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BUNDESTAG/5460: Heute im Bundestag Nr. 660 - 15.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 660
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. PID-Verfahren bisher relativ selten genutzt
2. Politisch motivierte Straftaten
3. Regierung zieht Lehren aus der Ebola-Krise
4. Folgen illegaler Fischerei
5. Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz
6. Linke fragt nach Zahl der Feuerwaffen


1. PID-Verfahren bisher relativ selten genutzt

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Nutzung der in Deutschland unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen war von jährlich 200 bis 300 Anträgen auf eine solche molekulargenetische Untersuchung ausgegangen worden, wie aus einer Unterrichtung (18/7020) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. Tatsächlich waren es 2014 erheblich weniger.

Der Zentralstelle zur Dokumentation der Verfahren wurden den Angaben zufolge für das Jahr 2014 insgesamt 13 Anträge auf PID gemeldet. In vier Fällen (vier Paare) kam es nach den zustimmend bewerteten Anträgen zu insgesamt fünf PID. Zahlen von 2015 konnten noch nicht berücksichtigt werden. In der Bewertung wird aber darauf hingewiesen, dass Fachautoren in einer Veröffentlichung darauf verweisen, dass seit Inkrafttreten der PID-Verordnung (PIDV) am 1. Februar 2014 bis Ende Juni 2015 das Verfahren in Deutschland 34 Mal angewendet wurde.

Die vergleichsweise geringe Zahl wird auch damit erklärt, dass es in der Anfangsphase wenige PID-Zentren gab. Nur dort ist die Durchführung der Untersuchung erlaubt. Die PID-Zentren müssen über die nötigen diagnostischen, medizinischen und technischen Möglichkeiten hinsichtlich der reproduktionsmedizinischen Verfahren sowie für die genetische Untersuchung verfügen. Die ersten PID-Zentren wurden am 14. Februar 2014 in Hamburg und am 1. März 2014 in Lübeck zugelassen. Am 1. September 2015 waren in Deutschland insgesamt acht PID-Zentren zugelassen.

Auch wenn mit der Zulassung weiterer PID-Zentren und der Arbeitsaufnahme weiterer Ethikkommissionen ein Anstieg der Antragszahl einhergehen könnte, dürfte diese "in den nächsten Jahren die angenommene Höchstzahl von 300 Anträgen pro Jahr nicht überschreiten", heißt es in der Bewertung weiter.

Dieser erste Erfahrungsbericht könne im Übrigen " noch keine Ansätze für eine verlässliche Einschätzung der Konsequenzen einer Anerkennung der PID und keine verlässliche Grundlage für eine Überprüfung der Praxis der PID bieten". Dies hänge damit zusammen, dass das PID-Gesetz zwar bereits am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten sei, die Voraussetzungen für die Anwendung der PID aber erst mit der PID-Verordnung geschaffen worden seien.

Bestimmte Befürchtungen hätten sich bislang aber nicht bewahrheitet. So sei es weder zu einer ausufernden Zahl von PID-Zentren noch zu einer Vielzahl von Ethikkommissionen für PID gekommen. Viele Bundesländer hätten sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission verständigt. Am 1. September 2015 gab es in Deutschland insgesamt fünf Ethikkommissionen für PID.

Mit der PID können mögliche Chromosomenstörungen oder durch Genveränderungen verursachte (vererbte) Erkrankungen festgestellt werden. Dazu werden einem durch künstliche Befruchtung (in-vitro Fertilisiation/ IVF) erzeugten Embryo in einem sehr frühen Stadium einzelne Zellen entnommen und untersucht. Das Ergebnis der PID entscheidet darüber, ober der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Mit der Methode kann grundsätzlich auch das Geschlecht des Kindes ausgewählt werden.

In Deutschland ist dieses aus ethischen Gründen umstrittene Verfahren gesetzlich streng reguliert und darf nur genutzt werden, um schwerwiegende Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten auszuschließen.

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2. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Oktober dieses Jahres sind in Deutschland 178 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6992) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/6829) hervor.

Bis zum 28. November sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Oktober 2015 insgesamt 2.524 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 277 Gewalttaten und 922 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 1.368 Tatverdächtige ermittelt werden. 53 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Von den 2.524 Straftaten entfielen laut Antwort 1.717 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 137 angegeben und die der Verletzten mit 105.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 424, von denen 93 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 53 Verletzte registriert.

