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BUNDESTAG/5991: Heute im Bundestag Nr. 505 - 08.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 505
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 08. September 2016, Redaktionsschluss: 14.20 Uhr

1. Ausführungsgesetze zum Verkehrswegeplan
2. Regierung legt Bundesteilhabegesetz vor
3. Konsequenzen des Abgasskandals


1. Ausführungsgesetze zum Verkehrswegeplan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat die Entwürfe für drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) vorgelegt. Die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen (18/9523), die Bundesschienenwege (18/9524) und die Bundeswasserstraßen (18/9527) sollen die aus dem Jahr 2004 stammenden derzeitigen Bedarfspläne ersetzen (Straßen und Schiene) beziehungsweise die Bedarfe erstmals gesetzlich regeln (Wasserstraßen).

Insgesamt will der Bund laut BVWP bis 2030 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Dabei setzt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Priorität "Erhalt vor Aus- und Neubau". 141,6 Milliarden Euro stehen für den Erhalt, den Ersatz oder die Sanierung bestehender Verkehrswege oder deren Teile zur Verfügung. Schwerpunkt der Investitionen ist nach Regierungsangaben die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen. Im Fokus stehe also "das dem weiträumigen Verkehr dienende Netz". Bis 2030 sind dafür Investitionen von 98,3 Milliarden Euro eingeplant.

Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Im Besonderen gehe es dabei um Hauptachsen und Knoten der Verkehrsnetze. Der Großteil der Investitionsmittel werde auf großräumig bedeutsame Projekte konzentriert.

Bei der Bedarfsplanung geht die Bundesregierung den Vorlagen zufolge von starken Zuwächsen - ausgehend vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 - bei der Transportleistung vor allem im Güterverkehr (plus 38 Prozent), aber auch im Personenverkehr (plus 13 Prozent) aus. Im Güterverkehr werde der Prognose nach die Bahn mit 43 Prozent den stärksten Zuwachs bei der Verkehrsleistung haben, gefolgt vom Lkw mit 39 Prozent und dem Binnenschiff mit 23 Prozent. Die Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr wird nach Regierungsangaben - trotz abnehmender Einwohnerzahl - weiterhin wachsen (plus 13 Prozent). Dabei werde der Pkw-Verkehr um 10 Prozent zunehmen, wird erwartet.

In den Entwürfen für die Ausführungsgesetze listet die Bundesregierung die geplanten Bauvorhaben auf. Zugleich wird die Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben beschrieben. Weiter verweist die Regierung darauf, dass die Bedarfspläne nach Ablauf von jeweils fünf Jahren daraufhin überprüft werden, ob sie der Verkehrsentwicklung angepasst werden müssen.

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2. Regierung legt Bundesteilhabegesetz vor

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf (18/9522) für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, heißt es im Entwurf.

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe wird aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Die Bundesregierung bezeichnet dies als "kompletten Systemwechsel", da diese Leistungen bisher von der Wohnform abhängig waren und ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-) Partner eingesetzt werden musste. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten, so die Regierung.

Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger "aus einer Hand" sollen zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

Mit einem Budget für Arbeit soll zudem die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Anstelle von Werkstattleistungen sollen künftig auch Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung im Betrieb durch dieses Budget ermöglicht werden. Eingeplant sind dafür 100 Millionen Euro. Erstmals klargestellt wird, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen eine Promotion ermöglicht.

Gestärkt werden sollen auch die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.

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3. Konsequenzen des Abgasskandals

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Konsequenzen für Typgenehmigungen aus den neuen Erkenntnissen zum Abgasskandal sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9425). Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Fahrzeugmodelle seit dem 22. September 2015 beim Kraftfahrt-Bundesamt Typgenehmigungen beantragt haben und welche erteilt wurden. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, bei welchen Modellen, für die Typgenehmigungen beantragt wurden, es Beanstandungen wegen zu hoher Emissionen gegeben hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 505 - 8. September 2016 - 14.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2016

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