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BUNDESTAG/5638: Heute im Bundestag Nr. 152 - 14.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 152
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. März 2016, Redaktionsschluss: 14.46 Uhr

1. Banken gegen zu viele Produktblätter
2. Spenden für Grüne und für CDU
3. Haftung in der Binnenschifffahrt
4. Neues Binnenschifffahrtsabkommen
5. Zwangsverheiratungen in Deutschland
6. Maßnahmen gegen Hassreden im Internet
7. Regierung: Sportstätten in gutem Zustand


1. Banken gegen zu viele Produktblätter

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die deutschen Banken und Sparkassen haben den Gesetzgeber aufgefordert, nationale Sondervorschriften zum Anlegerschutz im Rahmen der Umsetzung europäischer Anlegerschutzvorschriften abzuschaffen. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) erklärten die Kreditinstitute, mit den umzusetzenden EU-Vorschriften entstehe ein umfassender Rechtsrahmen zur Regulierung der Finanzmärkte. Die im Vorgriff auf diese EU-Regeln bereits erlassenen deutschen Vorschriften würden die deutschen Kreditinstitute massiv belasten. Allein die genossenschaftlichen Institute hätten jedes Jahr 100 Millionen Euro für die Umsetzung anlegerschützender Vorschriften aufzuwenden. Hinzu kämen die Kosten für die Umsetzung der neuen Vorgaben. "Der deutsche Gesetzgeber sollte das Gesetzgebungsverfahren daher nutzen, dem entgegenzuwirken und nationale Sonderregelungen zu streichen" verlangten die Bankenverbände.

Verwiesen wurde von der Kreditwirtschaft auf die Wertung des europäischen Gesetzgebers, dass bei einfachen Produkten wie Aktien und einfachen Schuldverschreibungen kein gesondertes Schutzbedürfnis für Anleger bestehe. Die nationale Regelung mit der Pflicht zur kostenintensiven Erstellung von Produktinformationsblättern habe bereits dazu geführt, dass 87 Prozent der befragten Kreditinstitute ihre Aktienberatung deutlich reduziert oder sogar eingestellt hätten. "Im Ergebnis wird so einer Vielzahl von Kleinanlegern der Zugang zu Finanzinstrumenten, die der Finanzierung der Realwirtschaft dienen, erschwert oder gar verwehrt." Dies bestätigten das Deutsche Aktieninstitut und die Deutsche Börse AG. Die Börse berichtete in ihrer Stellungnahme von deutlich gestiegenem Aufwand und Kosten für die Bereitstellung eines Basisinformationsblatts. Der Rückgang der Beratung in Aktien schränke das Anlagespektrum für Kleinanleger ein und erschwere Unternehmen die Kapitalaufnahme über eine Börse.

Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft warnte in seiner Stellungnahme vor einer doppelten Verpflichtung für die Erstellung von Informationsblättern. Durch verschiedene Produktinformationsblätter könnten die Kunden verwirrt werden. Außerdem verlangte der Verband eine gesetzliche Klarstellung, welche Produkte als Altersvorsorgeprodukte anzusehen seien. Der Fondsverband BVI begrüßte die Neuregelungen. Die Regelungen der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und für Versicherungsprodukte sowie die Umsetzung des neu geregelten Marktmissbrauchsrechts seien von großer Bedeutung und würden die Vergleichbarkeit von verpackten Anlageprodukten erhöhen.

Professor Andreas Oehler (Universität Bamberg) erklärte, die vorgesehene Regelung gehe grundsätzlich in die richtige Richtung. Sie ermögliche den Beginn einer Harmonisierung der Produktinformationen zu Anlageformen, die viele Verbraucher nutzen würden. Im Gegensatz zu den Banken forderte Oehler jedoch unbedingt die Einbeziehung von Aktien, einfachen Anleihen, Altersvorsorgeprodukten (Riester-Rente, Rürup-Produkte), Einlagen und Sachversicherungen in die Bestimmungen für die Produktinformationen.

