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BUNDESTAG/5503: Heute im Bundestag Nr. 017 - 13.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 017
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Januar 2016, Redaktionsschluss: 12.01 Uhr

1. Grünes Licht für Ankunftsnachweis
2. Änderungen im Wasserrecht
3. Junge Ausländer sollen integriert werden


1. Grünes Licht für Ankunftsnachweis

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den von der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur schnelleren Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten (18/7043) frei gemacht. Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung. Neben der schnelleren Registrierung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis. Er soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss zugleich einen Änderungsantrag der Koalition zu dem Gesetzentwurf verabschiedet. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, die maximale Gültigkeitsdauer des Ankunftsnachweises auf längstens sechs statt lediglich drei Monate zu befristen. Auch soll der Nachweis um jeweils maximal drei Monate statt um maximal einen Monat verlängert werden können. Ferner sollen unter anderem auch die Gerichte der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anschrift von Asylsuchenden im Bundesgebiet aus dem Ausländerzentralregister abrufen können.

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2. Änderungen im Wasserrecht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Das Wasserhaushaltsgesetz soll an das EU-Recht angepasst werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6986) stimmten in geänderter Fassung am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Vertreter von CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Einen Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD, der eine unrichtige Formulierung im Regierungsentwurf korrigiert, trugen alle Fraktionen mit.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz verankert werden. Zudem soll eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen werden. Demnach gilt künftig vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung "zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt" kommt, heißt es in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden.

Vertreter von Union und SPD verwiesen darauf, dass der Entwurf vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorschriften vorsehe. Ein CDU/CSU-Vertreter erinnerte daran, dass es zwischen Deutschland und der EU zu Streitigkeiten über die Begrifflichkeiten Wasserdienstleistung und Wassernutzung gekommen sei. Ein Vertreter der Sozialdemokraten verwies auf das deswegen angeschobene Vertragsverletzungsverfahren. Das Verfahren wurde vom Europäischen Gerichtshof zugunsten der Bundesrepublik entschieden. Der Gesetzentwurf diene in diesem Sinne der "Klarstellung", sagte der SPD-Vertreter.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass der Entwurf nicht ambitioniert genug wäre. Es gebe noch zu viele Ausnahmen von der Kostenbeteiligung. In diese Richtung äußerte sich auch ein Vertreter der Grünen-Fraktion. Die Kostenbeteiligung auch in Hinblick auf ökologische und soziale Folgekosten sei nicht nur notwendig, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet seien, sondern auch im "Normalbetrieb". Einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion lehnte der Ausschuss mit Mehrheit der Großen Koalition ab. Ebenso abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion mit dem Ziel, Fracking über das Wasserrecht zu untersagen.

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3. Junge Ausländer sollen integriert werden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung misst der Integration junger Flüchtlinge eine besondere Bedeutung zu. Für Geduldete unter 21 Jahren, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammten, sei bereits 2015 eine gesetzliche Regelung getroffen worden, die ihnen "eine hinreichend sichere Aufenthaltsperspektive während einer Ausbildung vermittelt", heißt es in der Antwort (18/7137) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung stehe ihnen bei einem entsprechenden Beschäftigungsangebot der Weg in einen rechtmäßigen Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis und Daueraufenthaltsperspektive offen, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Regierung unter Berufung auf das Ausländerzentralregister (AZR) weiter mitteilt, ist die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer unter 25 Jahren mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung und Duldung seit 2010 deutlich gestiegen. Ende 2010 lebten den Angaben zufolge hierzulande insgesamt rund 195.000 junge Ausländer mit diesem Status, Ende Oktober 2015 waren es rund 393.000.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 017 - 13. Januar 2016 - 12.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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