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BUNDESTAG/6021: Heute im Bundestag Nr. 535 - 21.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 535
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. September 2016, Redaktionsschluss: 17.21 Uhr

1. Keine Änderungen im Kulturetat 2017
2. Förderung der Elektromobilität verbessert
3. Stiftung betreut Bismarck-Museum
4. 301,39 Millionen Euro für den Sport
5. Kriterien für nachhaltigen Tourismus
6. Polizeieinsatz in Friedensmissionen


1. Keine Änderungen im Kulturetat 2017

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Ohne Änderungen hat am Mittwochnachmittag der Haushaltsentwurf 2017 des Bundeskanzleramtes den Haushaltsausschuss passiert.

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen legten dabei vor allem Änderungsanträge zum Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor. So forderten die Grünen in insgesamt 11 Änderungsanträgen unter anderem eine Stärkung der Filmförderung mit einem "Büro für Grünes Kino", dem 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollte. Außerdem sollte für die Digitalisierung des Filmerbes statt einer Million Euro im kommenden Jahr fünf Millionen Euro bereitgestellt werden. Alle Änderungsanträge der Grünen wurden von der Koalition mit ihrer Mehrheit abgelehnt.

Erfolglos blieben auch acht Änderungsanträge der Linksfraktion, die unter anderem eine Aufstockung des Denkmalschutzprogrammes um 29 Millionen Euro forderte. Außerdem beantragte die Fraktion kostenlosen Eintritt für die Dauerausstellungen der staatlichen Museen zu Berlin. Damit sollten unter anderem Familien mit Kindern und Sozialbenachteiligten die Möglichkeit des kostenlosen Zugangs zur Kultur erhalten.

Die Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, erklärte, dass ein "Freier Eintritt" für das Humboldtforum in Berlin geprüft werde.

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2. Förderung der Elektromobilität verbessert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) zu. Die Fraktion Die Linke lehnte den Gesetzentwurf ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Durch den Änderungsantrag der Koalition werden jetzt auch Arbeitnehmer in die Steuerbefreiung einbezogen, die den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermitteln. Außerdem wurde der Begriff "Betrieb des Arbeitgeber" präzisiert, und es wurden Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers einbezogen. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen erklärte der Vertreter der Bundesregierung, dass sogenannte E-Bikes (bis 25 km/h schnell) nicht in die Steuerbefreiung einbezogen seien. Ein Förderbedarf sei hier nicht erkennbar.

Die CDU/CSU-Fraktion lobte den Gesetzentwurf, der das Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität ergänze. Hingewiesen wurde auf die Befristung des Entwurfs bis zum 31. Dezember 2020. Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Gesetz. Die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung seien aufgenommen worden. Die Fraktion Die Linke sprach sich dagegen aus, Fahrzeuge mit Hybridantrieb zu fördern. Das sei veraltete Technik. Die Verlängerung der Steuerbefreiung sei außerdem kein Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Koalition vor, kein schlüssiges Konzept zu haben. Die Zulassungszahlen für Elektroautos lägen weit unter den Erwartungen. Dabei wisse jeder, dass Verbrennungsmotoren keine Zukunft hätten. Es werde ein ganz anderes Konzept gebraucht.

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3. Stiftung betreut Bismarck-Museum

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Sachsen-Anhalt) soll zukünftig durch die Otto-von-Bismarck Stiftung wahrgenommen werden. Der Kulturausschuss erteilte dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8497) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch grünes Licht. Lediglich die Linksfraktion stimmte gegen die Gesetzesvorlage.

Die Linke verwies darauf, dass die PDS 1996 bereits gegen die Einrichtung Stiftung votiert habe, weil Bismarck im unterschied zu den anderen vier Namensgebern der insgesamt fünf Politikergedenkstiftungen kein Demokrat gewesen sei. Zudem monierte die Fraktion, dass das Bismarck-Museum Schönhausen unterfinanziert sei.

Die Union widersprach dieser Sichtweise. Bismarck sei ein "herausragender Staatsmann" gewesen, mit seinen positiven und negativen Seiten. Die Finanzierungsfrage für das Museum Schönhausen sei durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung, dem Land Sachsen-Anhalt und der Gemeinde Schönhausen bis 2020 festgelegt worden. Die SPD begrüßte ausdrücklich, dass mit dem Museum in Schönhausen die Stiftung jetzt auch einen Standort in den neuen Bundesländern habe.

Die Grünen mahnten an, dass es einen prinzipiellen Perspektivenwechsel bei der Gründung von Politikergedenkstiftungen geben müsse. Zukünftig sollten nicht nur ehemalige Staatsoberhäupter und Kanzler berücksichtigt werden.

