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BUNDESTAG/6009: Heute im Bundestag Nr. 523 - 19.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 523
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. September 2016, Redaktionsschluss: 07.37 Uhr

1. Sicherheitsrisiken bei Pokémon Go
2. Medizinische Abschiebungshindernisse
3. Kooperation mit Bayer-Konzern verteidigt
4. Offen abrufbare Hacking-Werkzeuge
5. Interview-Äußerung Erdogans thematisiert


1. Sicherheitsrisiken bei Pokémon Go

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Sicherheitsrisiken in Verbindung mit dem Spiel "Pokémon Go" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9607) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9464). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wird ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Spieler in der sinkenden Aufmerksamkeit für die Umgebung aufgrund des vertieften Spielens, insbesondere im Straßenverkehr, in der Nähe von Verkehrseinrichtungen und Gefahrenbereichen sowie dem unbefugten Betreten von Militärischen Bereichen beziehungsweise Militärischen Sicherheitsbereichen gesehen. "Darüber hinaus könnte durch mangelnde Aufmerksamkeit für die Umgebung ein gesteigertes Risiko bestehen, Opfer von Kriminalität zu werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Weitere Risiken könnten ihren Ausführungen zufolge "unter anderem durch die dauerhafte Aktivierung des Standortdienstes, etwa bei Zugriffen Dritter auf die Daten des jeweiligen Smartphones, entstehen".

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2. Medizinische Abschiebungshindernisse

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Medizinische Abschiebungshindernisse sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9380). Darin vertritt die Bundesregierung die Auffassung, "dass bei tatsächlichem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot aus medizinischen Gründen eine Abschiebung nicht stattfinden darf, und dass eine Abschiebung nicht aus vorgeblichen medizinischen Gründen unterlassen werden soll, wenn solche Gründe in Wirklichkeit nicht vorliegen".

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3. Kooperation mit Bayer-Konzern verteidigt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft in Indien negative Auswirkungen für Produzenten entstehen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9467) hervorgeht, sieht sie auch nicht die Gefahr, dass Produzenten in Abhängigkeit von spezifischen Produkten oder Herstellern gebracht werden könnten.

Die Grünen hatten sich in der Anfrage vor allem auf die Sonderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ), "Eine Welt ohne Hunger", bezogen und mit Blick darauf die Kooperation des Agrarkonzerns Bayer CropScience, der "Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit" (GIZ) und des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) kritisiert.

Ziel des "Grünen Innovationszentrums" in Indien ist laut Bundesregierung, das Einkommen von 1.600 indischen Apfelproduzenten um 20 Prozent zu steigern. Mit der Entwicklungspartnerschaft sollten Qualitäts- und Produktivitätsverluste sowie Hindernisse in der Vermarktung in der Apfelschöpfungskette verringert werden, schreibt sie. Die Einkommen von Kleinbauern sollten nachhaltig erhöht werden, weshalb die Bundesregierung auch "die Einbindung von unternehmerischen Innovationen in die indische Apfelwertschöpfungskette" unterstütze. Sie versichert zugleich, dass in den Schulungen, die Teil des Projektes seien, kein Product Placement durch den Bayer-Konzern stattfinde.

Für die Kooperation sei eine Laufzeit von März 2016 bis Dezember 2017 vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. Der Gesamtwert der Entwicklungspartnerschaft mit Bayer betrage 404.000 Euro. Bayer finanziere davon 61 Prozent.

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4. Offen abrufbare Hacking-Werkzeuge

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Im Internet offen abrufbare NSA-Hackingwerkzeuge" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9616). Wie die Fraktion darin ausführt, wurden im Verlauf des 13./14. August 2016 "überraschend auf der Software-Tauschplattform GitHub 300 Megabyte anspruchsvoller Programme angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, von Routern, Betriebssysteme etc. möglich sein soll". Bei den Programmen solle es sich um Entwicklungen der "der NSA-Elitehackergruppe TAO zugeordneten Equation Group" handeln, deren Echtheit und Funktionsfähigkeit inzwischen von Experten allgemein bestätigt werde. Zu der Veröffentlichung der zwischenzeitlich am ursprünglichen Ort nicht mehr verfügbaren, aber vielfach an anderer Stelle gespiegelten Dokumenten und Programmen habe sich eine Gruppe mit Namen Shadow Brokers bekannt.

"Während zunächst spekuliert wurde, ob die NSA selbst gehackt worden sein könnte, schätzen einige Experten die angebotenen Programme mittlerweile als das Leak eines Insiders ein, so dass die Möglichkeit diskutiert wird, ob nach Edward Snowden eine weitere Person aus dem weiten Beschäftigtenkreis der NSA gezielt Informationen an die Öffentlichkeit gegeben haben könnte", heißt es in der Vorlage weiter. Nach Angaben unabhängiger Experten stellten die "offenbar unter NSA-internen Codenamen veröffentlichten Hacking-Werkzeuge wie Epicbanana, Buzzdirection und Egregiousblunder eine reale und ernstzunehmende Bedrohung für die Sicherheit von Regierungs- und Unternehmensnetzwerken weltweit dar".

Wissen will die Fraktion, wann die Bundesregierung erstmalig von der Veröffentlichung der Hacking-Werkzeuge Kenntnis erhalten hat. Auch erkundigt sie sich danach, wie die Bundesregierung die angebotenen Hacking-Werkzeuge bewertet. Ferner fragt sie unter anderem, in welchem Umfang bundesdeutsche Behörden und Unternehmen von den offengelegten Schwachstellen betroffen waren beziehungsweise sind und ob zwischenzeitlich die erforderlichen Gegenmaßnahmen getroffen wurden.

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5. Interview-Äußerung Erdogans thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, inwieweit nach Kenntnis der Bundesregierung "die Aussage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus einem am 25. Juli 2016 vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlten Interview" zutrifft, dass "türkische Behörden der Bundesregierung oder deutschen Behörden rund 4.000 Akten zu von der türkischen Justiz als Terroristen eingestuften Personen übergeben haben". In einer Kleinen Anfrage (18/9613) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, inwieweit es sich bei den genannten Akten um Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen der türkischen Justiz handelt. Auch fragt sie, inwieweit es nach Kenntnis der Bundesregierung zutrifft, "dass die Personen, die in den von Erdogan erwähnten Akten genannt werden, heute in Deutschland, Frankreich, Holland und Belgien leben". Ebenso möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem erfahren, inwieweit es sich bei den in den Akten genannten Personen um in der Bundesrepublik oder anderen EU-Staaten als politische Flüchtlinge anerkannte Personen beziehungsweise um Personen handelt, die dort Asyl oder Schutz aufgrund einer Verfolgung in der Türkei erhalten haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 523 - 19. September 2016 - 07.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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