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BUNDESTAG/5865: Heute im Bundestag Nr. 379 - 21.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 379
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. Juni 2016, Redaktionsschluss: 15.27 Uhr

1. Für 64 Millionen Euro Kleinwaffenexporte
2. CETA und die Daseinsvorsorge
3. Fehlende Transparenz bei TTIP
4. Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen
5. EEG wird auf Wettbewerb umgestellt
6. Bundesrat befürwortet Gewebeimportgesetz


1. Für 64 Millionen Euro Kleinwaffenexporte

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr wurden Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, von Teilen für Kleinwaffen, für Munition für Kleinwaffen und für Teile für Kleinwaffenmunition im Wert von rund 64 Millionen Euro erteilt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (18/8717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8484) mit. Größte Empfängerländer waren nach Angaben der Regierung die Niederlande, Katar, die Schweiz, die Vereinigten Staaten und Frankreich.

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2. CETA und die Daseinsvorsorge

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die Auswirkungen des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA auf die kommunale Daseinsvorsorge interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8807). Dabei werden insbesondere Fragen zur Wasserwirtschaft gestellt.

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3. Fehlende Transparenz bei TTIP

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Transparenz der Unterlagen zum europäisch-amerikanischen Handelsabkommen TTIP geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8809). Die Abgeordneten wollen wissen, warum es im TTIP-Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keinen konsolidierten Text zum Marktzugangsangebot der EU gebe. Außerdem werden Fragen nach den TTIP-Leaks gestellt. In der Vorbemerkung beklagt die Fraktion fehlende Unterlagen und mangelnde Transparenz und stellt fest: "Wenn ein so derart umfassendes Abkommen wie TTIP das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss, gibt es allen Anlass zur Kritik und zu kritischen Nachfragen."

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4. Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8822). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Gebote und welches Gebotsmengenvolumen eingereicht wurden und wie es um die Akteursvielfalt steht.

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5. EEG wird auf Wettbewerb umgestellt

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8832). Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden.

Die Ausschreibungen sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland abgeregelt werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können. Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.

Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt. "Dies sichert somit einen steten und planbaren Ausbau", schreibt die Bundesregierung.

Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien eingehalten werden. Die Ausschreibungen würden verhindern, dass die Ausbauziele überschritten würden. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor solle von 32,5 Prozent im Jahr 2015 auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll dieser Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen. "Ausschreibungen sind ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Zahlungsansprüche nach dem EEG wettbewerblich zu ermitteln", stellt die Regierung fest. Im Ergebnis sei auch nicht mit einer Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zu den Regelungen des bisherigen EEG zu rechnen.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der "Bürgerenergiegesellschaft", um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Auch Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft sollen sich besser daran beteiligen können. Änderungen werden auch für "Mieterstrommodelle" und bei der EEG-Umlage verlangt. Grundsätzlich fordern die Länder, die Zahl der Abregelungen von regenerativen Energieerzeugungsanlagen konsequent zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen.

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6. Bundesrat befürwortet Gewebeimportgesetz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/8580) mit Regelungen zur Einfuhr menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen. Das geht aus einer Unterrichtung (18/8840) der Bundesregierung an den Bundestag hervor. Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei EU-Richtlinien (EU2015/565 und 2015/566) umgesetzt werden.

Für Gewebe und Gewebezubereitungen sollen künftig innerhalb der Europäischen Union einheitlich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten. Zudem soll sichergestellt sein, dass Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt zurückverfolgt werden können.

In einer Einfuhrrichtlinie geregelt sind Verfahren zur Prüfung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei menschlichen Geweben und Zellen, die in die EU eingeführt werden. Daneben geht es in einer Kodierungsrichtlinie um technische Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen.

Aus dem Gesetzentwurf ergeben sich Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Transplantationsgesetz (TPG), im Transfusionsgesetz (TFG), in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) sowie in der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV).

Bei Gewebe und Gewebezubereitungen handelt es sich zum Beispiel um Herzklappen, Gefäße, Augenhornhaut, Haut oder Knorpelgewebe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 379 - 21. Juni 2016 - 15.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2016

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