122 Straftaten, darunter 25 Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden zwölf Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 261, von denen 22 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit acht angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. November 2015 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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3. Regierung zieht Lehren aus der Ebola-Krise

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage die Aufarbeitung der Erfahrungen aus der Ebola-Krise, um hieraus Lehren für ein besseres Management möglicher zukünftiger Gesundheitskrisen zu ziehen. Außerdem beteiligt sie sich an den internationalen Initiativen zur Stärkung des globalen Managements von Gesundheitskrisen, schreibt sie in einer Antwort (18/6864) auf eine Kleine Anfrage (18/6702) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung teilt darin die Auffassung von Margaret Chan, der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass die Weltgemeinschaft auf globale Gesundheitskrisen ungenügend vorbereitet ist. Sie verweist unter anderem auf den von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Januar 2015 vorgestellten Sechs-Punkte-Plan zur Verbesserung des Krisenmanagements. Inzwischen sei ein hochrangiges Panel der Vereinten Nationen eingesetzt worden, um konkrete Vorschläge unter anderem zu den im Sechs-Punkte-Plan genannten Aspekten zu erarbeiten. Das Panel werde seinen Bericht dem Generalsekretär der Vereinten Nationen voraussichtlich Anfang 2016 übermitteln, schreibt die Bundesregierung.

Auf globaler Ebene werde die WHO eine Global Health Emergency Workforce einrichten, heißt es in der Antwort weiter. Diese solle durch Aufbau, Training, Koordinierung und Bündelung bestehender nationaler und regionaler Kapazitäten sicherstellen, dass Ärzte und weiteres erforderliches Personal schnell einsatzbereit und international aufeinander abgestimmt sind und schnell in Krisengebiete verlegt werden können. Eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte schnell einsetzbare Expertengruppe solle sich in die Global Health Emergency Workforce einfügen.

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4. Folgen illegaler Fischerei

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Rund 25 Prozent des global gehandelten Fisches entstammen schätzungsweise aus illegaler Fischerei (IUU). Informationen des Europäischen Parlaments zufolge betragen die jährlichen Fänge durch die sogenannte IUU-Fischerei weltweit zwischen 11 und 26 Millionen Tonnen. Dies entspreche einem finanziellen Wert von zehn bis 23,5 Milliarden US Dollar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6597) hervor. Die IUU-Fischerei ist die nicht gemeldete und unregulierte Fischerei ohne Lizenz entgegen gültiger Gesetze, die als eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen betrachtet wird. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass Entwicklungsländer am stärksten von illegaler Fischerei betroffen seien. Es würden für die Küsten Westafrikas die tatsächlichen Fänge um 40 Prozent höher geschätzt als die gemeldeten Fänge. Der östliche Zentralatlantik zwischen Marokko und Angola gelte als die am stärksten davon betroffene Region. Die Bundesregierung sehe deshalb im Abschluss fischereipartnerschaftlicher Abkommen die Möglichkeit, auf die Einhaltung fischereirechtlicher Normen zu drängen, weil Partnerschaftsabkommen durch die Europäische Kommission auf der Basis der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik verhandel t werden. Dadurch würden die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände gestärkt und lokale Fischer gestärkt sowie durch strikte Kontrolle der Fischerei die Bekämpfung der illegalen Fischerei unterstützt. Zudem würden fischereipartnerschaftliche Abkommen einen finanziellen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Fischereisektors im Partnerland beinhalten.

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5. Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten auf den Prüfstand. Die Grünen wollen in einer Kleinen Anfrage (18/6971) von der Bundesregierung unter anderem wissen, warum für die Erstellung der Strategie nur zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen sind und was bisher unternommen wurde, um eine Reduktionsstrategie zu erarbeiten.

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6. Linke fragt nach Zahl der Feuerwaffen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele Feuerwaffen und wie viele Waffenbesitzer derzeit im deutschen Nationalen Waffenregister registriert sind. In einer Kleinen Anfrage (18/6942) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, über welche Erkenntnisse oder Schätzungen die Bundesregierung zur Frage verfügt, wie viele Schusswaffen in Deutschland "verloren gegangen" sind oder gestohlen wurden beziehungsweise offiziell als verlustig oder gestohlen gemeldet sind. Auch fragen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung die Entwicklung hinsichtlich "illegal kursierender Schusswaffen" bewertet und inwiefern aus ihrer Sicht hierzu sicherheitspolitische Maßnahmen getroffen werden müssen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 660 - 15. Dezember 2015 - 14.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2015

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