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BUNDESTAG/5583: Heute im Bundestag Nr. 097 - 18.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 097
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Februar 2016, Redaktionsschluss: 15.01 Uhr

1. Energiewende wird digital
2. Subsidiaritätseinrede gegen EU-Vorlage
3. Wahl zu obersten Bundesgerichten ändern
4. Defizite im Kartellrecht
5. Internationale Schiedsverfahren
6. Gewehrproduktion in Saudi-Arabien


1. Energiewende wird digital

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt.

Als intelligente Messsysteme gelten nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein "Gütesiegel" erhalten haben. Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf "die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten" gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Festlegung eines maximalen Stromverbrauchs sei die logische Folge des mit der Einführung intelligenter Messsysteme verfolgten Gesamtziels der Energieeffizienz, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen sei sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen. Kosten und Nutzen müssten aber in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gerade für private Letztverbraucher wäre es besser, wenn der Gesetzgeber auf die Etablierung von lastflexiblen Tarifen hinwirken würde als auf eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen. Die Bundesregierung sieht in dem vom Bundesrat geforderten Recht der Verbraucher, auf Smart Meter verzichten zu können, einen "Widerspruch zum Infrastrukturansatz des Gesetzes". Die Akteure der Energiewende, insbesondere die Messstellenbetreiber, würden verlässliche Rahmenbedingungen für den bevorstehenden Systemwandel zum intelligenten Netz und zum Strommarkt 2.0 brauchen.

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2. Subsidiaritätseinrede gegen EU-Vorlage

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Ein von der EU-Kommission vorgelegter Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Terrorismubekämpfung verstößt nach Einschätzung der Fraktion Die Linke gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Der Vorschlag sieht unter anderem eine Ausweitung der Straftatbestände bei der Vorbereitung terroristischer Aktivitäten vor. In einem Antrag (18/7542) fordern die Abgeordneten den Bundestag auf, die Verletzung dieser Grundsätze festzustellen und dies der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen.

Nach dem Vertrag von Lissabon können die nationalen Parlamente Einrede gegen Vorschläge für die EU-Gesetzgebung einlegen, wenn sie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt sehen. In der Sitzung des Rechtsausschusses am gestrigen Mittwoch konnte sich Die Linke, ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Forderung nach einem solchen Einspruch nicht gegen die Koalitionsfraktionen durchsetzen.

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3. Wahl zu obersten Bundesgerichten ändern

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Die Wahl von Richtern und Staatsanwälten an den obersten Bundesgerichten soll transparenter werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7548). Das Wahlverfahren stehe in einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Bestenauslese und demokratischer Legitimation, schreibt die Fraktion. Die Aufnahme von Kandidaten auf die Vorschlagsliste erfolge aber in einem intransparenten Verfahren und stehe daher dem Grundsatz der Bestenauslese entgegen. Eine Folge sei, dass wegen vermehrter Klagen nicht ausgewählter Konkurrenten oft für lange Zeit Stellen nicht nachbesetzt werden könnten, was die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte erheblich beeinträchtige.

Die Grünen beantragen, dass Stellen an den obersten Bundesgerichten ausgeschrieben werden, wie dies auch sonst üblich ist. Ein von der Bundesregierung dazu vorzulegender Gesetzentwurf solle zudem ein verbindliches Anforderungsprofil für Bewerber festlegen. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört eine Frauenquote für die Vorschlagslisten.

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4. Defizite im Kartellrecht

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) In der Praxis der Kartellbehörden gibt es Regelungs- und Durchsetzungsdefizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7508) vorgelegten Sondergutachten gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In dem Sondergutachten erinnert die Kommission an das "Wurstkartell". Im Sommer 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen festgesetzt. Ein Unternehmen habe versucht, sich der Haftung durch Löschung der betroffenen Firmen aus dem Handelsregister zu entziehen. Die Löschung solcher Gesellschaften aus dem Handelsregister könne in bestimmten Fällen dazu führen, dass eine nach deutschem Bußgeldrecht festgesetzte Geldbuße gegenüber einem Unternehmen nicht mehr eingetrieben werden könne, schreibt die Kommission. Auch in anderen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass Defizite in der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts in Deutschland bestehen.

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5. Internationale Schiedsverfahren

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen internationalen Investitionsschutz- und Förderverträge, die oft auch Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten, sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Bundesregierung soll angeben, welche dieser Verträge Regeln enthalten, die dem Modell-Investitionsschutzvertrag des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mai 2015 nicht entsprechen. Gefragt wird nach den Punkten, die in den jeweiligen Verträgen geändert werden müssten. Außerdem geht es um die Vereinbarkeit der geschlossenen Verträge mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Investitionsschiedsgerichtssystem.

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6. Gewehrproduktion in Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der Lieferung von Teilesätzen für die Produktion des Gewehrs G 36 in Saudi-Arabien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7477). Dabei wird gefragt, ob die als Schlüsselkomponenten bezeichneten Teile auch in der Sportwaffenvariante des G 36 verbaut werden. Weitere Fragen beziehen sich auf die Unterschiede zwischen der Sportwaffenvariante und der militärischen Variante des Gewehrs sowie auf die Zahl der Genehmigungen für den Export beider Varianten nach Saudi-Arabien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 097 - 18. Februar 2016 - 15.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2016

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