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BUNDESTAG/5518: Heute im Bundestag Nr. 032 - 19.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 032
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. Januar 2016, Redaktionsschluss: 10.02 Uhr

1. 2014 nochmals weniger Organspender
2. Spenden an fünf Parteien
3. EuGH-Urteil zur Safe-Harbor-Entscheidung
4. Reform des Ehegattensplittings
5. Dividendenstripping teilweise zulässig
6. 3.656 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen


1. 2014 nochmals weniger Organspender

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Organspender ist 2014 nochmals leicht zurückgegangen. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/7269) über die Entwicklungen in der Transplantationsmedizin hervorgeht, wurden 2014 insgesamt 864 postmortale Organspender registriert im Vergleich zu 876 im Jahr davor. Das entspricht einem Rückgang um rund 1,4 Prozent.

In den ersten drei Quartalen 2015 war ein ansteigender Trend zu beobachten. Die Zahl der Organspender lag bei 672 im Vergleich zu 649 im Vorjahreszeitraum. Das entspricht einem Zuwachs von 3,5 Prozent.

2014 wurden den Angaben zufolge insgesamt 2.989 Organe postmortal gespendet, 46 Organe oder 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Am häufigsten wurden Nieren (1.481) gespendet, gefolgt von Leber (763), Lunge (330) und Herz (294). In den ersten drei Quartalen 2015 lag die Zahl der gespendeten Organe bei 2.245. Für 2015 zeichne sich nach einer Hochrechnung der Stiftung Eurotransplant (ET) eine ähnliche Zahl an Transplantationen wie 2014 ab.

Im Oktober 2015 standen nach Angaben der Stiftung noch 10.243 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan im Vergleich zu 10.537 im August 2014. Die meisten Patienten warten auf eine Nierentransplantation.

Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft wird der Organspendeskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. So waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück.

Nach wie vor liege die Zahl der gespendeten Organe unter dem Niveau von 2012, als der Skandal bekannt wurde. Es zeige sich jedoch, dass die 2012 und 2013 ergriffenen Reformen zu wirken begännen, heißt es im Bericht. Auch im aktuellen Berichtszeitraum habe die Prüfungs- und die Überwachungskommission Unregelmäßigkeiten an einigen deutschen Transplantationszentren aufgedeckt, die jedoch alle aus den Jahren 2010 bis 2012 stammten und damit zeitlich vor den gesetzlichen Neuregelungen gelegen hätten.

Nach einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2014 stehen den Angaben zufolge 80 Prozent der Befragten einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. 71 Prozent sind demnach grundsätzlich einverstanden, dass ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnommen werden.

Noch in dieser Legislaturperiode sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Transplantationsregisters geschaffen werden. In dem bundesweiten Register sollen künftig alle relevanten Daten zum Thema Transplantation zusammengeführt werden. Ein solcher Gesetzentwurf werde derzeit erarbeitet.

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2. Spenden an fünf Parteien

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die CDU hat im Dezember vergangenen Jahres von Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie, eine Spende in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Wie aus einer Unterrichtung (18/7280) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) weiter hervorgeht, spendete Südwestmetall im vergangenen Monat ferner 110.000 Euro der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie 100.000 Euro der FDP und 60.000 Euro der SPD. Zudem spendete der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie den Angaben zufolge im Dezember 2015 der CSU 358.000 Euro. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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3. EuGH-Urteil zur Safe-Harbor-Entscheidung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7134) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6756). Wie die Regierung darin ausführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission für Datenübermittlungen in die USA für ungültig erklärt. Bis zu diesem Urteil habe die Kommissionsentscheidung vom 26. Juli 2000 die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft in die USA gebildet.

