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BUNDESTAG/5744: Heute im Bundestag Nr. 258 - 04.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 258
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Mai 2016, Redaktionsschluss: 12.28 Uhr

1. Anhörung zur Investmentbesteuerung
2. Parteien bekommen mehr Geld
3. Keine Statistiken zur Steuergestaltung
4. Knapp 400.000 Asylverfahren anhängig
5. Prüfung von Holzimporten
6. Stoffliche Nutzung der Braunkohle


1. Anhörung zur Investmentbesteuerung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um die Besteuerung von Investmentfonds geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 9. Mai 2016 ab 12.00 Uhr. Die Anhörung findet im Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Plenarbereich Reichstagsgebäude (Sitzungssaal 3 S 001) statt.

Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045), mit dem die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds völlig neu geregelt und einfacher werden soll. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen unterbunden werden. Grund für die Änderungen ist auch die Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Danach ist es möglicherweise nicht mehr zulässig, dass inländische Investmentfonds von der Steuer freigestellt werden, ausländische aber mit einer abgeltend wirkenden Kapitalertragsteuer belastet werden. Die inländischen Fonds behalten die Steuern derzeit bei der Ausschüttung der Erträge von den Anlegern ein.

Ab 2018 soll die Besteuerung geändert werden. Danach müssen inländische Publikumsfonds Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien in Höhe von jeweils 15 Prozent (Körperschaftsteuer) abführen. Steuerfrei vereinnahmt werden können von den Fonds weiterhin Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften, ausländische Dividenden und ausländische Immobilienerträge. Um die Vorausbelastung der Fonds zu kompensieren, müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds bleiben 60 Prozent steuerfrei (Auslandsimmobilien: 80 Prozent). In allen anderen Fällen gilt, dass Ausschüttungen von Publikums-Investmentfonds in voller Höhe zu versteuern sind.

Weiterhin sollen mit dem Gesetzentwurf bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden. Mit diesen als Cum/Cum-Geschäften bezeichneten Wertpapierverschiebungen können Steuerausländer oder inländische Körperschaften durch Verkauf von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag die Besteuerung vermeiden. Ein Mindesthaltezeitraum soll diese Gestaltungsmöglichkeiten beenden.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Heribert M. Anzinger (Universität Ulm), Bundesverband der Deutschen Industrie, Kornelia Bur (Bundesrechnungshof), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Bela Jansen (WTS Group AG Steuerberatungsgesellschaft), Professor Sabine Kirchmayr-Schliesselberger (Institut für Finanzrecht Universität Wien), Joachim Moritz (Of Counsel, Allen & Overy LLP), Professor Falko Tappen (TSC Treuhand Steuerberatungsgesellschaft), Werner Thumbs (Die Familienunternehmen-ASU) und Verband der Auslandsbanken in Deutschland.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Parteien bekommen mehr Geld

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf knapp 160,52 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/8295) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 0,84 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung knapp 159,25 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2016 bei knapp 160,52 Millionen Euro.

Die auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge vorgesehene Anhebung um denselben Prozentsatz führt der Unterrichtung zufolge "für das Anspruchsjahr 2016 aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Abrundung nicht zu einer tatsächlichen Anhebung der Beträge, da sich jeweils nur ein rechnerischer Anstieg um weniger als 0,01 Euro ergibt".

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3. Keine Statistiken zur Steuergestaltung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann nicht angeben, wie hoch das durch Gestaltungs- und Missbrauchsmodelle entgangene Steueraufkommen ist. Dazu lägen keine statistischen Daten vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/8207) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7942), in der es auch um verschiedene Gerichtsurteile zum sogenannten Dividendenstripping geht.

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4. Knapp 400.000 Asylverfahren anhängig

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind zum 1. März dieses Jahres 393.155 Asylverfahren anhängig gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7915) hervor. Ziel des BAMF ist es danach, im laufenden Jahr "alle offenen Verfahren aus dem Jahr 2015 sowie alle Verfahren von Personen, die schon im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind, aber im Jahr 2015 noch keinen Antrag stellen konnten und dies nunmehr nachholen beziehungsweise nachgeholt haben, abzuschließen".

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5. Prüfung von Holzimporten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Jahr 2015 wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 154 Unternehmen geprüft, die Holz nach Deutschland importieren, und insgesamt 198 Prüfungen auf Grundlage der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) durchgeführt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7982) hervor, die die Bekämpfung des Handels von illegal geschlagenem Holz thematisiert. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass im vergangenen Jahr 193 Verstöße festgestellt worden seien, von denen sich 127 auf die Registrierungspflicht nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) bezogen hätten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz beruht auf der im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzten EU-Holzhandelsverordnung. Die festgestellten Verstöße betrafen fehlende Informationen und Mängel im Risikobewertungs- beziehungsweise Risikominderungsverfahren. In einigen Fällen seien Abweichungen bei der Deklaration der Holzarten festgestellt worden. Bei keinem der Verstöße sei ein Straftatbestand erfüllt worden. Nach Ansicht der Bundesregierung bestehe durch die noch uneinheitliche Umsetzung der EUTR innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Gefahr einer Verlagerung von Importströmen bestimmter Holzprodukte.

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6. Stoffliche Nutzung der Braunkohle

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8282) thematisiert in einer Kleinen Anfrage die stoffliche Nutzung der Braunkohle als Ausgangsprodukt für die chemische Industrie. Konkret wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Forschungsprojekt von RWE zum alternativen Einsatz der Braunkohle. Die Fragesteller interessieren sich zudem für die Erkenntnisse der Bundesregierung zur CO2-Bilanz der stofflichen Nutzung, Kosten und ökonomischen Potenzialen.

In der Vorbemerkung äußern sich die Grünen kritisch zu dem Thema. "Förderung von Forschung und Entwicklung der klimaschädlichen Braunkohle" leiste keinen Beitrag zu den CO2-Reduktionszielen und verhindere Forschung im Bereich "zukunftsfähiger Technologien", schreiben die Fragesteller.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 258 - 4. Mai 2016 - 12.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2016

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