Rechtsanwalt Andreas W. Tilp verlangte, den Geschädigten an den Finanzmärkten wirksame Instrumente an die Hand zu geben, um ihre Schäden "effektiv kompensieren zu können". Empfohlen wurde eine Stellung der BaFin für geschädigte Kapitalmarktteilnehmer wie beim Bundeskartellamt im Bereich der Verfolgung von Kartellordnungswidrigkeiten für Kartellgeschädigte.

Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, bezeichnete die Bestimmungen zum Marktmissbrauch als nicht weitgehend genug. Die Aufsichtsbehörde BaFin müsse weitgehende Befugnisse erhalten. Viele Marktteilnehmer würden darauf spekulieren, dass Kleinanleger nicht prozessieren würden, weil die Kosten zu hoch seien. Prozesse seien für normale Verbraucher zu teuer. Dies wisse die Branche und spekuliere entsprechend darauf.

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen verwahrte sich gegen die Bestimmungen im Bereich des Marktmissbrauchs, wo von "Verbrechen" die Rede sei. Es bestehe keine EU-Vorgabe zur Normierung eines Verbrechenstatbestands. Auch im früheren Referentenentwurf sei nur von "Vergehen" die Rede gewesen.

Die Deutsche Börse AG wies darauf hin, dass bei den Änderungen nicht berücksichtigt worden sei, dass Börsen in Deutschland von den jeweiligen Landesaufsichtsbehörden überwacht würden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei daher nicht die zuständige Behörde. Diesen Eingriff in den eigenständigen Kompetenzbereich der Bundesländer hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.

Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. Die Vertreter von EU-Kommission und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zeigten sich zufrieden mit der nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben.

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2. Spenden für Grüne und für CDU

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Februar dieses Jahres 300.000 Euro als Spende von Herrn Jochen Wermuth erhalten. Ferner erhielt die CDU ebenfalls im Februar 150.000 Euro als Spende von Herrn Andreas Lapp, wie aus einer Unterrichtung (18/7843) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervorgeht. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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3. Haftung in der Binnenschifffahrt

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Binnenschiffer müssen für von ihnen verursachte Schäden nicht in unbegrenzter Höhe haften. Die Grenzen sollen nun mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf "zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt" (18/7821) neu festgelegt werden. Damit soll das Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) in die nationale Gesetzgebung übertragen werden. Es löst das bisher gültige CLNI-Abkommen von 1988 ab.

Das Vertragswerk ermöglicht es Schiffseigentümern, Bergern und Rettern, mögliche Haftungsansprüche zu beschränken. Mit dem CLNI 2012 werden die Haftungshöchstbeträge deutlich angehoben. Für Gefahrguttransporte werden erstmals gesonderte Höchstbeträge eingeführt. Für die schon bisher mögliche Absicherung über einen Haftungsfonds gilt künftig, dass Gläubiger, die Ansprüche gegen diesen geltend machen können, keine Rechte mehr gegen das sonstige Vermögen des Schiffseigentümers, Bergers oder Retters geltend machen können.

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4. Neues Binnenschifffahrtsabkommen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag ein internationales Abkommen zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt zur Ratifizierung vorgelegt und dazu einen Gesetzentwurf (18/7822) eingebracht. Das "Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)" soll das CLNI 1988 ablösen, das derzeit für Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und Deutschland in Kraft ist, und weitere Staaten einbeziehen. Die Bestimmungen der CLNI 2012 sollen mit einem gesonderten Gesetz in nationales Recht übertragen werden.

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5. Zwangsverheiratungen in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) In Deutschland werden jährlich rund sechzig Zwangsheiraten polizeilich erfasst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7516). In den Jahren 2012 bis 2014 erfasse die Polizeiliche Kriminalstatistik 56, 62 und 58 Fälle. Die Bundesregierung geht darüber hinaus aufgrund von Studien sowie Erkenntnissen von Hilfsorganisationen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, die sich aber nicht genauer eingrenzen lasse. Nach dem 2011 geschaffenen neuen Straftatbestand (Paragraf 237 des Strafgesetzbuches) habe es 2012 und 2013 erst drei Urteile gegeben, darunter einen Freispruch. Neuere Zahlen lägen der Bundesregierung noch nicht vor. Auch zu einer Reihe weiterer Fragen verweist die Bundesregierung auf nicht vorliegende Erkenntnisse und nicht abgeschlossene Prüfungen.