Tragender Gesichtspunkt des EuGH-Urteils ist der Antwort zufolge, dass die Kommission bei Erlass der Safe-Harbor-Entscheidung ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA angenommen habe, ohne die US-amerikanische Rechtslage umfassend geprüft zu haben. Da nach der Safe-Harbor-Entscheidung die Regelungen des US-amerikanischen Rechts vorgingen und eine weite Ausnahme für Zugriffe, etwa zu Zwecken der nationalen Sicherheit, vorgesehen sei, hätte die Kommission prüfen müssen, "ob das US-amerikanische Recht und die Praxis aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen einen dem europäischen Niveau ,der Sache nach gleichwertigen' Schutz von Freiheiten und Grundrechten bietet". Die KOM "hätte analysieren und positiv feststellen müssen, welche Grenzen das US-amerikanische Recht den Zugriffsbefugnissen von Behörden auf personenbezogene Daten setzt und ob es für die Betroffenen wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gibt".

Wie aus der Vorlage hervorgeht, stützt sich der EuGH auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 23. September 2015 und nimmt Bezug auf Mitteilungen der Kommission aus dem Jahr 2013 "zu den weitreichenden Zugriffsbefugnissen US-amerikanischer Behörden auf personenbezogene Daten und den fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten von Unionsbürgern". Er stelle fest, dass eine Regelung, die Behörden einen generellen Zugriff auf den Inhalt elektronischer Kommunikation gestatte, den Wesensgehalt des durch Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta garantierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletze. Desgleichen verletze eine Regelung, die keine Rechtsbehelfe für Bürger vorsehe, den Wesensgehalt des Artikel 47 der Charta.

Mit der Ungültigkeit der Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission entfalle eine zentrale Grundlage für den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe die Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. November 2015 anerkannt und zugleich ihr Ziel bekräftigt, ein erneuertes, mit dem Unionsrecht in Einklang stehendes Rahmenwerk für den transatlantischen Datenaustausch zu erreichen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze das Ziel der Kommission, zeitnah ein neues Safe-Harbor-Abkommen zu erreichen, um Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft zu schaffen. Ihrer Auffassung nach sei eine Nachfolgeregelung für Safe Harbor möglich, "die den Maßstäben der EuGH gerecht wird".

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4. Reform des Ehegattensplittings

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Übergang vom bestehenden Ehegattensplitting zu einem Realsplitting analog zur Realsplittingregelung für Geschiedene würde zu Steuermehreinnahmen von 3,54 Milliarden Euro führen. Davon würden 170 Millionen auf den Solidaritätszuschlag entfallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7212) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6828). Die Antwort enthält weitere Angaben zu den Aufkommenswirkungen zu verschiedenen Varianten des sogenannten Familiensplittings.

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5. Dividendenstripping teilweise zulässig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bestimmte Konstellationen des Dividendenstrippings sind offenbar zulässig. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6863) hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen für bestimmte Konstellationen die Zulässigkeit festgestellt. Ob in anderen Konstellationen die Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs überschritten seien, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie hoch die Steuerausfälle durch Dividendenstripping sind, kann die Bundesregierung nicht sagen. Es gebe "keine geeigneten Erkenntnisquellen".

Die Bundesregierung erläutert in der Antwort, wie sogenannte Cum-Cum-Geschäfte funktionieren. Charakteristisch dafür sei die Übertragung von Aktien an Steuerinländer vor dem Dividendenstichtag. Nach Bezug der Dividende erfolge eine Rückübertragung der Aktien unter Berücksichtigung des Dividendenabschlags. Voraussetzung für die Kalkulation der Gestaltung sei die Steuerpflicht der Dividende. Außerdem müsse diese Steuerpflicht durch einen Veräußerungsverlust in Höhe des Dividendenabschlags bei der Rückübertragung der Aktien beim Steuerinländer kompensiert werden können. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat sie mit dem Entwurf des Investmentsteuerreformgesetzes Vorschläge zur Verhinderung von Cum-Cum-Geschäften vorgelegt.

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6. 3.656 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden bis zum 17. Dezember 2015 insgesamt 3.656 Fahrzeuge mit einem "E" gekennzeichnet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7177) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6969) zur weiteren Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität. Die zuständigen Bundesressorts hätten von der Bundeskanzlerin den Auftrag erhalten, Instrumente, die den Markthochlauf der Elektromobilität unterstützten könnten, ergebnisoffen zu prüfen, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 032 - 19. Januar 2016 - 10.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2016

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