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BUNDESTAG/5354: Heute im Bundestag Nr. 554 - 29.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Konflikte in Flüchtlingsunterkünften
2. Verwendung unverbrauchter Arzneimittel
3. Zahl unerlaubter Einreisen
4. Politisch motivierte Straftaten erfragt


1. Konflikte in Flüchtlingsunterkünften

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Konflikte in Flüchtlingsunterkünften geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6468) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6271). Darin verweist die Regierung mit Blick die Zahl gewaltsamer Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften darauf, dass die für die Unterbringung zuständigen Länder beziehungsweise Regierungsbezirke die Bundesbehörden nur in Einzelfällen über entsprechende Vorfälle informieren. Um ein umfassendes Bild über strafbare Auseinandersetzungen oder Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften zu erhalten, sei das Bundeskriminalamt gebeten worden, zusammen mit den Ländern zu prüfen, auf welchem Weg schnellstmöglich Daten für ein solches Lagebild erhoben werden können.

Zu Forderungen nach einer Trennung von Flüchtlingsgruppen nach ihrer religiösen Zugehörigkeit oder auch nach ihrer ethnischen Herkunft beziehungsweise ihrem Heimatland führt die Bundesregierung aus, dass Spannungen unter den untergebrachten Personen in dieser Situation eher in der schwierigen räumlichen Situation begründet liegen als religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten geschuldet sein dürften. Wie sie weiter schreibt, legt die EU-Aufnahmerichtlinie fest, "dass Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten, dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Personal angemessen geschult ist".

Die für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständigen Länder und Kommunen stünden angesichts der hohen Zahl von Asylsuchenden vor "erheblichen Hausforderungen", heißt es ferner in der Antwort der Bundesregierung. Sie sehe diese Herausforderung und unterstütze "die Bemühungen, bei der Unterbringung europäische und menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten".

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2. Verwendung unverbrauchter Arzneimittel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Frage einer Weiterverwendung nicht verbrauchter Medikamente durch andere Patienten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6241). Der Fraktion zufolge kritisierte der Diözesan-Caritasverband Köln, das Hospize gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Er fordere , dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, besteht hinsichtlich der Arzneimittelversorgung nach geltendem Recht eine klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern. Die Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege "die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung". Dies umfasse neben der korrekten Abgabe qualitativ einwandfreier Arzneimittel insbesondere auch die Information und Beratung der Patienten über Arzneimittel.

Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Abgabe dieser Arzneimittel sei grundsätzlich den Apotheken vorbehalten (Apothekenmonopol). Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen.

Die bestehenden Regelungen dienen laut Bundesregierung der Arzneimittelsicherheit und sollen eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken flächendeckend und wohnortnah sicherstellen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen kämen nur in begründeten Fällen in Betracht und dürften "bewährte Verfahren und Strukturen nicht grundsätzlich in Frage stellen". Eine solche Ausnahme bestehe in gewissem Umfang für die Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen wegen der damit verbundenen besonderen Anforderungen.

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3. Zahl unerlaubter Einreisen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der von der Bundespolizei im laufenden Jahr festgestellten unerlaubten Einreisen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6467) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6262). Wie die Bundesregierung dazu darlegt, stellte die Bundespolizei vom 1. Januar bis einschließlich 8. Oktober 2015 insgesamt 309.472 Migranten fest. Daten zu Feststellungen der Polizeien der Länder lägen ihr nicht vor, schreibt die Bundesregierung.

Zur Frage, wie sie die Notwendigkeit beurteilt, die unerlaubte Einreise weiterhin als Straftat zu verfolgen, führt die Regierung aus, dass ihrer Auffassung nach "der Strafrahmen für Aufenthaltsdelikte nicht aufgeweicht werden sollte". "In der gegenwärtigen Situation würde davon eine fatale Signalwirkung ausgehen", heißt es in der Antwort weiter.

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4. Politisch motivierte Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im September 2015" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/6459). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten im September dieses Jahres der Bundesregierung bislang bekannt geworden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 29. Oktober 2015 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2015

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