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6. Maßnahmen gegen Hassreden im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Hass und Hetze bis hin zu Mordaufrufen seien im Internet "mittlerweile an der Tagesordnung", heißt es in einer Kleinen Anfrage (18/7786) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verlangt sie von der Bundesregierung Auskunft, was diese gegen "Hassreden und weitere strafbare Meinungsäußerungen im Internet" unternimmt. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die bestehende Rechtslage für ausreichend hält und ob sie Defizite bei der Durchsetzung des bestehenden Rechts sieht. Zudem soll sie mitteilen, wie sie den Umgang von Facebook und anderen Betreibern von Plattformen im Internet mit diesen Phänomenen beurteilt und was sie tut, um von diesen Unternehmen ein wirksameres Vorgehen zu erreichen. Gefragt wird auch nach "internationalen Initiativen und Kooperationen" im Kampf gegen "Hate Speech" und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz.

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7. Regierung: Sportstätten in gutem Zustand

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Ansicht der Bundesregierung befinden sich die derzeit in Deutschland vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport grundsätzlich in einem guten Zustand und werden den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf die Trainingsbedingungen der einzelnen Sportarten gerecht. Das geht aus der Antwort (18/7795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7577) hervor. Einen besonderen Sanierungsbedarf erkennt die Bundesregierung danach nicht. Sollte an Sportstätten ein Sanierungsbedarf bestehen, so heißt es in der Antwort, könne davon ausgegangen werden, "dass im Rahmen von bundesgeförderten Baumaßnahmen im Bereich des Spitzensports dieser sukzessive und situativ berücksichtigt wird".

Die Linksfraktion hatte sich in der Anfrage nach dem Investitionsbedarf bei Sportstätten des Spitzen-, Leistungs- und Breitensports erkundigt. In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass ihr keine Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von Sportstätten und Bädern, die nicht im Bundeseigentum stehen, vorlägen. "Die Förderung des Sports und damit auch die Förderung des Sportstättenbaus ist grundsätzlich Ländersache", heißt es in der Vorlage. Die Zuständigkeit des Bundes sei auf den Spitzensport beschränkt.

Was die 19 Olympiastützpunkte (OSP) und die vier Bundesleistungszentren (BLZ) angeht, so lag nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2015 der Anteil des Bundes an den Ausgaben insgesamt bei 36,91 Millionen Euro - was 72,5 Prozent der Gesamtkosten entsprechen würde (OSP: 32,27 Millionen Euro, 70,57 Prozent; BLZ: 4,64 Millionen Euro, 89,61 Prozent). Allein 4,44 Millionen Euro betrugen laut der Vorlage im Jahr 2015 die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten für das BLZ Kienbaum in Brandenburg, die der Bund zu einhundert Prozent getragen hat.

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf das von der Linksfraktion thematisierte Sportstättenförderprogramm "Goldener Plan Ost" (GPO) ein, welches im Jahr 2009 ausgelaufen ist. "Der Bund hat von 1999 bis 2009 für den GPO insgesamt rund 71 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt, obwohl dieser Bereich vorrangig Aufgabe der Länder ist. Durch ergänzende Mittel der Länder, Kommunen und Vereine konnten Gesamtinvestitionen von über 400 Millionen Euro sichergestellt und rund 535 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht werden", schreibt die Regierung.

Eine Weiterentwicklung zu einem langfristigen Sportstättenprogramm "Goldener Plan 3.0" lehnt sie jedoch ab. Die Bundeszuständigkeit beim Sport beschränke sich ausschließlich auf den Spitzensport. Eine dauerhafte Förderung nur für den Breitensport sei nicht begründbar und widerspräche der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, heißt es in der Antwort.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit 140 Millionen Euro Bundesmitteln Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung 2015 sei. Dadurch werde dem hohen Sanierungsbedarf auch im Bereich der kommunalen Sportstätten Rechnung getragen. Es stünden zusätzliche Haushaltsmittel in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 152 - 14. März 2016 - 14.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2016

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