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BUNDESTAG/5644: Heute im Bundestag Nr. 158 - 16.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 158
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. März 2016, Redaktionsschluss: 09.58 Uhr

1. Angemessenheit der Unterkunftskosten
2. Ende 2015 knapp 40.000 Asylberechtigte
3. Verluste der KBV mit isländischer Bank
4. Politisch motivierte Straftaten
5. Besatzdichte bei Bio-Legehennen
6. Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
7. Fragen zu minderjährigen Soldaten


1. Angemessenheit der Unterkunftskosten

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Neufassung der Angemessenheitsregelung für Wohnraum bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II). In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird eine Neufassung der Vorschrift des Paragraf 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gefordert. Die Norm enthalte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit für die zu gewährenden Unterkunftskosten. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff soll nach den Vorstellungen der Petenten durch konkrete Angaben ersetzt und wo nötig ein Einvernehmen mit den Ländern hergestellt werden. Der Gesetzgeber solle sich unter anderem bei Größe und Ausstattung der Wohnungen an den Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau orientieren.

Zur Begründung wird in der Petition darauf verwiesen, dass die Frage der Angemessenheit zu zahlreichen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten führe. Der unbestimmte Rechtsbegriff habe bisher die Träger der Sozialhilfe und die Sozialgerichte überfordert, urteilen die Petenten.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein, dass die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu den streitanfälligsten Aspekten der Leistungen nach dem SGB II gehöre. Das Bundessozialgericht hat laut Ministerium inzwischen "umfangreiche Vorgaben" getroffen.

In der Vorlage wird auch darauf hingewiesen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II ein Forschungsvorhaben befürwortet habe. Dieses soll nach Auskunft der Regierung eine breit akzeptierte Grundlage für die Diskussion mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden schaffen, bei der auch eine etwaige Weiterentwicklung des SGB II bedacht werden soll. Ziel müsse es sein, in allen Jobcentern eine rechtssichere Umsetzung der Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu ermöglichen.

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2. Ende 2015 knapp 40.000 Asylberechtigte

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland fast 40.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7800) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7344) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 im Ausländerzentralregister (AZR) 39.610 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.723 Asylberechtigten, den Iran mit 5.776 Betroffenen und Syrien mit 5.289 Personen.

Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 211.052. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 99.290 Personen vor dem Irak mit 46.040 und dem Iran mit 12.583.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 34.373 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 13.304 Fällen sowie Syrien mit 2.396 Fällen und Kosovo mit 1.821 Fällen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) seien zum Jahreswechsel 15.441 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Syrien (8.746) vor Afghanistan: (1.723) und Somalia (853).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 155.308 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 20.212 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 13.533 und Syrien mit 9.988.

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3. Verluste der KBV mit isländischer Bank

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach missglückten Wertpapiergeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) behält sich die Bundesregierung gesetzliche Änderungen vor. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7640) schreibt, unterliegt die KBV bezüglich ihres Umgangs mit ihrem Vermögen besonderen gesetzlichen Verpflichtungen. So gelte zum Schutz des Vermögens bei Investitionen der "Grundsatz der Anlagensicherheit".

Die bestehenden Anforderungen seien "sachgerecht und in der Regel ausreichend". Gleichwohl bestehe "Anlass zu prüfen, ob und inwieweit es hinsichtlich der Spitzenorganisationen auf Bundesebene in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Haushalt und zum Vermögen bedarf".

Wie aus der Antwort hervorgeht, hat die KBV mit einer Inhaberschuldverschreibung der isländischen Glitnir-Banki erhebliche Verluste gemacht. Die Papiere wurden im August 2006 und im Oktober 2007 zum Kurswert von rund 1,07 Millionen Euro über die Sparkasse KölnBonn gekauft und im Februar 2015 für rund 160.000 Euro verkauft.

Die Wertpapiere der im Zuge der Finanzkrise verstaatlichten isländischen Bank verfügten nach Angaben der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Erwerbs durch die KBV über gute Ratings der Agenturen. Die Geldanlage entsprach demnach damals den Anforderungen, wonach zu prüfen ist, ob ein Verlust ausgeschlossen erscheint.

Gleichwohl werde geprüft, "inwieweit es gegebenenfalls weiterer und präziserer Vorgaben für die Haushaltsführung und die Vermögensverwaltung der Spitzenorganisationen" in der GKV, die der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums unterliegen, bedürfe.

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4. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Januar dieses Jahres sind in Deutschland 128 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7833) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7690) hervor.

Bis zum 28. Februar sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Januar 2016 insgesamt 1.892 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 257 Gewalttaten und 646 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 880 Tatverdächtige ermittelt werden. 65 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.892 Straftaten entfielen laut Antwort 1.278 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 158 angegeben und die der Verletzten mit 85.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 316, von denen 61 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 26 Verletzte registriert.

118 Straftaten, darunter 23 Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden 13 Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 180, von denen 15 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit vier angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Februar 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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5. Besatzdichte bei Bio-Legehennen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Laufe der Beratungen zur Revision der EU-Öko-Basis-Verordnung soll zukünftig eine klare Regelung hinsichtlich des Tierbesatzes in Stallungen verankert werden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/7809) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7613) mit. Die Grünen sehen auf Deutschland ein mögliches EU-Vertragsverletzungsverfahren zukommen, weil die Haltung von Bio-Legehennen in Ställen durch Überbelegung gekennzeichnet sei. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die Bundesregierung derzeit keine konkreten Angaben über den Austausch von Informationen zur Klärung des Sachverhalts machen möchte, weil es sich um ein laufendes Streitverfahren mit der EU-Kommission handelt und der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei.

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6. Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, wann sie das Thema Homo- und Transphobie in den "Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz" aufnehmen wird. In der entsprechenden Kleinen Anfrage (18/7791) fragt sie zudem nach konkreten Maßnahmen gegen Homo- und Transphobie und ob hierfür in den kommenden Jahren zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

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7. Fragen zu minderjährigen Soldaten

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation von minderjährigen Soldaten bei der Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (18/7787) will sie unter anderem wissen, ob es für sie speziell geschulte Ansprechpartner gibt und an wen sie sich im Fall von sexuellen Belästigungen wenden können. Zudem will sie erfahren, wie die psychologische Belastungsfähigkeit von Rekruten im Auswahlverfahren getestet wird und ob in den vergangenen fünf Jahren allgemeine Untersuchungen zur psychischen Gesundheit und Belastbarkeit durchgeführt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 158 - 16. März 2016 - 09.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016

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