißt es weiterhin, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschäden annähernd gleichgeblieben ist im Vergleich zum Jahr 2011. So wurden 2015 67.706 Personen schwer verletzt und 325.726 Personen leicht. Die Zahl der im Straßenverkehr schwer verletzten Personen sei dabei in der langfristigen Betrachtung trotz kurzzeitiger Anstiege in den Jahren 2011 und 2015 insgesamt rückläufig.

69 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich laut Unfallverhütungsbericht innerhalb geschlossener Ortschaften, jedoch verunglücken hierbei nur 30 Prozent aller getöteten Personen. Dagegen seien 60 Prozent aller 2015 getöteten Personen auf Landstraßen verunglückt, obwohl sich hier nur ein Viertel aller Unfälle mit Personenschäden ereignet hätte.

Die häufigsten Ursachen für Alleinunfälle von Fahrzeugen seien "nicht angepasste Geschwindigkeit" (43 Prozent) und "andere Fehler bei der Fahrzeugführung" (49 Prozent), gefolgt von "Alkoholeinfluss" (12 Prozent), "falsche Straßenbenutzung" (6 Prozent) sowie sonstige Verkehrstüchtigkeit (6 Prozent). Unfälle mit zwei oder mehreren Beteiligten hießen die Hauptursachen in 23 Prozent der Fälle "Abbiegen, Wenden", in 22 Prozent der Fälle "Vorfahrt, Vorrang" und mit 20-prozentiger Wahrscheinlichkeit "Abstand".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 28. September 2016 - 14.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2016

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