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BUNDESTAG/5956: Heute im Bundestag Nr. 470 - 16.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 470
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. August 2016, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Deutsche Kraftwerke nicht betroffen
2. Überprüfung ungeklärter Straftaten
3. Freizeitfischen in Schutzgebieten


1. Deutsche Kraftwerke nicht betroffen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Deutsche Atomkraftwerke sind nach Kenntnissen des Bundesumweltministeriums nicht von Unregelmäßigkeiten bei der Fertigungsdokumentation in der französischen Schmiede Le Creusot Forge der Firma AREVA betroffen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8935) hervor. Anders sieht es bei Behältern im Zwischenlager Gorleben aus. Dort könnten die Bodenplatten oder Behälterkörper von neun Behältern betroffen sein, ebenso ein noch in Fertigung befindlicher Behälter. Laut Antwort sind aber nach einer "erste Einschätzung" durch den TÜV Rheinland keine sicherheitsrelevanten Kennwerte der Behälter betroffen.

Hintergrund der Anfrage waren interne Untersuchung bei AREVA, die laut Antwort ergaben, dass die Fertigungsdokumentation bei rund 400 Bauteilen Unregelmäßigkeiten aufwies. Rund die Hälfte der Bauteile sei in französischen Kernkraftwerken verbaut worden, schreibt die Bundesregierung.

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2. Überprüfung ungeklärter Straftaten

Inneres/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) Der Stand der Überprüfung ungeklärter Straftaten auf Bezüge zu Rechtsterrorismus ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9331) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6465) zur "Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes". Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben bislang Sicherheitsbehörden die Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 für ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Rahmen der Arbeitsgruppe Fallanalyse abgeschlossen und evaluiert. Hinzu gekommen sei die von Journalisten der Zeitungen "Der Tagesspiegel" und "Die Zeit" für den Zeitraum seit 1990 recherchierte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt.

Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten sei in der Zuständigkeit der Länder erfolgt, schreibt die Bundesregierung weiter. Bundesweit sei in zirka 3.300 Fällen "anhand der Opferindikatoren überprüft worden, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte". Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse solle in den Gremien der Innenministerkonferenz über die mögliche Ausdehnung der Überprüfung auf weitere Deliktsbereiche entschieden werden. Die weitere Befassung in den Gremien dauere aktuell noch an.

Das Land Brandenburg meldete der Vorlage zufolge nach Abschluss der Überprüfungen durch das Moses Mendelssohn Zentrum neun Fälle nachträglich als politisch rechts motivierte Tötungsdelikte. Das Ergebnis der Prüfung dieser neun Fälle habe bislang noch ausgestanden. Sie seien Teil der Altfallprüfung der Arbeitsgruppe Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) gewesen. "Insofern ändert sich das Ergebnis der Evaluation wie folgt: ,In neun Fällen erfolgte eine Umbewertung als politisch motivierte Straftat -rechts-. Darüber hinaus wurden keine Fakten offenkundig, die eine untersuchte Tat mit dem NSU in Verbindung bringen könnten'", heißt es dazu in der Antwort weiter.

Das Land Berlin hat laut Bundesregierung ebenfalls Fälle aus dem Überprüfungsumfang der Arbeitsgruppe Fallanalyse im GETZ-R zur Untersuchung an eine Forschungseinrichtung vergeben. Das Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin führe das Projekt "Analyse und Bewertung von aufgeklärten Tötungsdelikten in Berlin hinsichtlich ihrer politischen Aspekte (1990-2014)" durch. Eine mögliche Umbewertung von weiteren Fällen durch das Land Berlin bleibe abzuwarten.

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3. Freizeitfischen in Schutzgebieten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob Freizeitfischerei in geplanten Schutzgebieten in Nord- und Ostsee künftig verboten wird. Dies geht aus einer Antwort (18/9199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8946) hervor. Davon betroffen wären laut Antwort vor allem Schutzgebiete in der Ostsee. In den Schutzgebieten der Nordsee spiele Freizeitfischerei "nahezu keine Rolle".

Anlass der Kleinen Anfrage waren aktuell in der Diskussion befindliche sechs Entwürfe für Schutzgebietsverordnungen. Damit sollen acht Gebiete auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union unter Schutz gestellt werden. In den Entwürfen ist demnach ein Verbot der Freizeitfischerei vorgesehen. Derzeit würden Stellungnahmen der Länder und Verbände zu den Entwürfen samt Verbot ausgewertet. "Die Meinungsbildung der Bundesregierung dazu ist noch nicht abschlossenen", heißt es in der Antwort.

Die Linken-Abgeordnete hatten zudem weitere Nutzungsbeschränkungen in den Gebieten ins Spiel gebracht. Laut Bundesregierung kann aber weder die Schifffahrt noch der Luftverkehr, etwa das Landen von Wasserflugzeugen, auf dem Verordnungsweg eingeschränkt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 470 - 16. August 2016 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2016

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