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BUNDESTAG/5569: Heute im Bundestag Nr. 083 - 15.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 083
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. Februar 2016, Redaktionsschluss: 16.41 Uhr

1. Anhörung zum EE-Wärmegesetz
2. Anhörung zur Vergabeverordnung
3. Expertenrunde zur Flüchtlingssituation
4. Situation behinderter Flüchtlinge
5. Drohnen-Aufklärung an Nato-Ostgrenze
6. Rechtsextremistische Vorkommnisse


1. Anhörung zum EE-Wärmegesetz

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt am Mittwoch, den 17. Februar 2016, eine öffentliche Anhörung zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich durch. Dabei geht es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.

Die öffentliche Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. In der Anhörung werden sich die Sachverständigen auch zu zwei Unterrichtungen der Bundesregierung äußern können. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

Als Sachverständige sind geladen: Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband), Manfred Greis (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie), Kai Warnecke (Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer), Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie), Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg), Friedhelm Keimeyer (Öko-Institut) und Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben.

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2. Anhörung zur Vergabeverordnung

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 17. Februar 2016. Die Sitzung beginnt um 15.15 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und geht zurück auf drei EU-Richtlinien, die bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Von der Gesetzesnovellierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik, für die die Bundesregierung die neue Verordnung vorgelegt hat. Darin sollen die im Gesetz angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und die Möglichkeiten präzisiert werden, die das neue europäische Vergaberecht für die Vergabeverfahren bietet. Besonders gilt dies nach Regierungsangaben für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker für die Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen.

Geregelt werden sollen ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen.

Die Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen soll dadurch berücksichtigt werden, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (zweiter Abschnitt der VOB/A) erhalten bleibt. Die Verfahren im sogenannten Sektorenbereich werden in der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Artikel 2 der Sektorenverordnung) geregelt. Mit der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen sollen erstmals die Verfahrensregeln zur Vergabe von Konzessionen, Dienstleistungs- und Baukonzessionen zusammengeführt werden. Die neue Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen soll die Basis für die Sammlung von Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen legen.

Als Sachverständige sind geladen: Carsten Benke (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Erich Rippert (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung), Anja Mundt (Bundesverband der Deutschen Industrie), Ghazaleh Nassibi, (Deutscher Gewerkschaftsbund), Herbert Keck (Bundesagentur für Arbeit), Werner Hesse (Deutscher Paritätischer Gesamtverband), Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) und Markus Brohm (Deutscher Landkreistag).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. .

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3. Expertenrunde zur Flüchtlingssituation

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Der für Mai geplante Humanitäre Weltgipfel in Istanbul ist am Mittwoch, 17. Februar 2016, Thema eines öffentlichen Expertengesprächs des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Unter dem Titel "Globale Flüchtlingssituation - Finanzierung des wachsenden humanitären Bedarfs sicherstellen" diskutieren dabei 14 geladene Vertreter verschiedener Hilfswerke der Vereinten Nationen sowie anderer Hilfs- und Entwicklungsorganisationen. Die Sitzung beginnt um 15:00 Uhr in Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail anzumelden (menschenrechtsausschuss@bundestag.de).

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4. Situation behinderter Flüchtlinge

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will über die Situation von Flüchtlingen mit Behinderung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/7514) will sie unter anderem wissen, wie viele barrierefreie Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland existieren und wie viele behinderte Flüchtlinge sich im vergangenen Jahr in Erstaufnahmeeinrichtungen befanden. Zudem wollen die Linken erfahren, wie viele anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete in den vergangenen drei Jahren als schwerbehindert registriert wurden.

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5. Drohnen-Aufklärung an Nato-Ostgrenze

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Über die Aufklärungsflüge der US-Streitkräfte mit Drohnen an der NATO-Ostgrenze verlangt die Fraktion Die Linke Auskunft. In einer Kleinen Anfrage (18/7489) will sie unter anderem wissen, welche Flüge die US-Luftwaffe im Rahmen der Operation "European Reassurance Initiative" mit Drohnen des Typs "Global Hawk" von ihrem Stützpunkt Sigonella auf Sizilien Richtung Russland durchgeführt hat. Zudem möchten die Linken erfahren, ob die Flüge in dem vom Verteidigungsministerium eingerichteten Luftkorridor über Deutschland stattfanden oder ob es Abweichungen kam.

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6. Rechtsextremistische Vorkommnisse

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im vergangenen Jahr. In einer Kleinen Anfrage (18/7476) will sie unter anderem wissen, wie viele Soldaten oder Zivilangestellte in die 57 Vorkommnisse, die der Wehrbeauftragte des Bundestages in seinem Jahresbericht 2015 anführt, involviert waren und um welche Art von Vorkommnisse es sich handelte. Zudem möchte die Fraktion erfahren, in wie vielen Fällen der Militärische Abschirmdienst derzeit wegen rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Truppe ermittelt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 083 - 15. Februar 2016 - 16.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

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