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4. 301,39 Millionen Euro für den Sport

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat den Etatansatz der Bundesregierung für das Jahr 2017 (18/9200) im Bereich der unmittelbaren und mittelbaren Förderung des Sports bestätigt. Über alle Ressorts verteilt sollen danach im kommenden Jahr 301,39 Millionen Euro (2016: 329,27 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten während der Sitzung am Mittwochnachmittag in der gutachtlichen Stellungnahme an den Haushaltsausschuss für die vorgelegten Etatansätze. Ablehnung gab es hingegen durch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Mit 190,94 Millionen Euro (206,39 Millionen Euro) kommt der Hauptanteil der Sportfördermittel aus dem Haushalt des für die Spitzensportförderung zuständigen Bundesministeriums des Innern (BMI). Ebenfalls zweistellige Millionenbeträge sind im Etat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) mit 80,45 Millionen Euro (67,2 Millionen Euro) sowie im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit 17,52 Millionen Euro (17,74 Millionen Euro) vorgesehen.

Während der Sitzung kritisierten die Vertreter der Oppositionsfraktionen das Vorgehen von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen bei der Aufstellung des Haushalts gleichermaßen. Jahr für Jahr würden die Ansätze im Regierungsentwurf gering gehalten, so dass die Koalitionsfraktionen sich nach den Haushaltsberatungen dafür feiern lassen könnten, mehr Geld herausgeholt zu haben, sagte der Vertreter der Linksfraktion.

Linken- und Grünen-Fraktion bemängelten zugleich, dass der Sportausschuss über einen Haushalt für das kommende Jahr urteilen soll, obwohl die Pläne für die schon ab 2017 geplante Reform der Spitzensportförderung noch gar nicht vorlägen. Es stelle sich die Frage, wie werthaltig solche Beschlüsse seien, die in Kürze möglicherweise über den Haufen geworfen werden müssten.

Der für Sport zuständige Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Ole Schröder (CDU), räumte ein, dass für die Reformpläne noch keine Vorsorge im Haushalt getroffen worden sei. Es wäre "nicht seriös" gewesen, dies zu tun, sagte Schröder. Man müsse schauen, was in der Bereinigungssitzung zum Abschluss der Haushaltsberatungen noch durchzusetzen sei.

Weitgehend einig waren sich die Parlamentarier was die Forderung nach einem Mittelaufwuchs im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderung angeht. Einem Änderungsantrag der Linksfraktion, wonach für die Behindertensportverbände statt wie vorgesehen 3,97 Millionen Euro entsprechend den Bedarfsplanungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) 5,25 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen, vermochten Unions- und SPD-Fraktion dennoch nicht zuzustimmen. Statt im Sportausschuss eine "plakative Forderung" aufzustellen, wolle man die Aufstockung in Zusammenarbeit mit den Haushältern erreichen, hieß es von Seiten der Oppositionsfraktionen.

Neben dem Änderungsantrag der Linksfraktion lehnte die Ausschussmehrheit von CDU/CSU- und SPD-Fraktion auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Dabei ging es um eine besser finanzielle Ausstattung der Beratungsstelle des Doping-Opfer-Hilfevereins, eine stärkere Förderung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung des deutschen Beitrags an die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) sowie einen eigenen Finanzierungstitel für die Bekämpfung von Rechtsextremismus im Sport.

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5. Kriterien für nachhaltigen Tourismus

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Ökotourismus erfreut sich in Deutschland einer stetig wachsenden Nachfrage, der das Angebot bisher noch nicht entspricht. Umfragen zufolge äußern 61 Prozent der Urlauber den Wunsch, ihre Ferienreisen "nachhaltig" zu verbringen, während derzeit nur zwei bis fünf Prozent der touristischen Angebote als umweltfreundlich zertifiziert seien, sagte Prof. Dr. Hartmut Rein, Geschäftsführer der in Berlin ansässigen BTE Tourismus und Regionalberatung, am Mittwoch vor dem Tourismusausschuss. Rein stellte den ersten "Praxisleitfaden" zum Thema "Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus" vor, den seine Beratungsfirma im Auftrag des Deutschen Tourismusverbandes und mit Fördermitteln des Bundesumweltministeriums entwickelt hat.

Die Autoren des Leitfaden legen die drei klassischen Dimensionen des Nachhaltigkeitsbegriffs zugrunde, die ökologische, soziale und ökonomische, und ergänzen sie um eine vierte, die sich auf die Nachhaltigkeit des Tourismusmanagements bezieht. Davon ausgehend, definieren sie acht Handlungsfelder - etwa "Schutz von Natur und Landschaft", "Kultur und Identität", "Lokaler Wohlstand", "Gemeinwohl und Lebensqualität" - und entwickeln 40 Kriterien sowie 67 Prüfindikatoren. Damit verfügen Tourismusregionen, Fremdenverkehrsorte und touristische Dienstleister jetzt erstmals über ein Instrument, um ihr Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls auf Erfordernisse der Nachhaltigkeit stärker auszurichten.

