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BUNDESTAG/5442: Heute im Bundestag Nr. 642 - 03.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 642
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 09.53 Uhr

1. Linken-Vorstoß zur Netzneutralität
2. Neubewertung von Schacht Konrad
3. Castoren in der Wiederaufbereitung
4. Atommüll-Zwischenlager in Lubmin


1. Linken-Vorstoß zur Netzneutralität

Ausschuss Digitale Agenda/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Linksfraktion spricht sich für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität aus. In einem Antrag (18/6876) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf Basis der Ende Oktober beschlossenen EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt vorzulegen. In der Verordnung, so kritisiert die Linksfraktion, werde es Telekommunikationsunternehmen erlaubt, bestimmte Angebote vom Prinzip der Netzneutralität - also der Gleichbehandlung aller Datenpakete - auszunehmen und sie als "priorisierte Dienste zu behandeln und auf Überholspuren auszulagern". Dies könne zu einem "Zwei-Klassen-Internet" führen, weil sich die einen die Überholspuren leisten könnten, während die anderen sich mit einem langsamen Internet begnügen müssten.

Allerdings enthält die EU-Verordnung nach Ansicht der Abgeordneten "neben Unbestimmtheiten und Auslassungen" auch Bestimmungen, die ein solches Szenario unter strenger Auslegung und strengen Auflagen ausschließen könnten. Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und klare Vorgaben treffen, "um Maßnahmen des Verkehrsmanagements und der Priorisierung von Diensten zu begrenzen und das Prinzip der Netzneutralität zu wahren", verlangt die Fraktion. In dem geforderten Gesetzentwurf müsse daher festgeschrieben werden, dass bis zur Errichtung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur priorisierte Dienste auf fünf Prozent der tatsächlich vorhandenen Übertragungskapazität begrenzt werden. Außerdem müssten Geschäftsmodelle von Telekommunikationsanbietern untersagt werden, auf deren Basis die Anbieter von Inhalten, Diensten oder Anwendungen zusätzlich zum Anschluss auch für die Nutzung der Zugangsnetze bezahlen sollen. Untersagt werden müssten zudem auch sogenannte Zero-Rating-Angebote, bei denen die Nutzung spezifischer Dienste vom monatlichen Datenvolumen ausgeklammert wäre.

Wie die Fraktion Die Linke in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, wird in der EU-Verordnung geregelt, dass die nationalen Regulierungsbehörden - in Deutschland die Bundesnetzagentur - die Netzneutralität "überwachen und gewährleisten soll". Derartig wesentliche Entscheidungen dürfen jedoch aus Sicht der Abgeordneten nicht an die Verwaltung delegiert werden. "Vor diesem Hintergrund kommt der Gesetzgeber nicht umhin, die ausfüllungsbedürftigen Bestimmungen der EU-Verordnung inhaltlich ausfüllen zu müssen", heißt es in der Vorlage. Mit den im Antrag vorgeschlagenen Regelungen, so urteilt die Linksfraktion, werde sowohl die EU-Verordnung umgesetzt als auch in deren Rahmen die Netzneutralität gewahrt. Dies entbinde jedoch nicht davon, zukünftig dafür zu werben, "dass die Ausnahmen von der Netzneutralität durch die EU-Verordnung wieder rückgängig gemacht werden können", heißt es weiter.

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2. Neubewertung von Schacht Konrad

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Neubewertung des Schachts Konrad. Der genehmigte Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktiven Abfall soll laut einem Grünen-Antrag (18/6773) hinsichtlich der Frage überprüft werden, ob der Standort auch nach aktuellem "Stand von Wissenschaft und Technik" geeignet ist. Dies erst bei der Schließung des Endlagers zu prüfen, sei nicht akzeptabel. Eine entsprechende Regelung im "Nationalen Entsorgungsprogramm" (Napo) lehnen die Grünen ab. Schacht Konrad soll nach aktueller Planung 2022 in Betrieb genommen werden. Zuletzt hatte sich der Termin immer weiter verschoben. In dem Endlager sollen rund 300.000 Kubikmeter Abfall gelagert werden.

Der Antrag fordert von der Bundesregierung, auf eine Einlagerung bis zum Abschluss der Prüfung zu verzichten. Die Bundesregierung solle zudem darlegen, wie sie die Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik nachweisen wolle. Dabei müsse auch eine "Risikobetrachung zur Minimierung bislang unerkannten Besorgnispotentials durchgeführt und dargestellt werden", heißt es in dem Antrag.

Sollte der Nachweis für Konrad nicht gelingen, fordern die Grünen auch für einen Standort für schwach- und mittelradioaktiven Abfall einen ergebnisoffenen, Standort vergleichenden Suchprozess einzuleiten. Die Akzeptanz von Schach Konrad sei "seit jeher" belastet, weil es weder den vergleichenden Suchprozess noch eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben habe. Auch die "schlechten Erfahrungen, die die Bevölkerung mit Asse, Morsleben und Gorleben gemacht hat", prägten die öffentliche Wahrnehmung, heißt es in dem Antrag.

Auch in Hinblick auf die Atommüllbilanz des Napo fordern die Grünen von der Bundesregierung Nachbesserungen. Das Inventar der zu erwartenden schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle müsse durch "Benennung des jeweils spezifischen Gefahrenpotentials" weiterentwickelt werden. Resultierte daraus, dass es mehr als die geplanten zwei Endlager brauche, außer Konrad soll ein Lager für hochradioaktiven Abfall entstehen, müsse auch diesbezüglich Konrad neu bewertet werden, argumentieren die Grünen.

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3. Castoren in der Wiederaufbereitung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Rückführung von 26 Castor-Behältern aus Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und England ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6841). Die Linken-Abgeordneten interessieren sich außer für die Kosten der Lagerung des Atommülls und deren Träger vor allem für die Absprachen in Form von Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und Frankreich beziehungsweise England. So wollen die Fragesteller konkret wissen, ob die Verlängerung der Rücktransportfristen mit den jeweiligen Regierungen "in Form von Noten" erfolgt ist und welchen genau Inhalt diese Noten haben. Zudem interessieren sie sich für die Zusammensetzung von "bilateralen Arbeitsgruppen", die mit dem Thema befasst sein sollen.

Laut Vorbemerkung soll der Rücktransport bis zum Jahr 2020 erfolgen. 2013 sei vom Bundesamt für Strahlenschutz noch ein Termin "voraussichtlich ab 2015" angegeben worden, heißt es in der Anfrage.

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4. Atommüll-Zwischenlager in Lubmin

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795). Konkret beziehen sich die Linken-Abgeordneten auf Medienberichte über das Zwischenlager in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern). Demnach soll der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details "temporärer Maßnahmen", die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 642 - 3. Dezember 2015 - 09.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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