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BUNDESTAG/5431: Heute im Bundestag Nr. 631 - 01.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 631
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 01. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 15.18 Uhr

1. Deutsche Beteiligung am Syrien-Einsatz
2. Straftaten im Zusammenhang mit Gida
3. Deutscher Beitrag für Grünen Klimafonds
4. Ernährungssicherung in Tansania


1. Deutsche Beteiligung am Syrien-Einsatz

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich am "Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz" gegen den "Islamischen Staat" beteiligen. Dies geht aus einem Antrag der Bundesregierung hervor (18/6866), der am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Vorgesehen ist demnach, bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr "zur Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz gegen IS" zu entsenden, die Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung ("insbesondere luft-, raum- und seegestützt"), des "sehgehenden Schutzes" sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen sollen.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden". Außerdem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich mit Frankreich "nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015" erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe.

"Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt", heißt es im Antrag weiter. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage des Völkerrechts und werde durch geltende Einsatzregeln spezifiziert. "Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen IS sowie zur Nothilfe." Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe in jedem Fall unberührt.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge "vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete". Das Mandat gelte für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 134 Millionen Euro.

Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, dem Libanon, gegen Russland und insbesondere in Paris hätten gezeigt, dass der "Islamische Staat" weit über die derzeit von ihm kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstelle, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Der IS sei aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dieser Bedrohung könne nur im Rahmen einer umfassenden politischen Lösung erfolgreich und nachhaltig begegnet werden. "Hierfür wurden im Irak mit der inklusiven Regierungsbildung durch Premierminister Al Abadi bereits im Sommer 2014 die Voraussetzungen geschaffen. In Syrien bedarf es hierfür noch eines politischen Prozesses, der auf Grundlage des Genfer Communiqués vom 30. Juni 2012 zu einer ernsthaften politischen Transition führt." Durch die Gespräche in Wien, mit denen erstmalig alle internationalen und regionalen Akteure gemeinsam an einen Tisch gekommen seien, bestehe eine ernstzunehmende Chance, einen solchen politischen Prozess auf den Weg zu bringen. "Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem Sondergesandten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, und ihren internationalen Partnern daran, diesen Prozess zum Erfolg zu führen."

Die deutsche militärische Unterstützung sei somit eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen werde und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirke. "Dieser Ansatz hat zum Ziel, IS einzudämmen und Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region zu erreichen."

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2. Straftaten im Zusammenhang mit Gida

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der sogenannten "Gida"-Bewegung seit der ersten öffentlichen Pegida-Kundgebung in Dresden am 20. Oktober 2014 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6604). Danach hat eine "Aufstellung politisch motivierter Straftaten im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen im Zeitraum vom 20. Oktober 2014 bis zum 17. November 2015 und der Eingrenzung einer Freitextsuche 'Gida' im übermittelten Sachverhalt der jeweiligen KTA-PMK" insgesamt 940 Straftaten ergeben. Davon entfallen den Angaben zufolge 255 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität.

Wie die Bundesregierung dazu schreibt, werden politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der Gida-Bewegung im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) erfasst und sind in den Fallzahlen der "Politisch motivierten Kriminalität" (PMK) insgesamt enthalten. In der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) gebe es jedoch für Straftaten im Zusammenhang mit Gida-Demonstrationen keine recherchefähigen Katalogwerte beziehungsweise Themenfelder. Es könnten daher nur die Straftaten ausgewiesen werden, bei denen in der dem BKA übermittelten Sachverhaltsdarstellung ein expliziter Gida-Bezug angegeben ist. Vor diesem Hintergrund erhebe die Darstellung der Straftaten keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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3. Deutscher Beitrag für Grünen Klimafonds

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Deutschland hat von 2012 bis 2014 insgesamt 18,71 Millionen Euro für den Grünen Klimafonds (GKF) bereitgestellt. Die Mittel seien unter anderem der Unterstützung des GFK-Interimssekretariats und der Ausrichtung verschiedener Konferenzen zugutegekommen, heißt es in einer Antwort (18/6749) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6499) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, dass sie im Jahr 2014 einen Beitrag von 750 Millionen Euro an den GKF für die Erstauffüllung zugesagt habe. Bereits im August 2015 habe sie die erste Auszahlung von 18,12 Millionen Euro geleistet, im kommenden Jahr sollen 70,76 Millionen Euro fließen. Bis 2023 sollen alle Mittel abgeflossen sein.

Der Grüne Klimafonds gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz in Cancun ins Leben gerufen, soll er Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanzieren. Ab dem Jahr 2020 soll die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Milliarden US-Dollar jährlich erreichen.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass sie, aber auch die Europäische Union, im neuen Klimaabkommen rechtsverbindliche, für einzelne Länder konkretisierte, quantifizierbare Zahlungsverpflichtungen ablehne. Über ein neues Weltklimaabkommen verhandelt die Staatengemeinschaft derzeit auf der Klimakonferenz in Paris.

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4. Ernährungssicherung in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die tansanische Regierung und die G7-Neue Allianz für Ernährungssicherung wollen mit einem Kooperationsabkommen Investitionen in die Landwirtschaft und in ländliche Räume Tansanias erhöhen, um Armut zu bekämpfen und die Ernährungssicherheit zu steigern. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/6786) auf eine Kleine Anfrage (18/6608) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, dass der positive Zusammenhang zwischen landwirtschaftlichem Wachstum und Armutsbekämpfung empirisch weltweit nachgewiesen worden sei.

Die Linksfraktion hatte unter Berufung auf eine aktuelle Studie des Bischöflichen Hilfswerks (Misereor) Zweifel am Nutzen des Abkommens geäußert. Aus der Studie gehe hervor, dass Kleinbauern von großflächigen Agrarinvestitionen nicht nur nicht profitierten, sondern oft sogar ihr Land verlören.

Nach Ansicht der Bundesregierung wirft die Studie von Misereor wichtige Fragen auf, sie könne aber nicht als (alleiniger) Maßstab für die Einschätzung der Wirkungen von großflächigen Agrarinvestitionen in Tansania herangezogen werden. Der Anhang der Studie enthalte zudem divergierende Stellungnahmen von zwei Unternehmen, die aber in die Schlussfolgerungen des Berichtes nicht eingegangen seien.

Die bislang vorliegenden Untersuchungen zu großflächigen Agrarinvestitionen in Tansania ergäben kein einheitliches Bild, schreibt die Bundesregierung. Einerseits gebe es Berichte über negative Auswirkungen über einzelne Investitionen. Andererseits gebe es aber auch eine Reihe von detaillierten wissenschaftlichen Untersuchungen, die zu ganz anderen Aussagen kämen. So zeige eine Studie des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE), dass sowohl Plantagenarbeiter als auch in noch größerem Maße Vertragsbauern unter wesentlich besseren sozioökonomischen Bedingungen leben als vergleichbare Haushalte. Diese Unterschiede seien "höchst wahrscheinlich"auf die positiven Auswirkungen der Investitionen und der Interaktionen mit den Kleinbauern und Kleinbäuerinnen zurückzuführen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 631 - 1. Dezember 2015 - 15.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2015

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