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BUNDESTAG/6029: Heute im Bundestag Nr. 543 - 26.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 543
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. September 2016, Redaktionsschluss: 13.18 Uhr

1. Zukunft der synthetischen Biologie
2. Gerechte GKV-Beiträge für Selbstständige
3. Gerechte Beiträge für freiwillig Versicherte
4. Finanzprodukte nur mit Zulassung
5. Schicksale von NS-Opfern


1. Zukunft der synthetischen Biologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Die jüngsten Entwicklungen der Gentechnologie stehen im Mittelpunkt eines öffentlichen Fachgespräches, das der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) am Donnerstag, 29. September 2016, von 14:00 bis 16:30 Uhr veranstalten. Vorgestellt und diskutiert werden Möglichkeiten der Do-it-yourself-Biotechnologie am Beispiel der Antibiotikaforschung, Fragen der biologischen Sicherheit sowie der gesellschaftlichen Beteiligung an Wissenschaft und Forschung im Bereich der Gentechnologie. Das TAB hat 2015 den Arbeitsbericht "Synthetische Biologie - die nächste Stufe der Bio- und Gentechnologie" vorgelegt. Ein Anliegen war es, die synthetische Biologie im Kontext von Gentechnik und Genome Editing zu diskutieren. Das Fachgespräch greift mit der Do-It-Yourself-Biologie einen Aspekt auf, der seit einige Jahren ein besonderes öffentliches Interesse erfährt. Die Aktivität vieler Do-It-Yourself-Biologen orientiert sich an der zentralen Vision der synthetischen Biologie, biologische Systeme immer einfacher und umfassender um- oder neu zu gestalten.

Gäste für die Sitzung im Sitzungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: +49 30 227-32861 Fax: +49 30 227-36845 E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums bis zum 27. September anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Gerechte GKV-Beiträge für Selbstständige

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Für freiwillig Versicherte Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert die Fraktion Die Linke gerechte Krankenkassenbeiträge. Selbstständige könnten sich grundsätzlich privat versichern, aber auch freiwillig in der GKV. Insbesondere bei Vorerkrankungen bestehe aber oft keine Wahl, weil die Privatversicherung die Anträge ablehnen könne, heißt es in einem Antrag (18/9711) der Fraktion.

In der GKV würden bei Selbstständigen über sogenannte Mindestbeitragsbemessungen prozentual höhere Mindestbeiträge erhoben als bei Pflichtversicherten. Für viele Selbstständige mit geringem Einkommen stelle dies eine erhebliche Belastung dar.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag nun konkret, die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte Selbstständige in der GKV auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Oberhalb der Grenze sollten einkommensabhängige Beiträge gelten.

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3. Gerechte Beiträge für freiwillig Versicherte

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert gerechte Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es bestünden Gerechtigkeitslücken, weil bei einem geringen Einkommen in der freiwilligen Versicherung ein höheres als das tatsächliche Einkommen angesetzt werde. Dadurch seien effektiv höhere Beitragssätze zu zahlen, als bei einem durchschnittlich verdienenden freiwillig Versicherten, heißt es in einem Antrag (18/9712) der Fraktion.

In den Beitragsregelungen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung gebe es im Gegensatz zur Pflichtversicherung sogenannte Mindestbemessungen. Dabei werde ein beitragspflichtiges Einkommen als Grundlage angenommen, das höher sein könne als das tatsächliche Einkommen. Daraus ergebe sich ein Mindestbeitrag von derzeit 177,21 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Das sei für Geringverdiener eine erhebliche Belastung. Der größte Teil der Beitragsschulden entfalle auch auf die Gruppe der freiwillig Versicherten, einschließlich der Selbstständigen. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag nun konkret, die allgemeine Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken.

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4. Finanzprodukte nur mit Zulassung

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Durch Einführung eines "Finanz-TÜV" soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709). Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", verlangt die Fraktion. Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden.

Die Abgeordneten erinnern an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. "Doch umgesetzt wurde dies nicht", wird festgestellt. Immer noch sei in Deutschland gängige Praxis, "dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument erlaubt ist und auf dem Markt gehandelt werden darf, das nicht ausdrücklich verboten wurde und die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfüllt". Jede Regulierung drohe durch kreative Gestaltungen der Finanzbranche unterlaufen zu werden.

Die Linksfraktion hält daher eine Verfahrensumkehr für erforderlich: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen." Die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, soll bei den Antragstellern liegen. Da konservative Kapitalanlagen inzwischen kaum noch Renditen abwerfen würden, bestehe die Gefahr, dass die Anleger auf den Grauen Kapitalmarkt ausweichen würden. Dessen Regulierung sei bisher nicht gelungen. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag.

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5. Schicksale von NS-Opfern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Schicksale von während der Nazi-Herrschaft verschleppten Kindern, die als "rassebiologisch wertvoll" galten und "zwangsgermanisiert" wurden, werden von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) im Rahmen von verschiedenen Projekten aufgearbeitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9503) weiter mitteilt, wurde von der Stiftung beispielsweise die Wanderausstellung "geraubte Kinder - vergessene Kinder" gefördert. Gefördert worden seien auch eine Zeitzeugenbegegnung mit neun ehemaligen "zwangsgermanisierten" Kindern aus Polen, Tschechien und Slowenien sowie ein Filmprojekt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 543 - 26. September 2016 - 13.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2016

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