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BUNDESTAG/5526: Heute im Bundestag Nr. 040 - 22.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 040
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. Januar 2016, Redaktionsschluss: 10.23 Uhr

1. Strommarkt wird weiterentwickelt
2. EU-Verhandlungen zu Rückübernahme
3. EU-Bürger bei Integrationskursen
4. Interventionsfälle beim BAMF
5. Informationen zur Asylstatistik erfragt
6. Befristung in Bundesministerien


1. Strommarkt wird weiterentwickelt

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Strommarkt reformieren und weiter entwickeln. Auch in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317). Der Markt müsse dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist werde, wie aus diesem entnommen werde. Zur umweltverträglichen Stromversorgung gehöre außerdem, dass der Stromsektor zur Erreichung der nationalen Klimaziele beitrage.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, "wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.

Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Betroffen seien Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 Gigawatt, was 13 Prozent der gesamten in Deutschland installierten Braunkohlekraftwerkskapazität entspreche. Für jeweils vier Jahre könne auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, "wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen", schreibt die Bundesregierung. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft würden die Kraftwerke endgültig stillgelegt.

Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten. Die Gesamtkosten sollen sich über sieben Jahre auf 230 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Dies werde zu einem Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde führen.

Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Versorgungssicherheit, die grenzüberschreitend betrachtet werden müsse. "Daher begrüßt er ausdrücklich die von der Bundesregierung initiierten Gespräche mit den angrenzenden Nachbarländern sowie Norwegen und Schweden, um Kapazitäten aus dem europäischen Verbund für Deutschland einzuplanen", heißt es in der Stellungnahme. Außerdem verlangen die Bundesländer eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern. Aus wirtschaftlichen Gründen würden heute keine Pumpspeicherkraftwerke mehr realisiert. Auch die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Ansicht, dass das bestehende hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland erhalten werden müsse.

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2. EU-Verhandlungen zu Rückübernahme

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über laufende Verhandlungen der EU über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7056). Danach bestehen solche Verhandlungen zwischen der EU und Marokko, Belarus, Algerien, und Jordanien. Die Verhandlungen liefen mit einigen Ländern mit Unterbrechungen bereits seit mehreren Jahren. Im Dezember 2014 sei der EU-Kommission ein Mandat zur Verhandlung eines Rückübernahmeabkommen mit Tunesien erteilt worden. Das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Jordanien sei im September 2015 von den EU-Staaten erteilt worden. Mit der Volksrepublik China führe die EU-Kommission erste Gespräche, die der Vorbereitung von möglichen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen dienen.

Wie die Regierung weiter ausführt, besteht eine "allgemeine völkerrechtliche Pflicht zur uneingeschränkten Rückübernahme eigener Staatsangehöriger". Hierfür bedürfe es keines Abkommens. Rückübernahmeabkommen regelten "prozedurale Aspekte der jeweiligen Rückübernahmepflicht zwischen den Vertragsparteien (zum Beispiel Formen und Fristen, Nachweis- und Glaubhaftmachungsmittel der jeweiligen Staatsangehörigkeit, Ansprechpartner, Überstellungsorte, Kosten)". Insofern könnten sie den für die Durchsetzung und Feststellung der Ausreisepflicht zuständigen Behörden allgemein die Abwicklung der erforderlichen Verfahren erleichtern und seien somit geeignet, insgesamt zu einer Verfahrensbeschleunigung beizutragen.

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3. EU-Bürger bei Integrationskursen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 haben EU-Bürger laut Bundesregierung rund 46 Prozent der Teilnehmer der Integrationskurse gestellt. Dies entspreche rund 65.600 Teilnehmern, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7117).

Danach können EU-Bürger nach derzeitiger Rechtslage an den Integrationskursen teilnehmen, wenn sie im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Kurs zugelassen werden. Damit seien sie deutschen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt und könnten - wie diese auch - nicht zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, schreibt die Regierung. Bei der Zulassung im Rahmen verfügbarer Kursplätze würden Unionsbürger vorrangig berücksichtigt. "In der Praxis werden alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen, ohne relevante Wartezeiten zu den Kursen zugelassen", heißt es in der Vorlage weiter.

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4. Interventionsfälle beim BAMF

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7230). Wie die Fraktion darin ausführt, wird im sogenannten NSA-Untersuchungsausschuss "auch die Tätigkeit der Tarnorganisation des Bundesnachrichtendienstes (BND) Hauptstelle Befragungswesen (HBW) untersucht". Diese habe von 1958 bis 2013 Flüchtlinge ohne deren Wissen befragt, wie eine Befragung der ehemaligen Leiterin des Sicherheitsreferates im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 26. November 2015 vor dem Untersuchungsausschuss ergeben habe. Diese habe ferner ausgeführt, "dass in sogenannten ,Interventionsfällen', also zum Beispiel wenn Flüchtlinge in den Befragungen nichtöffentliches Wissen preisgaben, der Geheimdienst seine Identität eröffnete oder Flüchtlinge als nachrichtendienstliche Quelle angeworben wurden". Das BAMF habe auf entsprechende Intervention des BND oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hieraus entstehende Nachfluchtgründe geprüft. Diese Interventionsfälle hätten in der Regel zur Anerkennung der betroffenen Personen geführt.

Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie viele Interventionsfälle in den Jahren 2000 bis 2013 jeweils vom BfV beziehungsweise BND an das BAMF beziehungsweise die Vorgängerbehörde herangetragen wurden. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, in wie vielen dieser Interventionsfälle ein Schutzstatus gewährt wurde.

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5. Informationen zur Asylstatistik erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2015" verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7248). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Widerrufsverfahren im vierten Quartal des vergangenen Jahres beziehungsweise im Gesamtjahr 2015 eingeleitet wurden und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren es mit welchem Ergebnis in diesen Zeiträumen gab.

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6. Befristung in Bundesministerien

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen jeweils in den Jahren 2014 und 2015 in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden beschäftigt waren. In einer Kleinen Anfrage (18/7272) erkundigen sich die Abgeordneten zudem danach, wie viel Prozent der Beschäftigten in diesen Jahren insgesamt befristet angestellt waren. Auch fragen sie unter anderem danach, wie viele Leiharbeitskräfte 2014 und 2015 in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden eingesetzt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 040 - 22. Januar 2016 - 10.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2016

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