Dem Deutschen Tourismusverband sei das Thema seit Jahrzehnten ein Anliegen, betonte dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dirk Dunkelberg. Bereits 1986 habe seine Organisation ein erstes Positionspapier über "Naturschutz und Fremdenverkehr" vorgelegt, Ende der 1980er Jahre dann einen Fachausschuss "Tourismus und Umwelt" eingerichtet. Vor 20 Jahren habe der Verband einen ersten Bundeswettbewerb für umweltfreundliche Fremdenverkehrsorte ausgeschrieben. Eine "Umwelterklärung" sowie weitere Positionspapiere zum Thema Tourismus und nachhaltige Entwicklung seien gefolgt. Vor drei Jahren habe ein erster Bundeswettbewerb für nachhaltige Tourismusregionen stattgefunden. Unter 35 Wettbewerbern setzte sich Uckermark durch.

Die Idee des Praxisleitfadens sei aus diesem Wettbewerb hervorgegangen, berichtete Dunkelberg. Das Anliegen sei gewesen, die Kriterien, die der Prämierung zugrundelagen, zu systematisieren und mit internationalen Standards abzugleichen. Entwickelt worden sei der neue Kriterienkatalog in einem mehrstufigen Konsultationsprozess, zunächst mit Vertretern der fünf bestplatzierten Regionen im Wettbewerb, dann mit den einschlägigen Zertifizierungs-Gesellschaften, schließlich mit 40 unabhängigen Experten. Das ganze Verfahren habe anderthalb Jahre gedauert und sei vom Ministerium mit 120.000 Euro gefördert worden.

Der Leitfaden ist im Internet unter anderem auf der Webseite des Tourismusverbandes verfügbar sowie als Broschüre in einer Auflage von 5.000 Exemplaren, die allerdings bereits fast restlos verteilt seien. Die Nachfrage sei gewaltig, berichtete Dunkelberg, Manche Abnehmer hätten 20 bis 60 Exemplare auf einmal bestellt. Wegen der starken internationalen Resonanz liege mittlerweile auch eine englischsprachige Version vor. "Eine der höchsten Weihen", sagte Dunkelberg, sei gewesen, dass die Schweiz hochoffiziell um die Genehmigung ersucht habe, den deutschen Kriterienkatalog für ihre eigene Tourismuswirtschaft nutzen zu dürfen: "Sonst lernen wir immer von der Schweiz. Jetzt ist es einmal andersherum."

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6. Polizeieinsatz in Friedensmissionen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die oppositionelle Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen das "deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen". Friedenseinsätze seien eines der besten zur Verfügung stehenden Instrumente, um Gewalt in Konfliktsituationen einzudämmen, argumentieren die drei Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag (18/9662), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Einsätze der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa müssten daher weiter gestärkt werden. Bilaterale Polizeieinsätze könnten ebenfalls ein wichtiges Instrument deutscher Außenpolitik sein, falls internationale oder multilaterale Organisationen nicht tätig werden. Obwohl sich Deutschland bereits substanziell an Missionen der Vereinten Nationen beteilige, "sollte sein personelles Engagement gerade für diese Einsätze noch zunehmen".

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Bund-Länder Vereinbarung zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Polizisten in Friedensmissionen zu schließen, "die der außenpolitischen Verantwortung des Bundes angemessen Rechnung trägt". Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der drei Fraktionen "für eine Verbesserung der bereits guten Qualität" der Ausbildung der eingesetzten Polizisten sorgen, sich für mehr deutsche Polizisten in Führungspositionen bei internationalen Missionen einsetzen und entsprechend dem Bedarf mehr spezialisierte Polizisten ausbilden und ins Ausland entsenden.

Ferner fordern sie von der Bundesregierung, eine Anpassung des für den Einsatz von Polizisten im Ausland geltenden Dienstrechts des Bundes und der Länder anzustreben, etwa durch eine Angleichung der Versorgung von Polizisten im Schadensfall und Absicherung der Hinterbliebenen "mindestens an das derzeit geltende höchste Niveau". Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem mehr Polizistinnen "ermutigen, in Friedenseinsätze zu gehen, da Frauen in den Einsatzgebieten oftmals besonders von mangelnder Rechtsstaatlichkeit betroffen sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 535 - 21. September 2016 - 17.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016

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