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BUNDESTAG/5394: Heute im Bundestag Nr. 594 - 11.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 594
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. November 2015, Redaktionsschluss: 16.33 Uhr

1. Zustimmung für Anti-Doping Gesetz
2. Regierung soll Industrie 4.0 unterstützen
3. Neuberechnung von Ghetto-Renten
4. Rückforderungen bei ALG-II-Beziehern
5. Entschädigungen nach Kriegsfolgengesetz


1. Zustimmung für Anti-Doping Gesetz

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat den Weg für das Anti-Doping Gesetz freigemacht. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4898) in der durch einen eigenen Antrag geänderten Fassung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen, während sich die Linksfraktion enthielt. Am Freitag wird die Vorlage abschließend durch den Bundestag beraten.

Folge der Regelung ist, dass dopende Leistungssportler künftig mit Haftstrafen rechnen müssen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren soll laut Gesetz bestraft werden, wer "ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt". Damit geht die Neuregelung über die bisherigen "strafbewehrten Verbotsnormen" im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Strafwürdig soll auch schon der Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln sein. Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz laut Bundesregierung "gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen".

Die auf Betreiben der Koalitionsfraktionen eingefügten Änderungen sorgen zum einen dafür, dass die beschriebenen Taten auch dann strafbar sind, wenn sie nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in einem ausländischen Trainingslager erfolgen. Zudem sollen die Sportler im Fall "tätiger Reue" straffrei bleiben. Auch soll der bloße Versuch an geringe Mengen von Dopingmitteln zu gelangen soll nicht mehr bestraft werden. Außerdem sieht das Gesetz eine Evaluation der Regelung vor.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist es an der Zeit, auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen dopenden Leistungssportler vorzugehen. Die Erfahrungen hätten schließlich gezeigt, dass der organisierte Sport bei seinem Kampf gegen Doping nicht die Ergebnisse liefern konnte, die benötigt würden, sagte der Unions-Vertreter. Was die Änderungen angeht so soll mit der Straffreiheit bei tätiger Reue, die ein klares, nach außen gerichtetes Handeln des Sportlers voraussetze, den Sportlern eine Brücke in den Bereich der sportlichen Fairness gebaut werden.

Das Gesetz mache den Weg für einen konsequenten und glaubwürdigen Kampf gegen Doping, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Der Sport könne seine positive Wirkung nur entfalten, wenn er vor schädlichen Einflüssen geschützt wird, sagte die SPD-Vertreterin. Ein solcher Einfluss sei Doping, das alles wofür der Sport steht untergrabe. Die Autonomie des organisierten Sports werde mit dem Gesetz gewahrt, hieß es weiter. Der organisierte Sport müsse aber auch "konstruktiv und kritisch" begleitet werden.

Kritik gab es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So würden die in der Begründung zu dem Gesetz genannten Schutzgüter Integrität des Sports und Fairness nicht näher konkretisiert, wodurch Gerichtsverfahren vorprogrammiert seien. Rechtspolitisch problematisch seien auch das strafrechtliche Vorgehen gegen Selbstdoping sowie die Besitzstrafbarkeit und der fehlende Datenschutz für Athleten, sagte der Grünen-Vertreter. Außerdem leiste das Gesetz keinen Beitrag zur Dopingprävention.

Auch aus Sicht der Fraktion Die Linke ist die Einschätzung der Koalition richtig, dass der Sport alleine das Doping nicht zurückdrängen könne. Dennoch sei anzuzweifeln, ob das Gesetz die erwünschte Wirkung zeigen könne, da unklar sei, ob der Verweis auf die Integrität des Sports und Fairness im Strafrecht funktioniert, sagte der Vertreter der Linksfraktion.

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2. Regierung soll Industrie 4.0 unterstützen

Ausschuss Digitale Agenda/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Digitalen Agenda und der Hightech-Strategie gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren, weiter voranzubringen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Das geht aus einem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/6643) hervor, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird.

"Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel" soll danach der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland als Grundvoraussetzung für die Digitalisierung zügig vorangetrieben und dabei an den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft, insbesondere auch des Mittelstandes sowie des ländlichen Raumes, ausgerichtet werden. Außerdem seien die Rahmenbedingungen für eine zügige Einführung der fünften Mobilfunkgeneration zu schaffen und gleichzeitig die Forschung an den nachfolgenden Generationen zu fördern, schreiben die Abgeordneten. Bei der zu entwickelnden zukunftsfähigen Ausbaustrategie für deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen insbesondere der Ausbau des Glasfasernetzes eine wichtige Rolle spielen.

Einen weiteren Schwerpunkt in dem Antrag stellt die Forschung zu Industrie 4.0 dar. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Entwicklung intelligenter Produktionssysteme und -verfahren, zur intelligenten Vernetzung von Produktionsanlagen unter Berücksichtigung von IT-Sicherheit und Datenschutz sowie zu Dienstleistungen und zur Modernisierung und Humanisierung der Arbeitswelt auszubauen. Ziel müsse es sein, Deutschland zum internationalen Leitmarkt und Leitanbieter in der Industrie 4.0 und den damit verbundenen Diensten zu machen, heißt es in der Vorlage.

Wichtig erscheint Union und SPD auch, die Aus- und Weiterbildung an die Erfordernisse der Industrie 4.0 anzupassen. So soll laut Antrag das Aus- und Weiterbildungssystem im Hinblick auf Industrie 4.0 verbessert und dazu die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie zwischen verschiedenen Aus- und Weiterbildungsgängen und -systemen erhöht werden. Außerdem sei zu prüfen, inwieweit Hochschulen, Fachhochschulen und Unternehmen bei der Anpassung spezifischer Qualifikationsinhalte beratend unterstützt werden können.

Bei der Gestaltung der Arbeit in der Industrie 4.0 müsse die betriebliche Mitbestimmung sowie der Beschäftigtendatenschutz gestärkt werden, fordern die Koalitionsfraktionen. Gleichzeitig müsse dem Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen im Sinne des Koalitionsvertrags auch im Hinblick auf Industrie 4.0 entgegengewirkt werden.

Als Innovationstreiber haben Union und SPD Startup-Unternehmen ausgemacht, die ihren Vorstellungen nach gefördert werden sollen. Dazu sollen "in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft" die Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Startups verbessert sowie die Vernetzung von Startups und der Industrie, insbesondere entlang der Technologieschnittstellen zu Industrie 4.0, ausgebaut werden.

Weitere Schwerpunkte in dem Antrag, der insgesamt 35 Forderungen auflistet und gleichzeitig viele Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung als begrüßenswert aufführt, sind die Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz sowie die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers.

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3. Neuberechnung von Ghetto-Renten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Rund 17.000 Personen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, haben sich nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr für eine Neufeststellung ihrer Renten-Ansprüche mit einem früheren Rentenbeginn entschieden. Das geht aus der Antwort (18/6493) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6309) der Fraktion Die Linke hervor. Das im Juni 2014 geänderte Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) hatte den Berechtigten die Wahl zwischen einer Neuberechnung ihrer Ansprüche oder der Beibehaltung ihrer bisherigen Rentenzahlungen eingeräumt. In der Antwort heißt es weiter, dass nach der Gesetzesänderung rund 23.000 ZRBG-Berechtigte angeschrieben wurden und sich der durchschnittliche Nachzahlungsbetrag auf rund 10.500 Euro belaufen habe.

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4. Rückforderungen bei ALG-II-Beziehern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen die Jobcenter zu viel gezahltes Geld von erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern zurückgefordert haben. Demzufolge könne sie auch keine Auskunft über Widersprüche und Klagen gegen solche Rückforderungsbescheide treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6539) auf eine Kleine Anfrage (18/6409) der Fraktion Die Linke.

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5. Entschädigungen nach Kriegsfolgengesetz

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Leistungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/6508) der Fraktion Die Linke. Unter anderem fragt sie danach, wie viele Personen bislang einmalige Leistungen in welcher Gesamthöhe nach den AKG-Härterichtlinien erhalten haben. Ferner fragen sie nach der Anzahl der derzeitigen Bezieher dieser Leistungen und nach der Aufschlüssselung der Opfergruppen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 594 - 11. November 2015 - 16.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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